Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 2.1 Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität

Rz. 9 Die "Falls-zutreffend"-Angabe nach VSME.33 erfasst alle Standorte, die das Unternehmen "besitzt, gepachtet hat oder bewirtschaftet" und die sich "in oder in der Nähe von einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität" befinden. Diese Angabe erfordert sowohl eine quantitative Erfassung (Anzahl der Standorte) als auch eine flächenmäßige Bestimmung (Hektar oder m²). Zu d...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 3.4 Tabellarische Übersicht mit typischen Unsicherheiten

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§ 12 Governance: Praktiken ... / 5 Fazit und Implikationen für die Praxis

Rz. 27 Die Governance-Anforderungen des VSME-Standards veranschaulichen den "Back-to-Basics"-Ansatz der Standardsetzer. Im Unterschied zur granularen ESRS-Systematik werden ausschl. diejenigen Governance-Aspekte erfasst, die Banken, Investoren und andere Finanzakteure bei der Einhaltung von EU-Verordnungen wie der SFDR und der Benchmark-Verordnung sowie der Bewertung von Nac...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.5 Einbeziehung von Tochterunternehmen in die Berichtsdaten

Rz. 20 Wenn ein Unternehmen freiwillig als Muttergesellschaft einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME-Standard aufstellt und offenlegt, besteht eine Befreiungsmöglichkeit der Tochtergesellschaften von der Erstellung eines eigenen Berichts durch Konsolidierung der Informationen in den Nachhaltigkeitsbericht des Mutterunternehmens. Auf die Aufstellung und Offenlegung separa...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / Zusammenfassung

Der VSME-Standard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) komplementär zu den umfassenden Berichtsanforderungen der ESRS entwickelt. Es handelt sich damit um ein Rahmenwerk für ein "Sustainability Reporting Light". Der Kreis der Unternehmen, die über Aspekte der Nachhaltigkeit berichten, soll durch eine umfassende Erleichterung – vergleichbar mit re...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.7 Verschlusssachen und vertrauliche Informationen

Rz. 24 Analog zu den ESRS sieht auch der VSME-Standard ein Prinzip zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderweitig sensiblen Informationen vor. Dementsprechend kann, sofern der Standard die Offenlegung von Informationen vorsieht, die als vertraulich oder geschäftskritisch einzustufen sind, das berichtende Unternehmen von der Angabe dieser Informationen absehen. Rz. 25 B...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / 3.4 Zwischenlösung zum delegierten Rechtsakt: Empfehlung der EU-Kommission für den VSME-Standard

Rz. 19 Wie in Rz 9 erwähnt, schlägt die EU-Kommission vor, den freiwillig anwendbaren Standard, der auf dem von EFRAG erarbeiteten VSME-Standard basiert, als delegierten Rechtsakt anzunehmen. Dadurch soll die notwendige Rechtssicherheit für die Anwendung des VSME-Standards geschaffen und in der Folge die Obergrenze für die abfragbaren Informationen zur Wertschöpfungskette er...mehr

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§ 7 Luft-, Wasser- und Bode... / 3.2 Für Einsteiger: Schrittweise Implementierung

Rz. 21 Es empfiehlt sich eine schrittweise Implementierung der Angabe B4. Einen Überblick über die einzelnen Schritte gibt Abb. 2: Abb. 2: Implementierung der Angabe B4 in 3 Schritten Rz. 22 Der 1. Implementierungsschritt beginnt mit der systematischen Klärung, ob das Unternehmen in den Anwendungsbereich der "Falls-zutreffend"-Logik fällt. Diese Prüfung erfolgt entlang der 2-s...mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 2.2 C2 – Beschreibung von Verfahrensweisen, Richtlinien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.48 f.)

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.2.1 GHG Protocol Corporate Standard als internationaler Goldstandard

Rz. 19 Das Greenhouse Gas (GHG) Protocol Corporate Standard, entwickelt vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) und erstmals 2001 publiziert sowie 2004 umfassend überarbeitet, stellt den weltweit am weitesten verbreiteten und anerkanntesten Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen auf Unternehmens...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / 3.1 Verankerung im vorgeschlagenen Omnibus-I-Paket

Rz. 8 Mit dem Omnibus-I-Paket hat die EU-Kommission im Februar 2025 u. a. den Vorschlag unterbreitet, die Nachhaltigkeitsberichtspflicht – unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung – auf bilanzrechtlich große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden zu beschränken. Der EU-Ministerrat schlug zudem vor, die Regelungen zum Anwendungsbereich der verpflichtenden Nachhaltigke...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.4 Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie

Rz. 129 Scope-2-Emissionen entstehen durch den Verbrauch eingekaufter Energie (VSME, Anhang II.26)[1] und stellen Unternehmen vor die fundamentale methodische Herausforderung, zwischen der physikalischen Realität des Energiesystems und den vertraglichen Vereinbarungen ihrer strategischen Energiebeschaffung zu unterscheiden. Nach VSME.30(b) fordert der Standard die location-b...mehr

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§ 14 Value chain cap – Kritische Betrachtung aus KMU-Sicht

Rz. 1 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor einem fundamentalen Dilemma. Obwohl nicht direkt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, werden sie faktisch von ihren Großkunden dazu gezwungen. CSRD-pflichtige Unternehmen geben ihre Berichtspflichten entlang der Lieferkette weiter und konfrontieren KMU mit fragmentierten Anforderungen zur Bereitstellung von...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.4 C3-Aspekt 3: Nichtvorhandensein eines Übergangsplans (VSME.56)

Rz. 218 Transparenzerfordernis und strategische Signalwirkung VSME.56 adressiert die Situation von Unternehmen in klimaintensiven Sektoren, die noch keinen Übergangsplan entwickelt haben. Diese Anforderung hat erhebliche strategische Implikationen, da sie Unternehmen zu einer expliziten Positionierung bzgl. ihrer Klimastrategie-Entwicklung zwingt. Kernfrage nach VSME.56: "Fall...mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.2 B2 – Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.26–VSME.28)

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 2 Anwenderkreis

Rz. 7 Die Anwendung des VSME-Standards soll ausschl. freiwillig erfolgen. Eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für eine bestimmte Anwendergruppe ist absehbar (noch) nicht vorgesehen. Dennoch definiert der Standard klar einen Adressatenkreis, für den er konzipiert wurde: Primär angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen, deren Anteile nicht zum Handel an einem ger...mehr

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§ 15 Value chain cap aus Fi... / 1 Hohe Nachfrage nach belastbaren ESG-Daten

Rz. 1 Nachhaltigkeit etablierte sich während der letzten Jahre in vielen Unternehmen als fester Bestandteil der strategischen Steuerung – das gilt zunehmend auch für mittelständisch geprägte Unternehmen.[1] Unter der Vielzahl an Treibern nehmen regulatorische Anforderungen, hier nicht zuletzt auch die der Offenlegung, eine besondere Stellung ein. Während Unternehmen von öffe...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.2.2 ISO 14064-1: Normierte Alternative mit europäischer Prägung

Rz. 27 Die internationale Norm ISO 14064-1, erstmals 2006 veröffentlicht und 2018 umfassend überarbeitet, bietet eine alternative methodische Grundlage für die THG-Bilanzierung, die in Europa besonders bei Unternehmen mit etablierten Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 weit verbreitet ist. Die ISO 14064-1 wurde von der International Organization for Standardization entwi...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.2 C3-Aspekt 1: Treibhausgasemissionsziele (VSME.54)

Rz. 183 VSME.54 richtet sich an Unternehmen, die bereits konkrete THG-Reduktionsziele – verbindliche Absichtserklärungen, ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem definierten Zeitpunkt um einen spezifizierten Betrag zu reduzieren – festgelegt haben, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit. Diese Anforderung folgt dem Grundsatz, dass bestehende Ziele transparent kommunizie...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.5 Scope 3 (freiwillig): Wertschöpfungskettenanalyse und indirekte Emissionen

Rz. 144 Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen außerhalb von Scope 2 und transformieren die THG-Bilanzierung von einer rein operativen zu einer strategischen Managementdisziplin, die das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk systematisch durchleuchtet und komplexe Lieferantenbeziehungen und Produktlebenszyklen berücksichtigt. Der VSME-Standard macht Scope 3 explizit...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S1, 11–104mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.1 Ziel und Aufbau der Berichtspflichten nach der ESRS S1

Das Ziel des ESRS S1 ist es, Berichtspflichten für folgende Risiken und Chancen festzulegen:[1] Wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft, wie beispielsweise positive und negative Auswirkungen oder tatsächliche und potenzielle Auswirkungen Durchführung und Ergebnisse der Maßnahmen, die zur Verhinderung, Minderung oder Behebung von Auswirkungen und ...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1 Die verbindlichen Standards für berichtspflichtige Unternehmen:

Zur Konkretisierung der Berichtspflichten hat die Kommission inzwischen mehrere verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erlassen.[1] Diese sog. "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) gliedern sich in 12 Teile (Anlage – Annex 1). Die wesentlichen Begriffe werden in einem Glossar definiert (Anlage – Annex 2). Innerhalb der Standards wird zw...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6 Berichtselemente mit sozial- und arbeitsrechtlichen Bezügen

In der Vergangenheit sind Nachhaltigkeitsberichte sowohl in Bezug auf Inhalt als auch Darstellung von HR-relevanten Angaben stark voneinander abgewichen. Die Europäische Union hat inzwischen mehrere themenbezogene Standards (ESRS) entworfen, um diese Angaben im Nachhaltigkeitsbericht zu vereinheitlichen. Grundlage für die Standardisierung und Vereinheitlichung der unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / Zusammenfassung

Überblick Das Ziel der europäischen "Nachhaltigkeitsrichtlinie" oder Corporate Social Sustainability Directive (CSRD) war es, den Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen auszudehnen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung nicht nur auf e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.1 Anwendungsbereich

Der Begriff "eigene Belegschaft" i. S. d. ESRS S1 ist weit zu verstehen: Er umfasst nicht nur angestellte Beschäftigte, sondern auch Leiharbeitnehmer und Selbstständige:[1] Zu den Selbstständigen zählen auch alle Auftragnehmer, die im Unternehmen Aufgaben übernehmen, die sonst von Beschäftigten ausgeübt werden (i) oder für das Unternehmen Dienstleistungen im öffentlichen Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1.4 Die verschiedenen Zeithorizonte von Nachhaltigkeitsaspekten:

Die Standards unterscheiden außerdem zwischen 3 Zeithorizonten:[1] Kurzfristig = Berichtszeitraum Mittelfristig = Berichtszeitraum + 5 Jahre Langfristig = Berichtszeitraum + mehr als 5 Jahre Die Unternehmen können von den zeitlichen Vorgaben abweichen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2 Die unverbindlichen Standards für eine freiwillige Berichterstattung

Die Standards der Europäischen Kommission sind seit einiger Zeit ein verbindlicher Maßstab für berichtspflichtige Unternehmen. In Zukunft werden Rechtsanwender wohl zwischen verbindlichen Standards für berichtspflichtige Unternehmen und unverbindlichen Standards für eine freiwillige Berichterstattung unterscheiden müssen.[1] Nach einem aktuellen Vorschlag der Europäischen Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1.2 Die verschiedenen Arten von Angaben in den Standards:

In jedem Standard gibt es außerdem grundsätzlich 4 Arten von Angaben:[1] Governance Strategie Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Zielemehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1.1 Gliederung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Standards verpflichten die Unternehmen in Zukunft, alle Nachhaltigkeitsberichte grundsätzliche in 4 Teile zu gliedern:[1] Allgemeine Informationen Umweltinformationen Soziale Informationen Governance Informationenmehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1.3 Die wichtigsten standardübergreifenden Begriffe:

Auswirkungen: Sowohl positive und negative als auch tatsächliche und mögliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens mit Nachhaltigkeitsbezug). Risiken und Chancen: Finanzielle Risiken und Chancen mit Nachhaltigkeitsbezug, einschließlich solcher, die sich aus der Abhängigkeit von natürlichen, personellen und sozialen Ressourcen ergeben.mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5 EU-Berichtsstandards

Die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen in Unternehmensberichten war lange Zeit durch eine gewisse Kreativität geprägt. Unternehmen konnten (mangels Regelung) auf sämtliche Rahmenwerke oder Standards bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verzichten.[1] Diese Gestaltungsspielräume werden in Zukunft wegfallen.[2] Die CSRD hat die Europäische Ko...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft mit beschränkt... / 8 Lagebericht

Rz. 92 Mittelgroße und große GmbHs haben zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Rechtsformspezifische Besonderheiten liegen nicht vor.[1] Rz. 93 Die EU hat neben anderen Regulierungen etwa zum Emissionshandel und zur nachhaltigen Finanzierung im Dezember 2022 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corpor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.10 Kurzcheckliste Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 289b HGB i. d. F. CSRD-UmsG

Rz. 54a Im Folgenden findet sich eine Kurzcheckliste, die auch den 2025 noch nicht verpflichteten Unternehmen Hinweise auf die Komplexität der Berichterstattung geben soll, so dass eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit der herausfordernden Aufgabe erfolgt. Zudem soll indirekt betroffenen Unternehmen klar gemacht werden, wie diese in Berichterstattungsprozesse einzubeziehe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2025, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.1 Allgemeine Fragen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachhaltigkeit / 1 Rechtsrahmen und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ein wichtiger Punkt, der den Begriff Nachhaltigkeit und insbesondere die darin enthaltene gesellschaftliche Verantwortung kennzeichnet, ist der Aspekt der Freiwilligkeit. Unternehmen nehmen gerade dann gesellschaftliche Verantwortung wahr, wenn sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern darüber hinaus eigene Standards setzen. Allerdings haben Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese Regelung gilt jedoch nach A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.3 Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 25 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E sieht vor, dass bestimmte Unt ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, womit Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 2 Bilanzrichtlinie umgesetzt wird, die durch die CSRD ergänzt wurde. Mit der Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht wird dieser zum Bestandteil desselben. Die bisherige Möglichkeit, einen g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.1 Überblick zu und Normzweck von § 289b HGB-E

Rz. 21 Das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der CSRD war zwar 2024 noch im (alten) Bundestag, jedoch fand keine Verabschiedung statt. Am 10.7.2025 legte das BMJV einen neuen RefE CSRD-UmsG (2025) vor, bereits am 3.9.2025 wurde dieser inhaltlich fast unverändert als RegE CSRD-UmsG (2025) beschlossen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren steht aus, allerdings ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.4 Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 26 Trotz der deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen für TU vor. Diese Ausnahmeregelungen sind in § 289b Abs. 2 und Abs. 3 HGB-E festgelegt und ermöglichen es TU, von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts befreit zu werden, wenn sie in den Konzernlagebericht eines MU einbezogen sind. Die Abs. 2 bis 4 d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.2 Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 22 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E behandelt die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Unt im Zuge der Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht. Diese Erweiterung betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unt, sondern erstreckt sich künftig auf alle großen KapG sowie auf große Personenhandelsgesellschaften, die gem. § 264a HGB den KapG gl...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Internationale Abstimmung

Tz. 25 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Ein wichtiges Element der internationalen Zusammenarbeit der BaFin im Bereich der Bilanzkontrolle bildet die Teilnahme an der Financial Reporting Working Group (EECS) (FRWG EECS), die in der Enforcement Guideline noch als European Enforcers Coordination Sessions (EECS) bezeichnet wird. Hinsichtlich der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. der Nac...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad-hoc-P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach IFRS / 5.1 Abschlussbestandteile

Rz. 27 Der Jahresabschluss gemäß IFRS setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:[1] Bilanz, Gesamtergebnisrechnung (ggf. weiter unterteilt in Gewinn- und Verlustrechnung sowie sonstiges Ergebnis)[2], Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie erläuternde Anhangangaben. Zusätzlich ist eine Bilanz zu Beginn der frühes...mehr