Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 26, 58, 59). Außerdem wurden die Praxis-Beispiele aktualisiert (Rz 22, 28, 30, 32, 41, 53, 55, 60, 64).mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS: Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Zusammenfassung Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 3. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Omnibus-Initiative und das Quick Fix der EU-Kommission (Rz 19, 22), die EU-Verpackungsverordnung (PPWR; Rz 20) und die EFRAG Q&A (Rz 75 und 119). Des Weiteren wurden die Praxis-Beispiele umfassend aktualisiert.mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / Literaturtipps

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2024, ABl. EU L v. 9.8.2024. Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen die mögliche Einrichtung eines Affected Communities Register (Rz 2), die Komplexität der Abgrenzung indigener Völker (Rz 6) sowie das erweiterte Phase-in-Wahlrecht zur Auslass...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Definition von "in der Nähe" von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität (Rz 26), das Praxis-Beispiel in Rz 39 sowie die EFRAG Q&A (Rz 22, 26, 41, 43 f.).mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 3 Fazit

Rz. 65 ESRS S3 deckt eine potenziell besonders weit gefasste Zahl an Stakeholder-Gruppen ab, mit denen sich berichtspflichtige Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen haben – und dieser zugrunde liegend auch für ihre Sustainability Due Diligence. Viele Fragestellungen gewinnen für europäische Unternehmen insbes. bei der Berichterstattung entlang ihr...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 3 Fazit

Rz. 113 Mit ESRS E2 werden die in der Diskussion um die Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig im Zentrum stehenden Klimaaspekte um Angaben zur Umweltverschmutzung ergänzt. Die in den Entwürfen zunächst sehr allgemein klingenden, stets unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Angabepflichten sollten eher ein legalistisches Verhalten befördern und waren klar von einem St...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.3 Spezifische Kanäle und Einbindung Dritter

Rz. 98 Ebenso wie beim LkSG können statt oder in Ergänzung zu internen auch externe Beschwerdesysteme eingesetzt werden. Dazu können nach ESRS S4.AR21 solche gehören, die von der Regierung, Nichtregierungsorganisationen, Industrieverbänden und anderen kooperativen Initiativen betrieben werden. Hinweis Zu den Kanälen, über die von Verbrauchern, Endnutzern oder ihren rechtmäßig...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.4 Phase 4: Vorbereiten

Rz. 42 Phase 4 umfasst die Offenlegung der verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen. Die Analyse i. R. d. ESRS sollte lediglich die ersten drei Phasen umfassen, da sich die Offenlegung aus den Vorgaben der ESRS ergibt, nicht der TNFD. Daraus ergibt sich auch, dass die ESRS keine weiteren Erläuterungen zur vierten Phase enthalten. Dennoch sei erwähnt, welche weiteren Aspek...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.4 Luftschadstoffe

Rz. 84 Für die Angabe der Emissionen von Luftschadstoffen sind die in Rz 22 definierten Luftschadstoffe zu berücksichtigen und in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Die Angabe der Luftschadstoffe ist auch in der Offenlegungsverordnung gefordert. Hiernach sind die Emissionen von Luftschadstoffen anzugeben in der Messeinheit "Tonnen Äquivalent Luftschadstoffe pro investierter Mi...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 76 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43; Rz 136 f.). Die Auswirkungen müssen mit den ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.2 Kontextinformationen

Rz. 75 Die Emissionsangaben sind in Kontext zu setzen, und es sind Angaben zur Veränderung der Emissionswerte im Zeitverlauf zu machen, die Messmethoden anzugeben und die Verfahren zur Erhebung der Daten für die verschmutzungsbezogene Bilanzierung und Berichterstattung, einschl. der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen offenzulegen (ESRS E2.30). Die Veränderun...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.1 Anforderungen des ISSB im Überblick

Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte der ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemei...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2024, ABl. EU L v. 9.8.2024. Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen die mögliche Einrichtung eines Affected Communities Register (Rz 2), die Komplexität der Abgrenzung indigener Völker (Rz 6) sowie das erweiterte Phase-in-Wahlrecht zur Auslassung der Beri...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Bei der Aktualisierung wurden insbes. die ergänzten Q&A der EFRAG zu den ESRS (Rz 7, 35) und die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informa...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.5 Emissionen in Wasser

Rz. 89 Für die Angabe der Emissionen in Wasser sind die in Rz 23 definierten Stoffe zu berücksichtigen und in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Die Angabe der Emissionen in Wasser ist auch in der Offenlegungsverordnung gefordert. Hiernach sind die Emissionen in Wasser anzugeben in der Messeinheit "Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, p...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 92 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / Vorbemerkung

Die EU hat Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Agenda gestellt. Es wird angestrebt, wirtschaftliches Wachstum mit ökologischer Integrität und sozialer Verantwortung zu verbinden. Realwirtschaftliche Unternehmen und ihre Innovationskraft spielen eine entscheidende Rolle. Angesichts der globalen politischen, ökologischen und sozialen Entwicklungen is...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Das übergreifend abzudeckende Thema des ESRS E1 ist der Klimawandel (climate change). Die korrespondierenden Unterthemen sind Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie. Wie in Rz 57 dargelegt, fallen in das Unterthema Energie Angaben zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Im Gegensatz zu anderen themenspezifischen ESRS sind dem ESRS...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 67 Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Nettoumsatzerlösen, anzugeben (ESRS E1.40–E1.43; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoumsatzerlös definiert und ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 113 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.1 Phase 1: Lokalisieren

Rz. 37 Hinsichtlich ESRS E2 überprüft das Unternehmen in Phase 1 "Lokalisieren" zunächst: die Standorte der direkten Anlagen und Betriebe und der damit verbundenen vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette; die Standorte, an denen Emissionen von Wasser-, Boden- und Luftschadstoffen auftreten; die Sektoren oder Geschäftsbereiche, die mit diesen Emission...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 89 ESRS S4.23 fordert die Beschreibung der eingerichteten Verfahren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Beschreibung der Kanäle, die den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und diese prüfen zu lassen. Die Berichter...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.2 Phase 2: Auswerten

Rz. 38 In Phase 2 "Auswerten" führt das Unternehmen die Auswertung der Auswirkungen und Abhängigkeiten für jeden wesentlichen Standort oder Sektor/Bereich, einschl. der Auswertung der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, durch (ESRS E2.AR6). Nach der TNFD umfasst Phase 2 "Auswerten" die folgenden Leitfragen für Unterne...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.3 Messmethoden und Messhierarchie

Rz. 81 Neben den Kontextinformationen sind weiterführende Erklärungen zu den Messmethoden und zur Messhierarchie anzugeben. Wird zur Quantifizierung der Emissionen eine im Vergleich zur direkten Messung der Emissionen schlechtere Methode gewählt, so sind die Gründe für die Wahl dieser schlechteren Methode darzulegen. Verwendet das Unternehmen Schätzungen, so legt es den Stan...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / Literaturtipps

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 3. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 62 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise so...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 32 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43).[1] Die Auswirkungen müssen mit den eigenen ...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.2 Strategierelevanz für das eigene Unternehmen

Rz. 8 Aus der Perspektive eines Unternehmens lassen sich die genannten makroökonomischen Entwicklungen als sozio-ökologische Disruptionen interpretieren, die zu tiefgreifenden Veränderungen in den Märkten führen können. Angesichts der sozio-ökologischen Realitäten des 21. Jahrhunderts wird die bisherige Art und Weise zu wirtschaften zunehmend infrage gestellt und eine Richtu...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Na...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS S3 adressiert Angabepflichten zu betroffenen Gemeinschaften. Bei diesen handelt es sich um eine Teilmenge der Stakeholder eines Unternehmens, die "betroffenen Interessenträger" gem. ESRS 1 (§ 3 Rz 53). Die Definition, was unter betroffenen Gemeinschaften zu verstehen ist, enthält das Glossar zur Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772: "Pers...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 15 ESRS E4 erläutert eingangs die Verbindung der Angabepflichten des ESRS E4 mit den Angabepflichten nach ESRS 2, Kap. 2, 3 und 4 (ESRS E4.8). Die sich hieraus ergebenden Angabepflichten sind zentral mit den weiteren Offenlegungen nach ESRS 2 vorzulegen. Bei der Angabepflicht nach ESRS 2 SBM-3 zu Biodiversität und Ökosystemen besteht demgeg...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3 Wesentlichkeitsanalyse

4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da di...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie üb...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 24 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geb...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen Rz. 15 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die Nachhaltigkeitserklärung erstellt wurde. Auf ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Rz. 23 Das Ziel der Berichterstattung über die Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist es, ein Verständnis für die Konzepte zu schaffen, über die das Unternehmen verfügt, die die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2 Angabepflichten

2.1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen nä...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: s...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5 Berichtsgrenzen

5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung Rz. 110 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7 Formale Aspekte der Berichterstattung

7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung Rz. 151 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklär...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Rz. 45 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung der Konzepte vor, die adressieren, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Vers...mehr