Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Praxis-Beispiele (Rz 15 f., 19 f., 28, 32, 36, 43, 54).mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.1 Anforderungen des ISSB im Überblick

Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte der ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemei...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Rz. 23 Das Ziel der Berichterstattung über die Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist es, ein Verständnis für die Konzepte zu schaffen, über die das Unternehmen verfügt, die die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften i...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzungen und Inhalt Rz. 1 In ESRS S2 werden die Angabepflichten zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (value chain workers) adressiert. Als Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gelten alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens, die vom Unternehmen wesentlich beeinflusst werden oder beeinflusst werden können, ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Praxis-Beispiele (Rz 15 f., 19 f., 28, 32, 36, 43, 54). 1 Grundlagen 1.1 Zielsetzungen und Inhalt Rz. 1 In ESRS S2 werden die Angabepflichten zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (value ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / Literaturtipps

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 3 Fazit

Rz. 56 Der ESRS S2 fokussiert nach Aussage der EFRAG auf Angaben, die von allen Unternehmen erwartet werden können. Es handelt sich um übergeordnete Angaben in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Da die dazugehörigen Auswirkungen, Risiken und Chancen stark von den spezifischen Gegebenheiten der Wertschöpfungskette eines Unternehmens abhängen, insbes. der Natu...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 3 Empfehlungen für die (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung

Rz. 23 Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der Unternehmen steckt noch in den Kinderschuhen, es bestehen noch zahlreiche Zweifelsfragen, und es fehlen Best Practices. Das Nebeneinander von drei Rahmenwerken, die zwar Überschneidungen aufweisen, sich aber auch in großen Teilen voneinander unterscheiden, macht die Umsetzung insbes. in der gebotenen kurzen Frist nicht...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.2 Umgang mit Treibhausgasemissionen

Rz. 19 Alle drei Rahmenwerke verlangen die Offenlegung von Treibhausgasemissionen und verweisen auf das Greenhouse Gas Protocol.[1] Unterstellt wird mind. eine qualitative Wesentlichkeit der Information, somit besteht keine Möglichkeit auf einen Verzicht einer Angabe überhaupt. Das Rahmenwerk des ISSB lässt die Verwendung anderer Methoden nur dann zu, wenn dies von einer Bör...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Vorbemerkung

Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC, die allerdings aktuell nicht weiterverfolgt werden, und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der EU-Kommission in den ESRS – z...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.2 TCFD-Rahmen als gemeinsame Basis

Rz. 5 Trotz der bedeutsamen Unterschiede gibt es Gemeinsamkeiten in den (Klima-)Regeln. Allen Anforderungen ist der TCFD-Rahmen als (Ausgangs-)Basis gemein. Bei der Entwicklung ihrer jeweiligen Offenlegungsrichtlinien haben die SEC, die EFRAG und der ISSB jeweils Elemente des Offenlegungsrahmens der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwendet, um ihr...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bis...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Literaturtipps

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Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Exkurs: ESG-Ratings

Tz. 91 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 ESG-Ratings haben parallel zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an Bedeutung gewonnen, weil sie Investoren und Stakeholdern eine standardisierte und vergleichbare Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bieten. Während Berichte oft komplex sind, ermöglichen ESG-Ratings eine schnelle und übersichtliche Einschätzung der ESG-Perfor...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 8 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen (vgl. Rieth, 2009, Kapitel 7). Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Vorbemerkung

Tz. 1 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 In der Vergangenheit wurde das Nebeneinander zahlreicher Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung sowie der zT sehr umfangreichen Fragebögen von ESG-Rating- und Datenbankanbietern von Erstellern und Adressaten als problematisch, insbesondere wegen des hohen Bearbeitungsaufwands aber auch wegen der umfassenden qualitativen und ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Ausblick

Tz. 100 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Die in der Vergangenheit vor allem von Erstellern beklagte "Kakophonie des Standardsetting" sowie die vor allem von Adressaten beklagte mangelnde Vergleichbarkeit im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sich weitgehend aufgelöst. Tz. 101 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Für deutsche bzw. europäische Unternehmen sind vor allem die ggf. ve...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach IFRS SDS

Tz. 61 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 IFRS S1 enthält übergeordnete Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den IFRS SDS sowie allgemeine Angaben zur Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in Governance, Strategie, Risikomanagement und Zielen des berichtenden Unternehmens. Er ist insofern grundsätzlich vergleichbar mit ESRS 1 und ESRS 2. IFRS S1 orientiert sich ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. IFRS S2 Climate-related Disclosures

Tz. 76 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 IFRS S2 für klimabezogene Angaben ist der erste und bislang einzige thematische ISSB-Standard. Er orientiert sich an den Bausteinen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Zielgrößen. Tz. 77 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Der Standard umfasst Berichtspflichten für klimabezogene physische bzw. transitorische Risiken sowie Chance...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Global Reporting Initiative (GRI)

Tz. 83 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 in Boston gegründet, nachdem sich die Öffentlichkeit über die Umweltschäden im Rahmen der Havarie der Exxon Valdez und der anschließenden Ölpest empört hatte. Die Wurzeln liegen in den gemeinnützigen Organisationen CERES (früher: Coalition of Environmentally Responsible Economies) und Tellus In...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. ISSB: Überblick und Zielsetzung

Tz. 57 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Im November 2021 wurde der International Sustainability Standards Board (ISSB) durch die Treuhänder der IFRS-Stiftung gegründet. Das ISSB erarbeitet investorenorientierte Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die als sog. global baseline Mindeststandards für die weltweite Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellen sollen. Das Inter...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. SASB-Standards

Tz. 39 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Der Sustainability Accounting Standards Board (SASB) (eine US-Organisation) wurde im Jahr 2011 gegründet und seine ursprüngliche Zielsetzung war, dass US-börsennotierte Unternehmen zu einer integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach SASB-Standards verpflichtet werden sollen. Seine Ausrichtung war also vor allem auf den US-Kapitalmarkt...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Tz. 45 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Mark Carney, seinerzeit Governor der Bank of England und Chairman des G20 Financial Stability Board (FSB) und mittlerweile kanadischer Premierminister, warnte bereits im Herbst 2014 vor einer "Carbon Bubble", die den Finanzmärkten drohe und potenziell gravierendere Auswirkungen als die Finanz- und Wirtschaftskrise haben werde. Wenn die Staate...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Wesentlicher Inhalt

Tz. 74 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Sofern nicht ein anderer IFRS SDS etwas anderes zulässt oder vorschreibt, sind gemäß IFRS S1.25–53 Informationen offenzulegen, die sich auf Aspekte konzentrieren, die für die Art und Weise der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens entscheidend sind: Governance: Die Governance-Prozesse, Kontrollen und Verfahren, die das berichtende Unternehmen ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Vorbemerkung

Tz. 29 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung können grundsätzlich die folgenden zentralen Sichtweisen unterschieden werden: Berichterstattung über die Auswirkungen (impacts) der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out); eine solche Berichterstattung richtet sich idR an einen sehr breiten Adressatenkreis, inkl. ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Accountancy Europe, Call for Action: Enhancing the Coordination of non-financial information initiatives and frameworks, September 2017, https://accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/2022/12/170918-Call-for-action-letter.pdf?v1 (Abrufdatum 08.01.2026); Arbeitskreis "Integrated Reporting (AKIR)" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, Erstanwendung des CSR-Rich...mehr

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§ 1 Einführung in die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Vorbemerkung Die CSRD stellt die Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Angetrieben wurde die Reform der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Regulierung zur EU-Sustainable-Finance-Initiative und den damit verbundenen EU Green Deal. Die durch die CS...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 3 EFRAG als fachliche Instanz zur Ausarbeitung der ESRS

Rz. 31 Mittels der CSRD wird der EFRAG eine neue, nunmehr gesetzlich verankerte Aufgabe zugewiesen. Sie hat die ESRS zu entwickeln und diese als fachlichen Ratschlag der EU-Kommission zu unterbreiten. Rz. 32 Zuvor betätigte sich die EFRAG als EU-Expertengremium ausschl. im Bereich der Finanzberichterstattung, das die EU-Kommission insbes. bei der Übernahme der International F...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 4 Ausarbeitungsprozess zu Set 1 der ESRS und dessen Annahme als delegierter Rechtsakt

Rz. 45 Im Herbst 2021 stellte die EFRAG PTF-ESRS noch während der Projektphase einen Prototyp zur Klimaberichterstattung vor. Wegen des Umfangs und der Komplexität der angestrebten Angabepflichten erfuhr dieser erhebliche Kritik. Im Frühjahr 2022 veröffentlichte die EFRAG PTF-ESRS in kurzer Folge sog. ESRS Working Paper, um einen Einblick in die beabsichtigte Struktur und di...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 58 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft als auch die damit verbundene Bewä...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angabepflichten

Rz. 37 ESRS S4.7 verweist auf die allgemeinen Angabeanforderungen des ESRS 2, insbes. zum Abschnitt über die Strategie (SBM) und die dort geforderten Angaben. Gerade in der Übergangsphase und bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 nicht den Wesentlichkeitsbeschränkungen unterliegen und daher stets notwendig sind. Zudem unterliegen si...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.1 ESRS S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Rz. 60 Die bis zur Umsetzung der CSRD geltende nichtfinanzielle Berichterstattung erforderte im Grunde bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" und wurde in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen. Daher ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit ESRS S4.13 die Beschreibung der Konzepte hinsichtlich des Umgangs mit den...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.2 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Rz. 81 Die Angabepflicht nach ESRS E5-4 verlangt die Offenlegung von Informationen dazu, welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich aus den Ressourcenzuflüssen des Unternehmens ergeben (ESRS E5.28). Diese Offenlegungspflicht soll ein Verständnis für den Ressourcenverbrauch, der direkt durch das Unternehmen und über dessen vorgelagerte Wertschöpfungskette veru...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.4 ESRS E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 102 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Die im Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Themenstandards angegebenen Titel der Offenlegungspflicht weichen von der im Standard verwendeten Formulierung ab. Folgende drei Formulierungen treten auf: Erwartete fin...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2.1 ESRS E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 36 ESRS E5-1 behandelt Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Die noch in der ursprünglichen deutschen Sprachfassung verwendete, irreführende Bezeichnung als "Strategien" wurde mit der Berichtigung der Delegierten Verordnung vom 9.8.2024 korrigiert. Damit korrespondiert die deutsche Sprachfassung mit der englischsprachigen Fassung, in wel...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 31 ESRS E2 erläutert eingangs die themenspezifische Angabepflicht, die sich aus ESRS 2 ergibt: ESRS 2 IRO-1. Diese Angabepflicht muss immer erfüllt werden, unabhängig davon, ob das Thema "Umweltverschmutzung" als wesentlich identifiziert wird oder nicht. Die Angaben gem. ESRS 2 zu Verschmutzung sind mit den Angaben zu allen weiteren wesentlichen Themen an einer zentralen...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 24 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geben: ob das Unternehmen seine Ver...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.2 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 79 Nach der Berichterstattung über die Konzepte bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein V...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2.2 ESRS E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 53 Angabepflicht ESRS E2-2 sieht die Offenlegung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Verschmutzung sowie der dazu bereitgestellten Mittel vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu ermöglichen, die ergriffen wurden und geplant sind, um die Ziele und Vorgaben der verschmutzungsbezogenen Konzepte (Rz 45 ff.) zu erreichen (ESRS E2.16 f....mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Rz. 39 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der Achtung ihrer Menschenrechte, in die Strategie und das Geschäft...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2.2 ESRS E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 44 ESRS E5-2 betrifft die Berichterstattung zu Maßnahmen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und die internen Ressourcen (in der deutschen Sprachfassung untechnisch als "Mittel" bezeichnet), die für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch sollen die bereits eingeleiteten sowie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der internen Vorgaben und ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.3 ESRS E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Rz. 96 Angabepflicht ESRS E2-5 sieht die Offenlegung von Informationen über die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Import bzw. Export von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens au...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2.1 ESRS E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 45 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung der Konzepte vor, die adressieren, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Konz...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.1 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 59 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E2.20 f.)....mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.4 ESRS E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 131 ESRS E5 beinhaltet auch Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus Auswirkungen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ergeben (ESRS E5.41). Diese Angaben ergänzen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen auf ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.4 Kennzahlen und Ziele: ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 137 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was in einer Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und/oder Endnu...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 55 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 56 Abb. 1: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 57 Übergeordnetes Ziel der ESRS ...mehr