Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.3 Ausnahmen von der tatsächlichen Einbeziehung in den faktischen Konsolidierungskreis für die Konzernnachhaltigkeitserklärung

Rz. 52 Da die Formulierungen in der Richtlinie und in den ESRS vergleichsweise unkonkret sind und auch die Umsetzung der Vorgaben in der Unternehmenspraxis oftmals Anwendungsfragen aufwirft, hat EFRAG eine Reihe von Hilfestellungen entwickelt. Zentrale Elemente dieser Unterstützungsmaßnahmen sind die Implementation Guidances [1] und die EFRAG Q&A[2]. Diese Materialien sind je...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.4 Empfehlung zur Berichterstattungsebene

Rz. 81 Der ESRS VSME kann sowohl für den Nachhaltigkeitsbericht auf Einzelunternehmensebene als auch für den Konzernnachhaltigkeitsbericht verwendet werden. EFRAG empfiehlt in ESRS VSME.14 ausdrücklich die Erstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts, sofern Konzernstrukturen bestehen. Aufgrund der Informationsfunktion der Konzernberichterstattung ist dieser Empfehlung au...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 7 Zukunftsorientierte Information, Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Rz. 75 Falls notwendig, sollen in der Nachhaltigkeitserklärung historische mit zukunftsbezogenen Informationen verknüpft werden, um ein besseres Verständnis der offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen (ESRS 1.74). Im Zuge der Offenlegung von Parametern müssen u. U. Annahmen und Schätzungen, inkl. Szenario- und Sensitivitätsanalysen, herangezogen werden (ESR...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.3 Comprehensive Module

Rz. 124 Die Angaben des Comprehensive Module ergänzen die Inhalte des Basic Module um weiterführende Berichtspflichten, welche insbes. von externen Stakeholdern wie Banken, Investoren und Geschäftskunden häufig nachgefragt werden. Dieses Modul kann zusätzlich zum Basic Module angewendet werden. Die Angaben des Comprehensive Module korrespondieren thematisch zu den bereits ge...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.5 Frequenz der Berichterstattung

Rz. 82 Der VSME-Nachhaltigkeitsbericht soll jährlich erstellt und zeitgleich mit einem ggf. erstellten Geschäftsbericht veröffentlicht werden. Sofern ein Lagebericht erstellt wird, kann der Nachhaltigkeitsbericht als separater Abschnitt in diesem Lagebericht dargestellt werden. Ein anderes, separates Dokument ist ebenfalls denkbar (ESRS VMSE.17). Unabhängig von diesen Vorgabe...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 5 Maschinenlesbare Auszeichnung im Kontext des VSME

Rz. 34 Am 27.5.2025 veröffentlichte EFRAG eine VSME-Taxonomie.[1] Die VSME-Taxonomie ermöglicht die maschinenlesbare Auszeichnung von Nachhaltigkeitsberichten gem. des VSME (§ 30). Diese Auszeichnung erfolgt mithilfe der iXBRL-Technik, jedoch ist sie freiwillig und nicht Bestandteil der Vorgaben des ESEF RTS. Die VSME-Taxonomie könnte insbes. für KMU relevant sein, welche in ...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 3 Empfehlungen für die (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung

Rz. 23 Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der Unternehmen steckt noch in den Kinderschuhen, es bestehen noch zahlreiche Zweifelsfragen, und es fehlen Best Practices. Das Nebeneinander von drei Rahmenwerken, die zwar Überschneidungen aufweisen, sich aber auch in großen Teilen voneinander unterscheiden, macht die Umsetzung insbes. in der gebotenen kurzen Frist nicht...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3 Grundlagen der Berichterstattung

2.3.1 Strukturelle und redaktionelle Aspekte Rz. 26 Dem ESRS LSME kommt gem. der am 26.2.2025 vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission keine Bedeutung mehr zu. Diese Vorschläge sind jedoch noch nicht verabschiedet, so dass weiterhin die Möglichkeit von Änderungen an den geplanten Überarbeitungen der CSRD-Vorgaben besteht. Die folgenden Ausführungen spiegeln den derzeitigen Re...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.2 Finanzielle Unwesentlichkeit

Rz. 65 Auch im Zusammenhang mit dem Wahlrecht zur tatsächlichen Konsolidierung unwesentlicher Tochterunternehmen im Konzernabschluss (§ 296 Abs. 2 HGB) argumentiert das IDW, dass "alle Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil der eigenen Geschäftstätigkeit der Gruppe zu betrachten [sind]"[1]. Zur Begründung wird auf ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4 Angabepflichten

2.4.1 Phase-in-Regelungen Rz. 47 Im Hinblick auf die Erstanwendung eines künftigen ESRS LSME verweist ED ESRS LSME Abschn. 1.121 auf App. C des Entwurfs, in dem Übergangsregelungen zur zeitlich gestaffelten Erstanwendung der Angabepflichten festgelegt werden (sog. Phase-in-Regelungen). Die vorgesehenen Vereinfachungszeiträume beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der Erstanwendu...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4 Grundlagen der VSME-Nachhaltigkeitsberichterstattung

3.4.1 Modularer Aufbau des ESRS VSME als Grundlage der Berichterstattung Rz. 75 Der ESRS VSME ist derzeit an alle Kleinstunternehmen und KMU, somit potenziell Tausende Unternehmen in Deutschland, adressiert. Letztlich steht es allen nicht ESRS-berichtspflichtigen Unternehmen frei, diesen Standard anzuwenden. Damit ist die Gruppe der potenziell ESRS VSME-anwendenden Unternehme...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2 Modulübergreifende Grundsätze der Berichterstattung

3.4.2.1 Zielsetzung Rz. 78 Jeder im Einklang mit dem ESRS VSME erstellte Nachhaltigkeitsbericht soll relevante Informationen über aktuelle und mögliche zukünftige positive und negative Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Gesellschaft oder die Umwelt darstellen (ESRS VSME.8(a)). Zudem soll der VSME-Nachhaltigkeitsbericht darstellen, welche Umwelt- und Sozialaspekte ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5 Angabepflichten

3.5.1 Angabepflichten im Überblick (mit Referenz zu ESRS Set 1) Rz. 87 Hinweis Mit der Veröffentlichung der Empfehlung der EU-Kommission zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Juli 2025 wurde zugleich eine deutsche Sprachfassung bereitgestellt.[1] Die darin abweichend übersetzten Schlüsselbegriffe werden im Folgenden ein...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.2 Umgang mit Treibhausgasemissionen

Rz. 19 Alle drei Rahmenwerke verlangen die Offenlegung von Treibhausgasemissionen und verweisen auf das Greenhouse Gas Protocol.[1] Unterstellt wird mind. eine qualitative Wesentlichkeit der Information, somit besteht keine Möglichkeit auf einen Verzicht einer Angabe überhaupt. Das Rahmenwerk des ISSB lässt die Verwendung anderer Methoden nur dann zu, wenn dies von einer Bör...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 6 Zeitlicher Fahrplan zur Erstanwendung

Rz. 37 Die ESEF-Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht sind gem. RegE zur CSRD-Umsetzung erstmalig für ein nach dem 31.12.2025 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.[1] Die zeitlich versetzte Erstanwendung der ESEF-Vorgaben soll es den Unternehmen ermöglichen, ihre Berichtsprozesse auf die neuen Formatvorgaben umzustellen.[2] Rz. 38 Eine vor...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.3 Vergleichbarkeit

Rz. 100 Nachhaltigkeitsinformation ist dann vergleichbar, wenn diese Information mit sowohl Vorjahresperioden des Unternehmens als auch mit den von anderen Unternehmen bereitgestellten Informationen verglichen werden kann (ESRS 1.QC10). Dem Konstrukt der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformation zugehörig ist die Gewährleistung der – insbes. periodenübergreifenden und ...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / Literaturtipps

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.2 Abgrenzung des Konsolidierungskreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europarechtlichen Vorgaben

Rz. 50 Die Regelungen der Bilanz-RL enthalten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weder Vorgaben für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises noch Hinweise für die Festlegung eines evtl. faktischen Konsolidierungskreises. Dies legt zunächst die Vermutung nahe, dass die entsprechenden Regelungen für Konzernabschluss und Konzernlagebericht – welchen die Konzernnachhaltig...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 76 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen überhaupt erstmalig Taxonomieangaben zu ...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Vorbemerkung

Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC, die allerdings aktuell nicht weiterverfolgt werden, und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der EU-Kommission in den ESRS – z...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.2 TCFD-Rahmen als gemeinsame Basis

Rz. 5 Trotz der bedeutsamen Unterschiede gibt es Gemeinsamkeiten in den (Klima-)Regeln. Allen Anforderungen ist der TCFD-Rahmen als (Ausgangs-)Basis gemein. Bei der Entwicklung ihrer jeweiligen Offenlegungsrichtlinien haben die SEC, die EFRAG und der ISSB jeweils Elemente des Offenlegungsrahmens der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwendet, um ihr...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bis...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.3 Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD

Rz. 7 Die verpflichtende externe materielle Prüfpflicht wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) normiert (siehe zum Zeitplan der Umsetzung § 1 Rz 11). Die in einem ersten Schritt extern materiell mit begrenzter Sicherheit zu prüfenden Inhalte umfassen demnach:[2] die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den gesetzlichen Anford...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 56 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / Literaturtipps

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.1 Umfang der maschinenlesbaren Auszeichnung

Rz. 22 Die Bilanz-RL i. d. F. der CSRD sieht eine Auszeichnungspflicht für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht vor, einschl. der Angaben nach Art. 8 der Taxonomie-VO. Die konkreten Auszeichnungsvorgaben, inkl. Vorgaben zur verpflichtenden Detailtiefe der maschinenlesbaren Auszeichnung, sollen im ESEF RTS rechtlich verankert werden, der hierf...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / Vorbemerkung

Bei der Aufstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts nach CSRD/ESRS stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wie der Konsolidierungskreis für die Konzernfinanzberichterstattung abzugrenzen ist und ob sich dieser vom Kreis der in die Konzernnachhaltigkeitserklärung einzubeziehenden Unternehmen unterscheidet.mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Vorbemerkung

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) befassen sich zunehmend mit Aspekten der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit, damit verbunden sind Fragen zur Berichterstattung darüber. Gem. der derzeit geltenden CSRD wäre diese Berichterstattung für wenige KMU verpflichtend. Allerdings wären nach den sog. Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vom 26.2.2025 (§ 1 Rz 16) zukünftig...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.3 Taxonomieangaben

Rz. 82 Die Vorschriften der Taxonomie-VO zur Berichterstattung werden durch den delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung präzisiert, welcher durch die neue Delegierte Verordnung C(2025) 4568 final geändert werden wird, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist (Rz 74). Von Nicht-Finanzunternehmen anzuwenden sind der Anhang I zum Inhalt und der Methodik sowie Anhang II...mehr

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Normenverzeichnis

Normenverzeichnis zu allen in den Kommentierungen angegebenen Passagen aus den ESRS mit Verweis auf die jeweiligen Fundstellen in den Kommentierungen. Hier gelangen Sie zum Normenverzeichnismehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.2 Zusätzliche maschinenlesbare Auszeichnung auf Basis der iXBRL-Technik

Rz. 14 Für ausgewählte Berichtsinformationen im ESEF besteht die Pflicht zur maschinenlesbaren Auszeichnung auf Basis der iXBRL-Technik, welche in der Praxis als "tagging" bzw. "Etikettierung" bezeichnet wird.[1] Diese "Auszeichnung" ermöglicht es geeigneter Software, die Berichtsinformationen spezifisch und zielgenau aus einem im ESEF formatierten Dokument auszulesen und au...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.1 Pflicht zur Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung in Europa

Rz. 47 Auch mit Blick auf die Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung ist zunächst die Frage zu klären, was das berichterstattende Unternehmen ist. Die Pflicht zur Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung ist für Mutterunternehmen mit Sitz in der EU in Art. 29a Bilanz-RL festgelegt. Hiernach nehmen Mutterunternehmen einer großen Gruppe i. S. d. Art. 3 Abs. 7 Bilanz-...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 3.6 Zwischenergebnis und Beispiel

Rz. 46 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Rechnungslegungsregelwerke für die Finanzberichterstattung den Begriff des Konsolidierungskreises nicht eindeutig mit der Festlegung verknüpfen, welche Unternehmen tatsächlich in die Konsolidierung zur Aufstellung des Konzernabschlusses einbezogen werden. Aufgrund von Wahlrechten bzw. Ausnahmeregelungen oder Konsolidieru...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Literaturtipps

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 3 Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 46 Die Definition der Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbes. vor dem Hintergrund von Wesentlichkeitsüberlegungen betreffend die in den Berichten zu inkludierende Information von Bedeutung. Bereits das österreichische Bilanzrecht stellt hinsichtlich der Wesentlichkeit von Information u. a. darauf ab, ob durch bspw. das Auslassen bzw. eine fehlerhafte Info...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 1 Anwendungsbereich des ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die CSRD [1] als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanz-RL[2] konkretisiert, dass die rechtlich verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat "ESEF" (European Single Electronic Format) zu erfolgen hat (Art. 29d EU-Bilanz-RL). Die CSRD knüpft somit an die gleichen technischen Formatvorgaben z...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000

Rz. 37 Bereits im Jahr 2022 kam es zu einem intensiven Austausch des IAASB mit diversen europäischen und internationalen Interessengruppen, darunter bspw. die EU-Kommission, die US Securities and Exchange Commission (SEC), der International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI), betreffend den Themenschwerpunkt der Prüfung von Nachha...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.1 Finanzielle Wesentlichkeit und Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 3 Die Inhalte der Finanzberichterstattung, typischerweise durch die Bestandteile des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht definiert, beruhen u. a. auf der Definition ihrer jeweiligen Adressaten und werden in praxi unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips erstellt. Auf europarechtlicher Ebene ist der Grundsatz der Wesentlic...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 5 Weiteres Änderungsgesetz für weitere Erleichterungen der Omnibus-Initiative absehbar

Parallel dazu werden die von der Bundesregierung und dem Bundesrat bereits weitgehend akzeptierten über die zeitliche Verschiebung hinausgehenden Erleichterungsvorschläge der EU-Kommission (Omnibus-Initiative, COM(2025)81) weiter auf europäischer Ebene diskutiert werden und wohl 2026 zu einem Änderungsgesetz führen. Vorgeschlagen wird unter anderem eine dauerhafte deutliche ...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 4 Folgen der Nichtumsetzung zum 31.12.2024 und mögliche Omnibusverordnung

Durch die Nichtumsetzung zum 31.12.2024 gilt die alte Rechtslage weiter fort, d. h. die bislang nach § 289b HGB/§ 315b HGB zur Nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung verpflichteten Unternehmen mussten diese auch für das Geschäftsjahr 2024 erstellen und brauchten die strengeren Regeln der CSRD nicht zu beachten. Es entfiel damit auch die vorgesehene Prüfungspflicht. Gl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 European Sustainability Reporting Standards

3.1 Grundlagen der ESRS Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Berichtsanforderungen nach den ESRS

Rz. 11 Eine Aufstellung der Berichtsanforderungen findet sich unter § 315c Rz 14 ff. Eine ausführliche Kommentierung findet sich bei Freiberg/Lanfermann (Hrsg.), Haufe-ESRS-Kommentar, 2. Aufl. 2024.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Verordnungsermächtigung und die Rolle der ESRS (§ 289c Abs. 6 HGB-E)

Rz. 25 In § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E wird die verpflichtende Anwendung der ESRS festgelegt, die durch die Europäische Kommission gem. Artikel 29b der Bilanzrichtlinie mittels delegierte Rechtsakte erlassen werden. Demnach sind die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit den nach Art. 29b der Richtlinie 2013/34/EU angenommenen delegierten Rechtsakten zu Standards fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem neuen Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 9 Eine direkte Änderung des § 315d HGB ist nicht vorgesehen, allerdings wird der § 289f HGB, auf den verwiesen wird, geändert: Aufgrund des breiten Begriffsverständnisses der Richtlinie hinsichtlich Nachhaltigkeit, welche auch die Dimension der (Corporate) Governance umfass...mehr