Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 11 Sozialkennzahlen / 4 B10 – Arbeitskräfte – Vergütung, Tarifverhandlungen und Schulung (VSME.42)

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§ 3 Konzept des value chain... / 2 Value chain cap in der CSRD nach geltendem Recht

Rz. 4 Nach geltendem Recht greift die CSRD die Frage des Umgangs mit möglichen Folgewirkungen ihrer Berichtspflichten auf nicht berichtspflichtige Unternehmen in der Wertschöpfungskette explizit auf. Aufgrund der in der CSRD und den ESRS angelegten Verpflichtung, neben Nachhaltigkeitsinformationen zur eigenen Unternehmenstätigkeit auch solche zu Unternehmen der vor- und nach...mehr

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§ 1 Einführung in den Volun... / 3 EFRAG als Dreh- und Angelpunkt in der VSME-Entwicklung

Rz. 7 Bei der Abfassung der Empfehlung zur KMU-Berichterstattung hat sich die EU-Kommission im Vorfeld auf die Arbeiten der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gestützt. Die EFRAG ist eine private Organisation mit Sitz in Brüssel, die von der EU-Kommission ursprünglich genutzt wurde, um sie bei der verbindlichen Annahme internationaler Finanzberichterstattung...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 4 Struktur des Standards

Rz. 28 Der VSME-Standard ist strukturell in 2 sich ergänzende Module unterteilt: das Basismodul und das Zusatzmodul (Rz 5). Die Differenzierung in die 2 Kategorien ermöglicht eine stufenweise Implementierung einzelner Elemente aus den Modulen sowie eine schrittweise Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit der Ausweitung von Geschäftstätigkeiten...mehr

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Geleitwort zur 1. Auflage

Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas steht unter Druck. Zu den Ursachen zählt ein massiver Zuwachs an EU-Regulierung in den vergangenen Jahren. Der ehemalige italienische Ministerpräsident Mario Draghi weist in seinem Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit aus dem Jahr 2024 auf rund 13.000 neue Gesetze der EU seit 2019 hin – ein Beleg der Überr...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / 1 Regulatorische Einordnung

Rz. 1 Die CSRD sieht eine grds. Ausweitung des Anwendungsbereichs wie auch der inhaltlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.[1] In der Folge werden Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen aus den Wertschöpfungsketten berichtspflichtiger Gesellschaften zunehmend relevant. Dies manifestiert sich auch in konkreten ESRS-Berichtspflichten über Unter...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / 3.2 Ausgestaltung der value-chain-cap-Funktion gem. Omnibus-I-Vorschlag

Rz. 11 Der Omnibus-I-Vorschlag sieht für die Bilanz-RL verschiedene Änderungen und Ergänzungen im Hinblick auf die value-chain-cap-Funktion vor. Zum einen wird klargestellt, dass die ESRS keine Angaben vorsehen dürfen, die dazu führen, dass von nicht berichtspflichtigen Unternehmen (d. h. Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden) Informationen eingeholt werden müssen, die...mehr

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§ 6 Klimarisiken / 2.3 C4-Aspekt 2: Potenzielle negative Auswirkungen von Klimarisiken (VSME.58)

Rz. 28 VSME.58 stellt eine freiwillige Ergänzung dar, die Unternehmen nutzen können, um über die potenziellen negativen Auswirkungen von Klimarisiken zu berichten, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf ihre Ertragslage oder Geschäftstätigkeit auswirken können. Zusätzlich können Unternehmen eine Risikobewertung mit den Kategorien hoch, mittel oder niedrig vornehmen, wa...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.6 Zeitpunkt und Ort der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 21 Die Häufigkeit der Aktualisierung des Nachhaltigkeitsberichts steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Adressatenkreis sowie der strukturellen Einbettung in die finanzielle Berichterstattung. Der VSME-Standard differenziert 2 Anwendungsfälle, in denen eine jährliche Aktualisierung des Nachhaltigkeitsberichts vorgesehen ist: Adressierung externer Anspruchsgruppen: We...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 3.2 Für Einsteiger: Schrittweise Implementierung

Rz. 23 Die erfolgreiche Implementierung einer VSME.B5-konformen Berichterstattung erfordert eine strukturierte, phasenweise Herangehensweise, die die begrenzten Ressourcen von Unternehmen berücksichtigt. In der 1. Phase der Grundlagenermittlung steht die Prüfung, ob das Unternehmen über Standorte verfügt, die in einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität liegen. Diese u...mehr

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§ 7 Luft-, Wasser- und Bode... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B4 "Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung" (VSME.32) bildet einen Bestandteil des VSME-Basismoduls und adressiert die Schadstoffemissionen von Unternehmen. Als Teil der Umweltkennzahlen des Basismoduls (B3–B7) ergänzt diese Angabe relevante Informationen zu den direkten Umweltauswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Die 3 Emissionsmedien der Angabe B4:[1] Luftv...mehr

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§ 9 Wasser / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B6 "Wasser" (VSME.35 f.) bildet einen Baustein der umweltbezogenen Kennzahlen im Basismodul des VSME-Standards. Als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen adressiert diese Angabe die zunehmende Bedeutung der Wasserressourcen als kritischen Umweltfaktor. Die wachsende Knappheit von Süßwasserressourcen und die Auswirkungen des Klimawandels a...mehr

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§ 6 Klimarisiken / 1 Systematik und strategischer Kontext

Rz. 1 Das Zusatzmodul C4 des VSME-Standards stellt einen zentralen Baustein für die systematische Identifikation, Bewertung und Offenlegung klimabedingter Risiken dar. Anders als die retrospektive THG-Berichterstattung in Modul B3 oder die zukunftsorientierten Reduktionsziele in C3 fokussiert C4 auf die prospektive Risikoanalyse und die daraus resultierenden strategischen un...mehr

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§ 12 Governance: Praktiken ... / 1 Unternehmenspolitik und Corporate Governance

Rz. 1 Die weltweit zunehmende Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) schreibt auch der Transparenz auf Ebene der Unternehmensführung sowie der Ausgestaltung und Überwachung der Corporate Governance eine tragende Rolle zu. Denn Transparenz in Bezug auf Governance und gesellschaftsbezogene Themen, etwa im Bereich von Anti-Korruptionsmaßnahmen und Diversit...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B5 "Biodiversität" (VSME.33 f.) adressiert als Teil der Umweltkennzahlen (B3–B7) des VSME-Basismoduls die biodiversitätsbezogenen Auswirkungen. Die Interdependenzen zu den anderen Umweltangaben zeigen sich exemplarisch darin, dass Flächenversiegelung sowohl Lebensräume zerstört (B5) als auch den natürlichen Wasserkreislauf beeinträchtigt (B6; § 9), während S...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B7 "Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung" (VSME.37 f.) stellt einen zentralen Baustein des VSME-Basismoduls dar und adressiert die material- und ressourcenbezogenen Umweltauswirkungen von Unternehmen. Als Teil der Umweltkennzahlen des Basismoduls (B3–B7) schafft diese Angabe ein umfassendes Bild der ökologischen Unternehmensleistu...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.1.1 Klimabezogenes Herzstück der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Das Basismodul VSME.B3[1] bildet das klimabezogene Herzstück des VSME-Standards und stellt damit einen zentralen Baustein der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. In einer Zeit, in der klimabezogene Informationen zunehmend über Marktzugang, Finanzierungsbedingungen (§ 15) und Wettbewerbsfähigkeit entscheiden, bietet VSME.B3 einen proportionalen Rahmen fü...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.2 Energieverbrauch und Energiemanagement nach VSME.29

Rz. 65 Der Energieverbrauch stellt einen der bedeutendsten Treiber klimabezogener Auswirkungen von Unternehmen dar und bildet die methodische Grundlage für die Berechnung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen.[1] VSME.29 adressiert diese zentrale Verbindung zwischen Energienutzung und Klimafolgen, indem er Unternehmen verpflichtet, ihren gesamten Energieverbrauch t...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.6 THG-Intensität

Rz. 157 Die THG-Intensität transformiert absolute Emissionsdaten in eine strategische Performance-Kennzahl, die sowohl interne Fortschrittsmessung als auch externe Vergleichbarkeit ermöglicht und komplexe Interpretationsherausforderungen bzgl. Geschäftsmodell, Produktmix und Wertschöpfungstiefe aufwirft. Als normalisierte Kennzahl nach VSME.31 schafft sie Transparenz über di...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.1.1 Überblick

Rz. 176 Das Zusatzmodul C3 des VSME-Standards bildet die konzeptionelle Brücke zwischen der retrospektiven Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (THG) und einer zukunftsorientierten Klimastrategie. Während das Basismodul B3 die vergangenen und aktuellen THG-Emissionen quantifiziert, erweitert C3 diese Perspektive um strategische Steuerungselemente für die Dekarbonisi...mehr

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§ 1 Einführung in den Volun... / 2 Steigende Bedeutung des VSME-Standards für die Unternehmenspraxis

Rz. 4 Die Diskussion in den vergangenen Jahren um die Implementierung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat gezeigt, dass praxisnahe und bürokratiearme Regulierungsangebote unbedingt notwendig sind, um die Unternehmenspraxis von der Vorteilhaftigkeit von Berichterstattung zu überzeugen. Bei der Lieferkettenregulierung waren insbes. kleinere und mit...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.5 Einbeziehung von Tochterunternehmen in die Berichtsdaten

Rz. 20 Wenn ein Unternehmen freiwillig als Muttergesellschaft einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME-Standard aufstellt und offenlegt, besteht eine Befreiungsmöglichkeit der Tochtergesellschaften von der Erstellung eines eigenen Berichts durch Konsolidierung der Informationen in den Nachhaltigkeitsbericht des Mutterunternehmens. Auf die Aufstellung und Offenlegung separa...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.7 Verschlusssachen und vertrauliche Informationen

Rz. 24 Analog zu den ESRS sieht auch der VSME-Standard ein Prinzip zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderweitig sensiblen Informationen vor. Dementsprechend kann, sofern der Standard die Offenlegung von Informationen vorsieht, die als vertraulich oder geschäftskritisch einzustufen sind, das berichtende Unternehmen von der Angabe dieser Informationen absehen. Rz. 25 B...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / 3.4 Zwischenlösung zum delegierten Rechtsakt: Empfehlung der EU-Kommission für den VSME-Standard

Rz. 19 Wie in Rz 9 erwähnt, schlägt die EU-Kommission vor, den freiwillig anwendbaren Standard, der auf dem von EFRAG erarbeiteten VSME-Standard basiert, als delegierten Rechtsakt anzunehmen. Dadurch soll die notwendige Rechtssicherheit für die Anwendung des VSME-Standards geschaffen und in der Folge die Obergrenze für die abfragbaren Informationen zur Wertschöpfungskette er...mehr

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§ 11 Sozialkennzahlen / 1 Einführung

Rz. 1 Die Sozialaspekte des VSME-Standards widmen sich anders als in den umfassenden und detaillierten Ausführungen der ESRS nahezu ausschl. den Angaben zu den eigenen Arbeitskräften des Unternehmens. Die Setzung des Schwerpunkts auf die eigenen Mitarbeiter ist von zentraler Bedeutung, da er nicht nur die Einhaltung sozialer Standards und gesetzlicher Vorgaben reflektiert, s...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / Zusammenfassung

Der VSME-Standard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) komplementär zu den umfassenden Berichtsanforderungen der ESRS entwickelt. Es handelt sich damit um ein Rahmenwerk für ein "Sustainability Reporting Light". Der Kreis der Unternehmen, die über Aspekte der Nachhaltigkeit berichten, soll durch eine umfassende Erleichterung – vergleichbar mit re...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 2.1 Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität

Rz. 9 Die "Falls-zutreffend"-Angabe nach VSME.33 erfasst alle Standorte, die das Unternehmen "besitzt, gepachtet hat oder bewirtschaftet" und die sich "in oder in der Nähe von einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität" befinden. Diese Angabe erfordert sowohl eine quantitative Erfassung (Anzahl der Standorte) als auch eine flächenmäßige Bestimmung (Hektar oder m²). Zu d...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 3.4 Tabellarische Übersicht mit typischen Unsicherheiten

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§ 12 Governance: Praktiken ... / 5 Fazit und Implikationen für die Praxis

Rz. 27 Die Governance-Anforderungen des VSME-Standards veranschaulichen den "Back-to-Basics"-Ansatz der Standardsetzer. Im Unterschied zur granularen ESRS-Systematik werden ausschl. diejenigen Governance-Aspekte erfasst, die Banken, Investoren und andere Finanzakteure bei der Einhaltung von EU-Verordnungen wie der SFDR und der Benchmark-Verordnung sowie der Bewertung von Nac...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 2 Anwenderkreis

Rz. 7 Die Anwendung des VSME-Standards soll ausschl. freiwillig erfolgen. Eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für eine bestimmte Anwendergruppe ist absehbar (noch) nicht vorgesehen. Dennoch definiert der Standard klar einen Adressatenkreis, für den er konzipiert wurde: Primär angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen, deren Anteile nicht zum Handel an einem ger...mehr

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§ 15 Value chain cap aus Fi... / 1 Hohe Nachfrage nach belastbaren ESG-Daten

Rz. 1 Nachhaltigkeit etablierte sich während der letzten Jahre in vielen Unternehmen als fester Bestandteil der strategischen Steuerung – das gilt zunehmend auch für mittelständisch geprägte Unternehmen.[1] Unter der Vielzahl an Treibern nehmen regulatorische Anforderungen, hier nicht zuletzt auch die der Offenlegung, eine besondere Stellung ein. Während Unternehmen von öffe...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.2.2 ISO 14064-1: Normierte Alternative mit europäischer Prägung

Rz. 27 Die internationale Norm ISO 14064-1, erstmals 2006 veröffentlicht und 2018 umfassend überarbeitet, bietet eine alternative methodische Grundlage für die THG-Bilanzierung, die in Europa besonders bei Unternehmen mit etablierten Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 weit verbreitet ist. Die ISO 14064-1 wurde von der International Organization for Standardization entwi...mehr

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§ 7 Luft-, Wasser- und Bode... / 3.2 Für Einsteiger: Schrittweise Implementierung

Rz. 21 Es empfiehlt sich eine schrittweise Implementierung der Angabe B4. Einen Überblick über die einzelnen Schritte gibt Abb. 2: Abb. 2: Implementierung der Angabe B4 in 3 Schritten Rz. 22 Der 1. Implementierungsschritt beginnt mit der systematischen Klärung, ob das Unternehmen in den Anwendungsbereich der "Falls-zutreffend"-Logik fällt. Diese Prüfung erfolgt entlang der 2-s...mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 2.2 C2 – Beschreibung von Verfahrensweisen, Richtlinien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.48 f.)

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.2.1 GHG Protocol Corporate Standard als internationaler Goldstandard

Rz. 19 Das Greenhouse Gas (GHG) Protocol Corporate Standard, entwickelt vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) und erstmals 2001 publiziert sowie 2004 umfassend überarbeitet, stellt den weltweit am weitesten verbreiteten und anerkanntesten Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen auf Unternehmens...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / 3.1 Verankerung im vorgeschlagenen Omnibus-I-Paket

Rz. 8 Mit dem Omnibus-I-Paket hat die EU-Kommission im Februar 2025 u. a. den Vorschlag unterbreitet, die Nachhaltigkeitsberichtspflicht – unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung – auf bilanzrechtlich große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden zu beschränken. Der EU-Ministerrat schlug zudem vor, die Regelungen zum Anwendungsbereich der verpflichtenden Nachhaltigke...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.4 Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie

Rz. 129 Scope-2-Emissionen entstehen durch den Verbrauch eingekaufter Energie (VSME, Anhang II.26)[1] und stellen Unternehmen vor die fundamentale methodische Herausforderung, zwischen der physikalischen Realität des Energiesystems und den vertraglichen Vereinbarungen ihrer strategischen Energiebeschaffung zu unterscheiden. Nach VSME.30(b) fordert der Standard die location-b...mehr

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§ 14 Value chain cap – Kritische Betrachtung aus KMU-Sicht

Rz. 1 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor einem fundamentalen Dilemma. Obwohl nicht direkt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, werden sie faktisch von ihren Großkunden dazu gezwungen. CSRD-pflichtige Unternehmen geben ihre Berichtspflichten entlang der Lieferkette weiter und konfrontieren KMU mit fragmentierten Anforderungen zur Bereitstellung von...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.4 C3-Aspekt 3: Nichtvorhandensein eines Übergangsplans (VSME.56)

Rz. 218 Transparenzerfordernis und strategische Signalwirkung VSME.56 adressiert die Situation von Unternehmen in klimaintensiven Sektoren, die noch keinen Übergangsplan entwickelt haben. Diese Anforderung hat erhebliche strategische Implikationen, da sie Unternehmen zu einer expliziten Positionierung bzgl. ihrer Klimastrategie-Entwicklung zwingt. Kernfrage nach VSME.56: "Fall...mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.2 B2 – Verfahrensweisen, Richtlinien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (VSME.26–VSME.28)

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.5 Scope 3 (freiwillig): Wertschöpfungskettenanalyse und indirekte Emissionen

Rz. 144 Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen außerhalb von Scope 2 und transformieren die THG-Bilanzierung von einer rein operativen zu einer strategischen Managementdisziplin, die das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk systematisch durchleuchtet und komplexe Lieferantenbeziehungen und Produktlebenszyklen berücksichtigt. Der VSME-Standard macht Scope 3 explizit...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.2 C3-Aspekt 1: Treibhausgasemissionsziele (VSME.54)

Rz. 183 VSME.54 richtet sich an Unternehmen, die bereits konkrete THG-Reduktionsziele – verbindliche Absichtserklärungen, ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem definierten Zeitpunkt um einen spezifizierten Betrag zu reduzieren – festgelegt haben, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit. Diese Anforderung folgt dem Grundsatz, dass bestehende Ziele transparent kommunizie...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S1, 11–104mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.1 Ziel und Aufbau der Berichtspflichten nach der ESRS S1

Das Ziel des ESRS S1 ist es, Berichtspflichten für folgende Risiken und Chancen festzulegen:[1] Wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft, wie beispielsweise positive und negative Auswirkungen oder tatsächliche und potenzielle Auswirkungen Durchführung und Ergebnisse der Maßnahmen, die zur Verhinderung, Minderung oder Behebung von Auswirkungen und ...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1 Die verbindlichen Standards für berichtspflichtige Unternehmen:

Zur Konkretisierung der Berichtspflichten hat die Kommission inzwischen mehrere verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erlassen.[1] Diese sog. "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) gliedern sich in 12 Teile (Anlage – Annex 1). Die wesentlichen Begriffe werden in einem Glossar definiert (Anlage – Annex 2). Innerhalb der Standards wird zw...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6 Berichtselemente mit sozial- und arbeitsrechtlichen Bezügen

In der Vergangenheit sind Nachhaltigkeitsberichte sowohl in Bezug auf Inhalt als auch Darstellung von HR-relevanten Angaben stark voneinander abgewichen. Die Europäische Union hat inzwischen mehrere themenbezogene Standards (ESRS) entworfen, um diese Angaben im Nachhaltigkeitsbericht zu vereinheitlichen. Grundlage für die Standardisierung und Vereinheitlichung der unternehme...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / Zusammenfassung

Überblick Das Ziel der europäischen "Nachhaltigkeitsrichtlinie" oder Corporate Social Sustainability Directive (CSRD) war es, den Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen auszudehnen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung nicht nur auf e...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.1 Anwendungsbereich

Der Begriff "eigene Belegschaft" i. S. d. ESRS S1 ist weit zu verstehen: Er umfasst nicht nur angestellte Beschäftigte, sondern auch Leiharbeitnehmer und Selbstständige:[1] Zu den Selbstständigen zählen auch alle Auftragnehmer, die im Unternehmen Aufgaben übernehmen, die sonst von Beschäftigten ausgeübt werden (i) oder für das Unternehmen Dienstleistungen im öffentlichen Bere...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.1.4 Die verschiedenen Zeithorizonte von Nachhaltigkeitsaspekten:

Die Standards unterscheiden außerdem zwischen 3 Zeithorizonten:[1] Kurzfristig = Berichtszeitraum Mittelfristig = Berichtszeitraum + 5 Jahre Langfristig = Berichtszeitraum + mehr als 5 Jahre Die Unternehmen können von den zeitlichen Vorgaben abweichen.[2]mehr