Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Prof. Dr. Karina Sopp
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 64

Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Nettoumsatzerlösen, anzugeben (ESRS E1.40–E1.43; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoumsatzerlös definiert und nur in Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren offenzulegen (siehe zur Abgrenzung von klimaintensiven Sektoren Rz 58):

 
Energieintensität = Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (MWh)
Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren (Währungseinheit)

Zähler und Nenner dürfen nach ESRS E1.AR36 nur die Anteile des gesamten Energieverbrauchs und der Nettoumsatzerlöse beinhalten, die auf Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren zurückzuführen sind. Demnach sollten die zugrunde liegenden Umfänge der Aktivitäten von Zähler und Nenner kohärent sein. Dass hier keine verbindliche Vorschrift, sondern nur eine Soll-Vorschrift gewählt wurde, kann sich u. E. nur erleichternd darauf beziehen, dass eine eindeutige Zuordnung u. U. nicht immer möglich ist (z. B. des Energieverbrauchs zu einer bestimmten Tätigkeit).

 

Rz. 65

Die Ableitung des Energieverbrauchs und der Nettoumsatzerlöse ist auf Tätigkeiten aus klimaintensiven Sektoren begrenzt (ESRS E1.41). Ist ein Unternehmen folglich in mehreren Sektoren tätig, so muss es eine eindeutige Abgrenzung zwischen klimaintensiven und nicht klimaintensiven Sektoren und eine Zuordnung des Energieverbrauchs und der Erlöse zu diesen Sektoren vornehmen.

Die für das berichtende Unternehmen relevanten klimaintensiven Sektoren sind zu benennen. Eine gesonderte Angabe für die einzelnen klimaintensiven Sektoren geht aus dem Wortlaut von ESRS E1-5 zwar nicht hervor; der Verweis[1] auf die Notwendigkeit dieser Informationen für Finanzmarktteilnehmer bei der Erstellung von nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen gem. Verordnung (EU) 2019/2088 und unter Verwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 legt dies aber nahe. Denn nach Anhang 1 Tab. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 umfasst die "Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren" den Indikator "Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren". Dieser ist anzugeben als "Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren".

Demzufolge muss für Zwecke von Finanzmarktteilnehmern eine Differenzierung nach den jeweiligen klimaintensiven Sektoren vorgenommen werden. I. d. R. werden – wenn überhaupt – die berichtspflichtigen Unternehmen Tätigkeiten in nur wenigen unterschiedlichen Sektoren vorweisen (bspw. Tätigkeiten in den Sektoren "C: Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren" und "G: Handel"). In den Fällen, in denen das Unternehmen nur in einem einzigen (klimaintensiven) Sektor tätig ist, wird es die Erlöse undifferenziert dem Gesamtenergieverbrauch gegenüberstellen können.

 

Rz. 66

Die Berechnung der Nettoumsatzerlöse ("net revenue") hat gem. den für den Abschluss geltenden Rechnungslegungsstandards zu erfolgen (ESRS E1.AR36). Konkret wird auf die Anwendung von IFRS 15 verwiesen. Falls der Abschluss nicht nach den IFRS, sondern unter Rückgriff auf (nationale) Bestimmungen (Deutschland: HGB; Österreich: UGB) erstellt wird,[2] so gelten die entsprechenden lokalen Rechnungslegungsanforderungen. Dies wird insbes. für Unternehmen der Fall sein, die für das Berichtsjahr 2025 erstmalig in die Berichtspflicht nach der CSRD eintreten werden und keinen (auch nicht freiwilligen) Abschluss nach IFRS aufstellen.

Mit dem Verweis auf die Rechnungslegungsbestimmungen für die Ermittlung der Nettoumsatzerlöse wird klargestellt, dass die in ESRS E1-5 bezeichneten "Nettoumsatzerlöse" mit den gem. den jeweils anwendbaren Rechnungslegungsbestimmungen erfassten Umsatzerlösen übereinstimmen und die dahingehenden Vorschriften zur Erfassung von Erlösen (und der Zuordnung zu Geschäftsjahren) einschlägig sind.

 

Rz. 67

Die Energieintensität ist mit den finanziellen Informationen des Abschlusses in Verbindung zu bringen. Dazu ist anzugeben, wie die für die Berechnung der Energieintensität verwendeten Nettoumsatzerlöse mit den im Jahresabschluss bzw. im Konzernabschluss ausgewiesenen Erlösen in Verbindung stehen. Dafür kann

  • entweder auf die im Jahresabschluss bzw. im Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnisposition oder die im Anhang dazu getätigte Erläuterung verwiesen werden
  • oder es wird – falls keine Zuordnung der Nettoumsatzerlöse zu einem Posten oder einer Angabe im Abschluss möglich ist – mittels einer der Tab. 20 vergleichbaren Darstellung eine quantitative Verknüpfung zu einer finanziellen Position des Abschlusses hergestellt.
 
Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden  
Nettoumsatzerlö...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Kreislaufwirtschaft als globales Nachhaltigkeitsziel – H ... / 7 Prinzipien der Kreislaufwirtschaft (Die 7R) einschl. Bedeutung in der praktischen Umsetzung
    8
  • Organisation des Nachhaltigkeitsmanagements / 10 Stakeholder-Analyse: Relevante Anspruchsgruppen identifizieren
    7
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
    5
  • § 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen / 9 Phase-in-Regelungen
    4
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.2 ISAE 3000 (Revised)
    3
  • ESG-Risikomanagement: eine Einführung / 3 Transitorische Risiken
    3
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
    3
  • § 15 ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
    2
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 / II. Klassifikation von Klimagefahren
    2
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Erworbene(r) oder erhaltene(r) Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung
    2
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Gebundene Treibhausgasemissionen
    2
  • Impulse für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen
    2
  • Nachhaltigkeitsteam aufbauen: Rollen im Nachhaltigkeitsm ... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum
    2
  • Projektarbeit: Psychologie der Konfliktlösung / 1.2 Die Landkarte ist nicht das Land
    2
  • Sustainable Risk Management und Green Controlling: Eine ... / 2 Nachhaltigkeit und Risikomanagement
    2
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben
    1
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 1 Grundlagen
    1
  • § 16 ESRS G1 – Unternehmensführung / 3 Fazit
    1
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000
    1
  • § 20 ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichter ... / 2.1 Technischer Regulierungsstandard (ESEF RTS)
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Sustainability Office
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sustainability
ESRS E1: Der Klimastandard ESRS E1 – Basiswissen
Klimastreik
Bild: Unsplash / Mika Baumeister

ESRS E1 (Klimawandel) ist der erste thematische Standard der European Sustainability Reporting Standards. Er regelt, wie Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD über Klimaaspekte berichten sollen. Im ersten Teil dieser Serie zum E1 geht es um Inhalte, Datenpunkte und Hintergründe.


Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) : ESRS E1 - ESRS E5: Umweltaspekte
Weltkugel
Bild: Pixabay

Die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen stehen zwar im Zentrum der Umweltstandards der ESRS, doch sind auch weitere Umweltaspekte zu berichten, wenn diese für das Unternehmen wesentlich sind.


Green Crypto Assets: Die MiCA-VO und ökologische Angaben laut den technischen Regulierungsstandards der ESMA
Stapel Münzen Bitcoin
Bild: RODNAE Productions

Das zweite Diskussionspapier zur Markets in Crypto Assets-Verordnung (MiCA-VO) legt u.a. Inhalt, Methoden und Darstellung von Informationen über Nachhaltigkeitsindikatoren fest. Diese Angaben könnten für die Berichterstattung von Unternehmen, die mit Crypto Assets agieren, künftig eine große Rolle spielen. Diese News bietet einen Überblick und vergleicht mit den Angaben gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).


Haufe Shop: Finden statt Suchen – Jobs für Fach- und Führungskräfte.
Haufe Stellenmarkt HR
Bild: Haufe Shop

Sind Sie auf der Suche nach geeigneten Fach- und Führungskräften im Bereich Sustainability? Auf dem Haufe-Stellenmarkt präsentieren Sie sich crossmedial in den relevanten Branchenmagazinen, Online-Portalen und Newslettern für Ihre Zielgruppe.


§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

  Rz. 77 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sustainability Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop
Sustainability Produkte
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren