Rz. 5

Trotz der bedeutsamen Unterschiede gibt es auch Gemeinsamkeiten in den (Klima-)Regeln. Allen Anforderungen ist der TCFD-Rahmen als (Ausgangs-)Basis gemein. Bei der Entwicklung ihrer jeweiligen Offenlegungsrichtlinien haben die SEC, die EFRAG und das ISSB jeweils Elemente des Offenlegungsrahmens der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwendet, um ihre Anforderungen an die Klimaberichterstattung zu formulieren. Die TCFD umfasst eine Reihe von Offenlegungsempfehlungen, die um vier Themenbereiche herum strukturiert sind, welche die Kernkomponenten eines Unternehmens darstellen. Angesprochen sind

  • Governance,
  • Strategie,
  • Risikomanagement sowie
  • Kennzahlen und Ziele.

Unterstützt durch 11 empfohlene Angaben bilden diese Komponenten ein Rahmenwerk, das Investoren und anderen Stakeholdern helfen soll zu verstehen, wie ein Unternehmen klimabezogene Risiken und Chancen bewertet, einbezieht und angeht.

Jeder Vorschlag eines Rahmenwerks für die Berichterstattung enthält zusätzliche Merkmale, die über die in der TCFD festgelegten Säulen und Empfehlungen hinausgehen und die gewünschten Ergebnisse noch spezifischer und detaillierter gestalten. Es gilt:

  • Die als einziges Rahmenwerk international ausgerichteten (Klima-)Anforderungen des ISSB stimmen mit den TCFD-Leitlinien überein, enthalten aber zusätzlich Anforderungen und Aspekte zur Erhöhung des Detaillierungsgrads.
  • Die Anforderungen der SEC für die klimabezogene Offenlegung stützten sich ebenfalls auf den TCFD-Rahmen als Leitfaden für die Entwicklung von Offenlegungsanforderungen, verwenden aber einen eigenen Ansatz für die geforderte Informationsbereitstellung in Bezug auf Metriken und Ziele, Offenlegung und klimabezogene Möglichkeiten.
  • Die von der EFRAG entwickelten ESRS stellen den präskriptivsten und detailliertesten Rahmen dar. Die Anforderungen stimmen nicht nur mit dem TCFD-Rahmen überein, sondern weiten diesen auch deutlich aus, insbes. durch die Aufnahme der doppelten Wesentlichkeit (Rz 9) in die europäischen Anforderungen.

Alle Regelwerke orientieren sich eng an den TCFD-Leitlinien für die Offenlegung von Emissionen. So finden die im Corporate Accounting and Reporting Standard des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protokoll)[1] definierten Treibhausgasbilanzierungsstandards, einschl. ihres Konzepts der Geltungsbereiche und der entsprechenden Methodik, in allen Regelwerken Berücksichtigung. Unternehmen sind angehalten, Treibhausgasemissionen, gemessen in metrischen Tonnen CO2-Äquivalenten gem. dem GHG-Protokoll, der Bereiche Scope-1-Emissionen und Scope-2-Emissionen offenzulegen. Für Scope-3-Emissionen sehen ISSB und die ESRS eine Angabe vor; die (Klima-)Regeln der SEC schließen die Angabe von Scope-3-Emissionen zunächst aus.

 

Rz. 6

Die gemeinsame Nutzung des TCFD-Rahmens stellt eine gewisse Kontinuität – mind. aber die Möglichkeit zur Fortsetzung der Information über bestehende Datenpunkte – in der (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung dar (Rz 2). Der einheitliche Rückgriff auf die TCFD-Leitlinien stellt darüber hinaus einen Mindestrahmen für eine vergleichbare Offenlegung von Schlüsselthemen dar, einschl. der Information über die weitreichenden Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Chancen und Risiken sowie der Steuerung und Überwachung.

 
Übereinstimmung mit den Anforderungen der TCFD bei …
  Governance-Strategie und Risikomanagement Metriken und Ziele
ISSB Die Vorgaben sind am meisten angeglichen, das Regelwerk baut auf dem TCFD-Rahmen auf. So ist auch die Beschreibung von Übergangsplänen vorgesehen und eine Szenarioanalyse gefordert. Die Vorgaben sind am stärksten angepasst, da die sieben Kategorien von branchenübergreifenden Metriken, die in der Aktualisierung der TCFD 2021 enthalten sind, direkt berücksichtigt werden.
SEC I.W. besteht eine Übereinstimmung, Unterschiede ergeben sich dort, wo eine Offenlegung nur dann erforderlich ist, wenn das Unternehmen das Element nutzt (z. B. Szenarioanalyse) und bei der fakultativen Berichterstattung über klimabezogene Chancen. Gefordert werden, allerdings mit einer Wesentlichkeitsausnahme, detailliertere finanzielle Auswirkungen als in der TCFD, es besteht aber eine weitgehende Übereinstimmung bei der Offenlegung von Zielen, aber mit optionaler Berichterstattung über klimabezogene Chancen.
ESRS Die Anforderungen sind weitgehend übereinstimmend, Unterschiede ergeben sich, weil die EU den doppelten Wesentlichkeitsgrundsatz (Rz 9) verwendet. Vorgesehen ist eine Aufteilung in Strategien, Maßnahmen, Messgrößen und Ziele. Die Anforderungen sind deutlich präskriptiver und beziehen sich auf die politischen Ziele der EU, einschl. der Erreichung des Pariser Abkommens.

Tab. 1: Verhältnis von ISSB, SEC und ESRS gegenüber dem TCFD-Rahmen

[1] Greenhouse Gas Protocol, A Corporate Accounting and Reporting Standard, www.ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/ghg-protocol-revised.pdf, Abruf 19.4.2024.

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