Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.3.1 ESRS S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Rz. 60 Die bis zur Umsetzung der CSRD geltende nichtfinanzielle Berichterstattung erforderte im Grunde bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" und wurde in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen. Daher ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS E5 adressiert i. R. d. Umweltstandards die Teilbereiche Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und insbes. den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschl. der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung (ESRS E2.7(d), ESRS E4...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angabepflichten Rz. 37 ESRS S4.7 verweist auf die allgemeinen Angabeanforderungen des ESRS 2, insbes. zum Abschnitt über die Strategie (SBM) und die dort geforderten Angaben. Gerade in der Übergangsphase und bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 nicht den Wesentlichkeitsbeschränkungen unterliegen und daher ste...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3 Kennzahlen und Ziele

2.3.1 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Rz. 59 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Rz. 36 ESRS E5-1 behandelt Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Die noch in der ursprünglichen deutschen Sprachfassung verwendete, irreführende Bezeichnung als "Strategien" wurde mit der Berichtigung der Delegierten Verordnung vom 9.8.2024 korrigiert. Da...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2 Strategie

2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder Rz. 39 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 31 ESRS E2 erläutert eingangs die themenspezifische Angabepflicht, die sich aus ESRS 2 ergibt: ESRS 2 IRO-1. Diese Angabepflicht muss immer erfüllt werden, unabhängig davon, ob das Thema "Umweltverschmutzung" als wesentlich identifiziert wird oder nicht. Die Angaben gem. ESRS 2 zu Verschmutzung sind mit den Angaben zu allen weiteren wesentl...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Na...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 24 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geb...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Rz. 45 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung der Konzepte vor, die adressieren, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Ver...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3 Kennzahlen und Ziele

2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Rz. 58 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS E2 adressiert Angabepflichten zu Umweltverschmutzung. Die Definition von Umweltverschmutzung ist in Anhang II der Delegierten Verordnung enthalten: "Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu ei...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschmutzung

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Ergänzende Ausführungen betreffen die mit der Quick-Fix-Verordnung erweiterten Übergangsbestimmungen (Rz 30 und 110), die Informationspflichten über Mikroplastik (Rz 68) sowie den Luftqualitätsindex (Rz 76). Die Entwurfsfassun...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Taxonomie-Verordnung (Rz 18 f.). Die Entwurfsfassungen für die überarbeiteten ESRS vom November 2025 wurden – da zum Zeitpunkt der Überarbeitung noch nicht final bekannt gemacht – nicht berücksic...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.6 Anorganische Schadstoffe

Rz. 91 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über die anorganischen Schadstoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Anorganische Schadstoffe werden definiert als "Emissionen, die innerhalb oder unterhalb der mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionsw...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Bei der Aktualisierung wurden insbes. die für ESRS S4 relevanten Entscheidungen zur Änderung der CSRD eingearbeitet (Rz 33), die Anstöße zur Überarbeitung der Datenpunkte nach der Offenlegungs-VO berücksichtigt (Rz 75), Änderu...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.5 Emissionen in Wasser

Rz. 89 Für die Angabe der Emissionen in Wasser sind die in Rz 23 definierten Stoffe zu berücksichtigen und in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Die Angabe der Emissionen in Wasser ist auch in der Offenlegungsverordnung gefordert. Hiernach sind die Emissionen in Wasser anzugeben in der Messeinheit "Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, p...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.3 Phase 3: Bewerten

Rz. 41 In Phase 3 "Bewerten" prüft das Unternehmen die Bewertung der wesentlichen Risiken und Chancen durch: Identifizierung von Übergangsrisiken und -chancen im eigenen Betrieb und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nach den Kategorien: Politik und Recht: z. B. Einführung von Vorschriften, Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Fahrlässigkeit gegenüber...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / Vorbemerkung

Die CSRD stellt die Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Angetrieben wurde die Reform der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Regulierung zur EU-Sustainable-Finance-Initiative und den damit verbundenen EU Green Deal. Die durch die CSRD eingeführ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 76 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen überhaupt erstmalig Taxonomieangaben zu ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 6.3 Taxonomieangaben

Rz. 82 Die Vorschriften der Taxonomie-VO zur Berichterstattung werden durch den delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung präzisiert, welcher durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 geändert wurde (Rz 74). Von Nicht-Finanzunternehmen anzuwenden sind der Anhang I zum Inhalt und der Methodik sowie Anhang II zur Darstellung der Taxonomieangaben (Art. 2 der Delegierten Ve...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.3 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.5 Gestaltungen im Lagebericht, insb. Nachhaltigkeitsbericht

Rz. 45a Der Lagebericht als Instrument zur zielgerichteten Beeinflussung von Adressaten ist bei vielen Unternehmen noch wenig erkannt, obwohl der Gesetzgeber in den letzten Jahren diesen Teil der Rechnungslegung immer weiter ausgebaut hat. Wichtig ist hier, dass der Bericht aus der (subjektiven) Sicht der Geschäftsführung zu verfassen ist, was eigene Wertungen explizit verla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 3 Risikomanagement und Jahresabschluss

Rz. 10 Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifizieren zu können, bedarf es eines Risikoüberwachungssystems, welches jedoch zu einem Risiko- und Chancenmanagementsystem [1] zu erweitern ist, um die Vorteile der Früherkennung auch im Bereich der Chancen nutzen zu können und um eine aktive Steuerung der Risiken zu ermöglichen. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung[2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 7 Begrenzung durch Sanktionsmechanismen

Rz. 52 Der erste Sanktionsmechanismus ist sicherlich die nötige Prüfung der Rechnungslegung zumindest ab mittelgroßen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften durch einen unabhängigen Abschlussprüfer.[1] Grundsätzlich erhöht die Prüfung von Rechnungslegungsinformationen deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungs...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 ESRS

Die Berichterstattung nach der CSRD wird in Art. 19a Bilanzrichtlinie (bzw. Art. 29a Bilanzrichtlinie für den Konzern) umrissen[1] und konkretisiert durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission. Das Set 1 mit den ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 31.7.2023 verabschiedet und am 9.8.2024 in einer korrigierten rechtsverbindlichen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2

Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben, also Angaben, die für alle Themenstandards gelten. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Lediglich die Angabe zu SBM-1 (s. u.) unterliegt einer Übergangserleichterung. Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.4 Vereinfachung der ESRS

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde um weit mehr als die Hälfte gekürzt. Die Reduzierung zielt darauf ab, die Berichterstattung zu vereinfachen und sich auf wesentliche Informationen zu konzentrieren. Mit dem Streichen der Wahlangaben wird auch das Dilemma umgangen, dass die Stakeholder diese Informationen ggf. doch einfordern können, da sie aus ihrer Sicht erst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhaltigkeits...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.5 Offenlegungsanforderungen für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nach ESRS E5

Die Offenlegungspflichten des ESRS E5 sind:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E5: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (P) Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1: Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1

Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen verstehen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.5 Offenlegungsanforderungen bezüglich Verbraucher und Endnutzer nach ESRS S4

Zur Erreichung der Zielsetzung gibt ESRS S4 folgende Offenlegungspflichten vor:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S4: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S4: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.4 Offenlegungsanforderungen für Biodiversität und Ökosysteme nach ESRS E4

Ähnlich wie in den anderen Einzelstandards, beabsichtigt ESRS E4, dass Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Verständnis über die Auswirkungen des Unternehmens auf die angesprochenen Aspekte entwickeln können sollen.[1] Strategie E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell (ÜM-2) SBM-3...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft nach ESRS S1

Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:[1] Allgemeine Offenlegungen SBM-2-S1: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1: Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft S1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.4 Offenlegungsanforderungen für betroffene Gemeinschaften nach ESRS S3

Noch vergleichsweise unbestimmt sind die Offenlegungspflichten bezüglich der betroffenen Gemeinschaften nach ESRS S3:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S3: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S3-1: Konzepte im Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.3 Offenlegungsanforderungen für Wasser- und Meeresressourcen nach ESRS E3

ESRS E3 fordert Offenlegungspflichten zu folgenden Punkten:[1] Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung IRO-1-E3: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Richtlinien, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen E3-1: Konzepte im Zusammenhang mit Wasse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.2 Offenlegungsanforderungen für Umweltverschmutzung nach ESRS E2

ESRS E2 soll die Auswirkungen und Maßnahmen im Kontext der Verschmutzung von Luft (sowohl im Inneren als auch draußen), Wasser (inklusive Grundwasser) und Boden, lebenden Organismen und Lebensmitteln deutlich machen. Auch hier wird eine enge Verknüpfung zu bestehenden Regulierungen hergestellt. Konkret sind anzugeben:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E2: Beschreibung der Verfa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette nach ESRS S2

ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Vereinfachte ESRS

2.1 Grundsachverhalte Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission am 26.2.2025[1] und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Anwendern und Nutze...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Relevante ESRS (Bekanntmachung 8/2024)

3.1 Grundsachverhalte Die bereits vorliegenden und bis zur Veröffentlichung der simplified ESRS weiterhin gültigen Standards enthalten nach der Zählung der EFRAG im Implementierungshinweis (IG) 3 insgesamt 783 Datenpunkte plus weitere 34, die mit den Mindestoffenlegungsanforderungen (MDR) zusammenhängen. Davon sind 16 plus die 34 MDR stets anzugeben und die übrigen 622 stehen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS (draft) für die "2. Welle"

Zusammenfassung Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ESRS in der überarbeiteten Fassung (auch "simplified ESRS", "neue ESRS" oder "ESRS 2.0" genannt). Die überarbeiteten ESRS befinden sich aktuell in Revision durch die EU-Kommission und sollen bis Mitte 2026 bekannt gemacht werden und ab 2027 gelten. Insbes. für Unternehmen der sog. 2. Welle (Kapital- und denen gleich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ESRS in der überarbeiteten Fassung (auch "simplified ESRS", "neue ESRS" oder "ESRS 2.0" genannt). Die überarbeiteten ESRS befinden sich aktuell in Revision durch die EU-Kommission und sollen bis Mitte 2026 bekannt gemacht werden und ab 2027 gelten. Insbes. für Unternehmen der sog. 2. Welle (Kapital- und denen gleichgestellte Perso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Auswirkungen der ausstehenden CSRD-Umsetzung in Deutschland

Ausführlich wird die CSRD-Umsetzung in "Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung" erläutert. Nichtumsetzung der CSRD bis Ende 2025 Auch die aktuelle Regierungskoalition hat es nicht geschafft, das Gesetzgebungsverfahren der CSRD-Umsetzung zum Jahreswechsel 2025/2026 abzuschließen. Seit dem 29.9.2025 liegt die BT-Drucks. 21/1857 vor, seit dem 29.10.2025 die Stellungnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundsachverhalte

Die bereits vorliegenden und bis zur Veröffentlichung der simplified ESRS weiterhin gültigen Standards enthalten nach der Zählung der EFRAG im Implementierungshinweis (IG) 3 insgesamt 783 Datenpunkte plus weitere 34, die mit den Mindestoffenlegungsanforderungen (MDR) zusammenhängen. Davon sind 16 plus die 34 MDR stets anzugeben und die übrigen 622 stehen unter dem Wesentlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Schon bisher sind kapitalmarktorientierte Kapital- und denen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, die groß i. S. d. § 267 HGB sind und mehr als 500 Beschäftigte aufweisen nach § 289b HGB bzw. § 315b HGB zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung nach NFRD verpflichtet. Mit der Umsetzung der CSRD wird der Anwenderkreis für die Erweiterung des (Konzern-)Lagebericht...mehr