Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.2 Produkte und Materialien

Rz. 108 Ergänzend zu den allgemeinen Angabepflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5 beinhaltet der Abschnitt "Produkte und Materialien" weitere Vorgaben zu Ressourcenabflüssen für Produkte und Materialien. Konkret ist dieser Abschnitt den Angaben nach ESRS E5.34(a) inhaltlich zugeordnet. Während ESRS E5.34(a) eine Beschreibung verlangt, wie das Unternehmen dazu beiträg...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 49 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im Fo...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 57 Bei Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die Anga...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3 ESRS S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können

2.3.3.1 Rahmen der Beschreibung Rz. 89 ESRS S4.23 fordert die Beschreibung der eingerichteten Verfahren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Beschreibung der Kanäle, die den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und diese ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.4 ESRS S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

2.3.4.1 Rahmen der Beschreibung Rz. 108 Das berichtspflichtige Unternehmen muss nach ESRS S4.28 offenlegen, wie es Maßnahmen ergreift, um wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu begegnen, wesentliche Risiken zu managen und wesentliche Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern zu nutzen, und wie wirksam diese Maßnahmen sind. In ESRS S4.BC81 wir...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4 Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Rz. 43 Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS das "Herzstück" der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.[1] Allerdings finden sich mit den ESRS erstmals umfangreiche konkretisierende Vorgaben zu deren Durchführung und der darauf basierenden Ableitung von Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Hinblick auf die (z. T. wohl unvermeidbar...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.4 Verfahren zur Unterstützung

Rz. 100 Nach ESRS S4.26 ist anzugeben, ob und wie das Unternehmen die Bewertung vorgenommen und festgestellt hat, dass Verbraucher und/oder Endnutzer diese Strukturen oder Verfahren kennen und darauf vertrauen, dass sie ihre Bedenken oder Bedürfnisse vorbringen und prüfen lassen können. Darüber hinaus hat das Unternehmen anzugeben, ob es über Strategien verfügt, um Einzelper...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.5 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 103 Bei Beschreibung der Wirksamkeit der Kanäle, über die Verbraucher und/oder Endnutzer ihre Anliegen und Bedenken vorbringen können, kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR24 von folgenden Fragen leiten lassen, die auf den "Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdeverfahren" basieren, wie sie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.1 Zielsetzungen und Inhalt

Rz. 1 In ESRS S2 werden die Angabepflichten zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (value chain workers) adressiert. Als Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gelten alle Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens, die vom Unternehmen wesentlich beeinflusst werden oder beeinflusst werden können, einschl. der Auswirkungen, d...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.2 Allgemeines Konzept und Abhilfemaßnahmen

Rz. 91 Bei der Erfüllung der Angabepflichten in ESRS S4-3 kann sich das Unternehmen nach ESRS S4.AR18 am Inhalt der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen orientieren, die sich auf Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen konzentrieren. ESRS S4.BC75 verdeutlicht die Zweiteilung der Betrachtung: Einerseits s...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E2 adressiert Angabepflichten zu Umweltverschmutzung. Die Definition von Umweltverschmutzung ist in Anhang II der Delegierten Verordnung enthalten: "Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu einer Schädigung von Sachwer...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 3 Fazit

Rz. 149 ESRS S4 verdeutlicht den Erstellern der Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche Angaben bei vorliegender Wesentlichkeit über Aspekte im Kontext von Verbrauchern und/oder Endnutzern nötig sind. Der Standard ist noch nicht final ausgestaltet, da insbes. die konkreten Kennzahlen fehlen, die bislang unternehmensintern definiert werden müssen. Nach den sehr allgemein geh...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 7 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.4.4 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 128 Bewertet das Unternehmen die Wirksamkeit einer Maßnahme, indem es ein Ziel festlegt, so hat es nach ESRS S4.36 bei Offenlegung der in ESRS S4.32(c) geforderten Informationen ESRS 2 MDR-T zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben zu berücksichtigen. Rz. 129 Wenn das Unternehmen offenlegt, wie es die Wirksamkeit der Maßnahmen zum ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition

Rz. 20 Bevor die zentralen Definitionen des ESRS E2 vorgestellt werden, ist zunächst der Begriff "Emissionen" zu definieren, welcher sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergibt (Rz 7). Hiernach sind Emissionen die "direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden"[1]. Abzugrenzen hiervon sind Immissi...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 1 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereitg...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.1 Hintergründe und Zielsetzung

Rz. 8 Bei der CSRD handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, deren inhaltliche Detailausgestaltung über Berichtsstandards erfolgt. Mit Art. 29b, 29c Bilanz-RL n. F. wird die EU-Kommission dazu ermächtigt, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 29b) und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (Art...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 26, 58, 59). Außerdem wurden die Praxis-Beispiele aktualisiert (Rz 22, 28, 30, 32, 41, 53, 55, 60, 64).mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Die Praxis-Beispiele wurden umfangreich aktualisiert und erweitert. Ergänzungen der Kommentierung betreffen zudem die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 89) und Hinweise zum "Quick Fix" der EU-Kommission (Rz 29 f.).mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Omnibus-Initiative und das Quick Fix der EU-Kommission (Rz 19, 22), die EU-Verpackungsverordnung (PPWR; Rz 20) und die EFRAG Q&A (Rz 75 und 119). Des Weiteren wurden die Praxis-Beispiele umfassend aktualisiert.mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS: Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Zusammenfassung Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 3. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / Literaturtipps

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2024, ABl. EU L v. 9.8.2024. Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen die mögliche Einrichtung eines Affected Communities Register (Rz 2), die Komplexität der Abgrenzung indigener Völker (Rz 6) sowie das erweiterte Phase-in-Wahlrecht zur Auslass...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Definition von "in der Nähe" von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität (Rz 26), das Praxis-Beispiel in Rz 39 sowie die EFRAG Q&A (Rz 22, 26, 41, 43 f.).mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 3 Fazit

Rz. 65 ESRS S3 deckt eine potenziell besonders weit gefasste Zahl an Stakeholder-Gruppen ab, mit denen sich berichtspflichtige Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen haben – und dieser zugrunde liegend auch für ihre Sustainability Due Diligence. Viele Fragestellungen gewinnen für europäische Unternehmen insbes. bei der Berichterstattung entlang ihr...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 3 Fazit

Rz. 113 Mit ESRS E2 werden die in der Diskussion um die Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig im Zentrum stehenden Klimaaspekte um Angaben zur Umweltverschmutzung ergänzt. Die in den Entwürfen zunächst sehr allgemein klingenden, stets unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Angabepflichten sollten eher ein legalistisches Verhalten befördern und waren klar von einem St...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.3 Spezifische Kanäle und Einbindung Dritter

Rz. 98 Ebenso wie beim LkSG können statt oder in Ergänzung zu internen auch externe Beschwerdesysteme eingesetzt werden. Dazu können nach ESRS S4.AR21 solche gehören, die von der Regierung, Nichtregierungsorganisationen, Industrieverbänden und anderen kooperativen Initiativen betrieben werden. Hinweis Zu den Kanälen, über die von Verbrauchern, Endnutzern oder ihren rechtmäßig...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.4 Phase 4: Vorbereiten

Rz. 42 Phase 4 umfasst die Offenlegung der verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen. Die Analyse i. R. d. ESRS sollte lediglich die ersten drei Phasen umfassen, da sich die Offenlegung aus den Vorgaben der ESRS ergibt, nicht der TNFD. Daraus ergibt sich auch, dass die ESRS keine weiteren Erläuterungen zur vierten Phase enthalten. Dennoch sei erwähnt, welche weiteren Aspek...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.4 Luftschadstoffe

Rz. 84 Für die Angabe der Emissionen von Luftschadstoffen sind die in Rz 22 definierten Luftschadstoffe zu berücksichtigen und in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Die Angabe der Luftschadstoffe ist auch in der Offenlegungsverordnung gefordert. Hiernach sind die Emissionen von Luftschadstoffen anzugeben in der Messeinheit "Tonnen Äquivalent Luftschadstoffe pro investierter Mi...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 76 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43; Rz 136 f.). Die Auswirkungen müssen mit den ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.2 Kontextinformationen

Rz. 75 Die Emissionsangaben sind in Kontext zu setzen, und es sind Angaben zur Veränderung der Emissionswerte im Zeitverlauf zu machen, die Messmethoden anzugeben und die Verfahren zur Erhebung der Daten für die verschmutzungsbezogene Bilanzierung und Berichterstattung, einschl. der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen offenzulegen (ESRS E2.30). Die Veränderun...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.1 Anforderungen des ISSB im Überblick

Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte der ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemei...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2024, ABl. EU L v. 9.8.2024. Punktuelle Ergänzungen der Kommentierung betreffen die mögliche Einrichtung eines Affected Communities Register (Rz 2), die Komplexität der Abgrenzung indigener Völker (Rz 6) sowie das erweiterte Phase-in-Wahlrecht zur Auslassung der Beri...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Bei der Aktualisierung wurden insbes. die ergänzten Q&A der EFRAG zu den ESRS (Rz 7, 35) und die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informa...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.5 Emissionen in Wasser

Rz. 89 Für die Angabe der Emissionen in Wasser sind die in Rz 23 definierten Stoffe zu berücksichtigen und in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Die Angabe der Emissionen in Wasser ist auch in der Offenlegungsverordnung gefordert. Hiernach sind die Emissionen in Wasser anzugeben in der Messeinheit "Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, p...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 92 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / Vorbemerkung

Die EU hat Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Agenda gestellt. Es wird angestrebt, wirtschaftliches Wachstum mit ökologischer Integrität und sozialer Verantwortung zu verbinden. Realwirtschaftliche Unternehmen und ihre Innovationskraft spielen eine entscheidende Rolle. Angesichts der globalen politischen, ökologischen und sozialen Entwicklungen is...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Das übergreifend abzudeckende Thema des ESRS E1 ist der Klimawandel (climate change). Die korrespondierenden Unterthemen sind Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie. Wie in Rz 57 dargelegt, fallen in das Unterthema Energie Angaben zur Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Im Gegensatz zu anderen themenspezifischen ESRS sind dem ESRS...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 67 Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Nettoumsatzerlösen, anzugeben (ESRS E1.40–E1.43; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoumsatzerlös definiert und ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 113 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.1 Phase 1: Lokalisieren

Rz. 37 Hinsichtlich ESRS E2 überprüft das Unternehmen in Phase 1 "Lokalisieren" zunächst: die Standorte der direkten Anlagen und Betriebe und der damit verbundenen vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette; die Standorte, an denen Emissionen von Wasser-, Boden- und Luftschadstoffen auftreten; die Sektoren oder Geschäftsbereiche, die mit diesen Emission...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 89 ESRS S4.23 fordert die Beschreibung der eingerichteten Verfahren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Beschreibung der Kanäle, die den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und diese prüfen zu lassen. Die Berichter...mehr