Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Punktuelle Ergänzungen betreffen die Anpassung des WWF Water Risk Filters (Rz 42). 1 Grundlagen 1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS E3 adressiert Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen ("Water and marine resources"). D...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.3 Regelmäßige versus anlassbezogene externe Rechnungslegung

Rz. 6 Die regelmäßige externe Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Gesellschaften umfasst insbesondere den (Konzern-)Jahresabschluss, einschließlich (Konzern-)Lagebericht[1], die (Konzern-)Kapitalflussrechnung[2], die Eigenkapitalveränderungsrechnung[3], die Segmentberichterstattung[4] sowie die periodische Zwischenberichterstattung. Hinzu kommen noch weitere Bericht...mehr

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Digitalisierung & Nachhalti... / 2.3 Messung und Berichterstattung

Nachhaltigkeitskennzahlen zu messen und darüber zu berichten ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie. Die regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über den Fortschritt bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ist für Unternehmen wichtig – und für viele durch die CSRD inzwischen auch gesetzlich verpflichtend. [1] Es besteht grundsätzli...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.56 Integrierte Berichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss

Babbel, Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume in der Kapitalflussrechnung – Hinweise zur Analyse und Interpretation von Cashflow-Kennzahlen, ZCG 1/2025, S. 29; Rinker, Zwischen Gestaltungsspielraum und Manipulation – Eine A...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.72 Konzernabschlussanalyse

Zwirner/Busch/Schöffel, Marktkapitalisierung versus Buchwert des Eigenkapitals – Anmerkungen zur Buchwert-Marktwert-Lücke 2024 in der Praxis und Implikationen für den Goodwill, KoR 2/2026, S. 62; Babbel, Praxis...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.119 Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: länderbezogene Berichterstattung

Freidank, Ertragsteuerinformationsbericht ante portas – Umsetzung, offene Fragen, Prüfung, Gestaltungsspielräume, Ubg 1/2026, S. 18; Rimmelspacher/Kliem, Form- und Formatvorgaben für den Ertragsteuerinformationsbericht, WPg 17/2025, S. 905; Troidl/Brüggemann, Externe inhaltliche Prüfung des künftigen Ertragsteuerinformationsberichts – Zur Vertretungskompetenz für die Erteilu...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.34 Erklärung zur Unternehmensführung

Geiger/Gärtner, Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil I), DB 49/2025, S. 3027; Geiger/Gärtner, Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil II), DB 50/2025, S. 3094; Mies/Möller, Praktische Anforderungen an ein nichtfinanzielles IKS nach IDW PS 982, WPg 23/2...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.111 Vergütungsbericht in der Rechnungslegung

Fischer, FRC: Berichterstattungspraxis zu anteilsbasierten Vergütungen, PiR 1/2026, S. 24; Weller, Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen nach IFRS 2, PiR 2/2026, S. 58; Freches/Maiwald, Vergütungsberichterstattung der HDAX-Unternehmen nach ARUG II: Formale Aspekte und textanalytische Erkenntnisse, BfuP 6/2025, S. 585; Hermann/Hofer, Variable Vergütung von Vorständen in...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.26 Deutscher Corporate Governance Kodex

Geiger/Gärtner, Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil I), DB 49/2025, S. 3027; Geiger/Gärtner, Berichterstattung zur nachhaltigkeitsbezogenen Corporate Governance im Aufsichtsrat gemäß CSRD (Teil II), DB 50/2025, S. 3094; Lai, Herausforderungen einer risikoorientierten Compliance-Governance – Ein umfassendes GRC-...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.64 Kapitalflussrechnung

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.3 Weitere Terminologie

Rz. 16 ESRS 1 enthält eingangs Ausführungen zu weiteren Begrifflichkeiten, die in den ESRS mit grundlegender Bedeutung verwendet werden: Zunächst wird das Konzept der doppelten Wesentlichkeit kurz definiert. Hierzu werden seine Elemente "Auswirkungen", "Risiken" und "Chancen" beschrieben (ESRS 1.14; Rz 61 ff.). Darüber hinaus wird auf das Glossar im Anhang II zur Delegierten V...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einer de...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 10 Fazit

Rz. 201 ESRS 1 enthält grundlegende Regelungen für das Gesamtsystem der Berichterstattung gem. ESRS. Zwar ergeben sich aus ESRS 1 selbst keine unmittelbaren Berichtspflichten, allerdings nehmen die weiteren ESRS in vielen Fällen Bezug auf konkrete Regelungsbereiche und fordern konkrete Angaben etwa zur Darstellung der in ESRS 1 inhaltlich geregelten Wesentlichkeitsanalyse. A...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allge...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

Rz. 151 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklärung auf eine Weise aufgebaut sein, die ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 110 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Na...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.1 Abzudeckende Zeithorizonte

Rz. 134 Zu den Berichtszeiträumen, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD verpflichtender Teil...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.2 Einsatz von Verweisen

Rz. 163 ESRS 1 erlaubt den Einsatz von Verweisen bzw. ermutigt zu diesem sogar, um Redundanzen in der Berichterstattung zu vermeiden. Einzig die Lesbarkeit der gesamten Nachhaltigkeitserklärung darf nicht beeinträchtigt werden, indem diese etwa durch eine zu große Zahl an Verweisen fragmentiert wird (ESRS 1.122). Innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung sind solche Verweise un...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS 1 enthält – anders als alle anderen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegenden ESRS – keine explizit gekennzeichneten Angabepflichten. Seine Aufgabe ist es vielmehr, als Klammer vor den Einzelanforderungen ein Verständnis für den Aufbau der ESRS zu vermitteln (Rz 3 ff.), die den ESRS in ihrer Gesamtheit zugrunde liegenden Konzepte sowie weitere allgemeine Grundlagen d...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 102 Bei Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die Ang...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 93 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 61–92) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im F...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.2 Stichtagsprinzip und Vergleichsinformationen

Rz. 141 Für die Finanzberichterstattung wie auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Stichtagsprinzip zu beachten. Hierbei ist auf die gleichen Auslegungen abzustellen, d. h. darauf, inwieweit ein Sachverhalt vor oder nach dem Berichtsstichtag materialisiert ist (z. B. verursachte Emissionen). Grds. gilt wie für die Finanzberichterstattung, dass alle Information...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2 Grundlagen zur Struktur der ESRS

2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutti...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 176 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besond...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 45 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereit...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.3 Konnektivität

Rz. 168 "Konnektivität" von Information ist ein Grundprinzip der Rechnungslegung, das v. a. mit dem Konzept des Integrated Reporting Einzug in den Diskurs zur Rechnungslegung fand. Es fordert, ein holistisches Bild über alle (finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen) Faktoren zu vermitteln, welche die Fähigkeit eines Unternehmens beeinflussen, Wert zu schaffen. Im Besondere...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Ergänzt wurden Hinweise auf die anstehende Überarbeitung der ESRS (Rz 2; § 1 Rz 92 f.).mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 107 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise s...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4 Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Rz. 43 Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS das "Herzstück" der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.[1] Allerdings finden sich mit den ESRS erstmals umfangreiche konkretisierende Vorgaben zu deren Durchführung und der darauf basierenden Ableitung von Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Hinblick auf die (z. T. wohl unvermeidbar...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 76 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43; Rz 136 f.). Die Auswirkungen müssen mit den ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3 Wesentlichkeitsanalyse

4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da di...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4 Von der Wesentlichkeitsanalyse zum Berichtsinhalt

4.4.1 Systematiken der Berichterstattung Rz. 93 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 61–92) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5 Berichtsgrenzen

5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung Rz. 110 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wi...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7 Formale Aspekte der Berichterstattung

7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung Rz. 151 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklär...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6 Berichtszeiträume

6.1 Abzudeckende Zeithorizonte Rz. 134 Zu den Berichtszeiträumen, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Ergänzt wurden Hinweise auf die anstehende Überarbeitung der ESRS (Rz 2; § 1 Rz 92 f.). 1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS 1 enthält – anders als alle anderen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegenden ESRS – keine explizit gekenn...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / ESRS

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bilden das zentrale Instrument für die Umsetzung der CSRD. Sie konkretisieren, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erfassen und berichten müssen. Ziel ist es, eine konsistente, vergleichbare und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung entlang d...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / VSME

Der "Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs" (VSME-Standard) ist ein freiwilliges Rahmenwerk, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Der Standard bietet mittelständischen Unternehmen eine praxisnahe Orientierung für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung und positioniert sich als Alternative zu den European Sustainability Reporting Standard...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EFRAG

Die Abkürzung steht für die European Financial Reporting Advisory Group. Ziel des Vereins ist es, die EU-Kommission bei dem Prozess der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterstützen. I. R. d. CSRD ist die EFRAG mit der Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (s. ESRS) beauftragt. Außerdem wurde sie von der EU-Kommission...mehr