Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 92 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 89 ESRS S4.23 fordert die Beschreibung der eingerichteten Verfahren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Beschreibung der Kanäle, die den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und diese prüfen zu lassen. Die Berichter...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.2 Phase 2: Auswerten

Rz. 38 In Phase 2 "Auswerten" führt das Unternehmen die Auswertung der Auswirkungen und Abhängigkeiten für jeden wesentlichen Standort oder Sektor/Bereich, einschl. der Auswertung der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, durch (ESRS E2.AR6). Nach der TNFD umfasst Phase 2 "Auswerten" die folgenden Leitfragen für Unterne...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.3 Messmethoden und Messhierarchie

Rz. 81 Neben den Kontextinformationen sind weiterführende Erklärungen zu den Messmethoden und zur Messhierarchie anzugeben. Wird zur Quantifizierung der Emissionen eine im Vergleich zur direkten Messung der Emissionen schlechtere Methode gewählt, so sind die Gründe für die Wahl dieser schlechteren Methode darzulegen. Verwendet das Unternehmen Schätzungen, so legt es den Stan...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.1 Phase 1: Lokalisieren

Rz. 37 Hinsichtlich ESRS E2 überprüft das Unternehmen in Phase 1 "Lokalisieren" zunächst: die Standorte der direkten Anlagen und Betriebe und der damit verbundenen vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette; die Standorte, an denen Emissionen von Wasser-, Boden- und Luftschadstoffen auftreten; die Sektoren oder Geschäftsbereiche, die mit diesen Emission...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 24 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geb...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Rz. 45 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung der Konzepte vor, die adressieren, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Ver...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3 Kennzahlen und Ziele

2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Rz. 58 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS E2 adressiert Angabepflichten zu Umweltverschmutzung. Die Definition von Umweltverschmutzung ist in Anhang II der Delegierten Verordnung enthalten: "Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu ei...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.3.1 ESRS S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Rz. 60 Die bis zur Umsetzung der CSRD geltende nichtfinanzielle Berichterstattung erforderte im Grunde bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" und wurde in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen. Daher ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS E5 adressiert i. R. d. Umweltstandards die Teilbereiche Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und insbes. den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschl. der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung (ESRS E2.7(d), ESRS E4...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angabepflichten Rz. 37 ESRS S4.7 verweist auf die allgemeinen Angabeanforderungen des ESRS 2, insbes. zum Abschnitt über die Strategie (SBM) und die dort geforderten Angaben. Gerade in der Übergangsphase und bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 nicht den Wesentlichkeitsbeschränkungen unterliegen und daher ste...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3 Kennzahlen und Ziele

2.3.1 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Rz. 59 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.2.1 ESRS E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Rz. 36 ESRS E5-1 behandelt Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Die noch in der ursprünglichen deutschen Sprachfassung verwendete, irreführende Bezeichnung als "Strategien" wurde mit der Berichtigung der Delegierten Verordnung vom 9.8.2024 korrigiert. Da...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2 Strategie

2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder Rz. 39 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2 Angabepflichten

2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben Rz. 31 ESRS E2 erläutert eingangs die themenspezifische Angabepflicht, die sich aus ESRS 2 ergibt: ESRS 2 IRO-1. Diese Angabepflicht muss immer erfüllt werden, unabhängig davon, ob das Thema "Umweltverschmutzung" als wesentlich identifiziert wird oder nicht. Die Angaben gem. ESRS 2 zu Verschmutzung sind mit den Angaben zu allen weiteren wesentl...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Na...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E5 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Taxonomie-Verordnung (Rz 18 f.). Die Entwurfsfassungen für die überarbeiteten ESRS vom November 2025 wurden – da zum Zeitpunkt der Überarbeitung noch nicht final bekannt gemacht – nicht berücksic...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.6 Anorganische Schadstoffe

Rz. 91 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über die anorganischen Schadstoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Anorganische Schadstoffe werden definiert als "Emissionen, die innerhalb oder unterhalb der mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionsw...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Bei der Aktualisierung wurden insbes. die für ESRS S4 relevanten Entscheidungen zur Änderung der CSRD eingearbeitet (Rz 33), die Anstöße zur Überarbeitung der Datenpunkte nach der Offenlegungs-VO berücksichtigt (Rz 75), Änderu...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschmutzung

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Ergänzende Ausführungen betreffen die mit der Quick-Fix-Verordnung erweiterten Übergangsbestimmungen (Rz 30 und 110), die Informationspflichten über Mikroplastik (Rz 68) sowie den Luftqualitätsindex (Rz 76). Die Entwurfsfassun...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.5 Emissionen in Wasser

Rz. 89 Für die Angabe der Emissionen in Wasser sind die in Rz 23 definierten Stoffe zu berücksichtigen und in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Die Angabe der Emissionen in Wasser ist auch in der Offenlegungsverordnung gefordert. Hiernach sind die Emissionen in Wasser anzugeben in der Messeinheit "Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, p...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.3 Phase 3: Bewerten

Rz. 41 In Phase 3 "Bewerten" prüft das Unternehmen die Bewertung der wesentlichen Risiken und Chancen durch: Identifizierung von Übergangsrisiken und -chancen im eigenen Betrieb und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nach den Kategorien: Politik und Recht: z. B. Einführung von Vorschriften, Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Fahrlässigkeit gegenüber...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / Vorbemerkung

Die CSRD stellt die Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Angetrieben wurde die Reform der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Regulierung zur EU-Sustainable-Finance-Initiative und den damit verbundenen EU Green Deal. Die durch die CSRD eingeführ...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / Literaturtipps

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 76 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen überhaupt erstmalig Taxonomieangaben zu ...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.3 Taxonomieangaben

Rz. 82 Die Vorschriften der Taxonomie-VO zur Berichterstattung werden durch den delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung präzisiert, welcher durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 geändert wurde (Rz 74). Von Nicht-Finanzunternehmen anzuwenden sind der Anhang I zum Inhalt und der Methodik sowie Anhang II zur Darstellung der Taxonomieangaben (Art. 2 der Delegierten Ve...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.5 Gestaltungen im Lagebericht, insb. Nachhaltigkeitsbericht

Rz. 45a Der Lagebericht als Instrument zur zielgerichteten Beeinflussung von Adressaten ist bei vielen Unternehmen noch wenig erkannt, obwohl der Gesetzgeber in den letzten Jahren diesen Teil der Rechnungslegung immer weiter ausgebaut hat. Wichtig ist hier, dass der Bericht aus der (subjektiven) Sicht der Geschäftsführung zu verfassen ist, was eigene Wertungen explizit verla...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 3 Risikomanagement und Jahresabschluss

Rz. 10 Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifizieren zu können, bedarf es eines Risikoüberwachungssystems, welches jedoch zu einem Risiko- und Chancenmanagementsystem [1] zu erweitern ist, um die Vorteile der Früherkennung auch im Bereich der Chancen nutzen zu können und um eine aktive Steuerung der Risiken zu ermöglichen. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung[2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 7 Begrenzung durch Sanktionsmechanismen

Rz. 52 Der erste Sanktionsmechanismus ist sicherlich die nötige Prüfung der Rechnungslegung zumindest ab mittelgroßen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften durch einen unabhängigen Abschlussprüfer.[1] Grundsätzlich erhöht die Prüfung von Rechnungslegungsinformationen deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungs...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 ESRS

Die Berichterstattung nach der CSRD wird in Art. 19a Bilanzrichtlinie (bzw. Art. 29a Bilanzrichtlinie für den Konzern) umrissen[1] und konkretisiert durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission. Das Set 1 mit den ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 31.7.2023 verabschiedet und am 9.8.2024 in einer korrigierten rechtsverbindlichen d...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2

Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben, also Angaben, die für alle Themenstandards gelten. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Lediglich die Angabe zu SBM-1 (s. u.) unterliegt einer Übergangserleichterung. Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind ste...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Allgemeine Grundsätze nach ESRS 1

ESRS 1.2 fordert von den Anwendern die Offenlegung aller wesentlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens gemäß den geltenden ESRS. Diese Zielsetzung ist breiter als in IFRS S1.1 formuliert, wo die Bereitstellung von für die primären Adressaten entscheidungsnützlichen Informationen über die wesentlichen nachhaltigkeits...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.5 Offenlegungsanforderungen für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft nach ESRS E5

Die Offenlegungspflichten des ESRS E5 sind:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E5: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (P) Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen E5-1: Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1

Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen verstehen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.3 Offenlegungsanforderungen für Wasser- und Meeresressourcen nach ESRS E3

ESRS E3 fordert Offenlegungspflichten zu folgenden Punkten:[1] Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung IRO-1-E3: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Richtlinien, Ziele, Aktionspläne und Ressourcen E3-1: Konzepte im Zusammenhang mit Wasse...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.2 Offenlegungsanforderungen für Umweltverschmutzung nach ESRS E2

ESRS E2 soll die Auswirkungen und Maßnahmen im Kontext der Verschmutzung von Luft (sowohl im Inneren als auch draußen), Wasser (inklusive Grundwasser) und Boden, lebenden Organismen und Lebensmitteln deutlich machen. Auch hier wird eine enge Verknüpfung zu bestehenden Regulierungen hergestellt. Konkret sind anzugeben:[1] Allgemeine Offenlegungen IRO-1-E2: Beschreibung der Verfa...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.3 Offenlegungsanforderungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette nach ESRS S2

ESRS S2 enthält neben den Konkretisierungen der allgemeinen Offenlegungspflichten 5 weitere Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Arbeitnehmer in der Lieferkette:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S2: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswi...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.5 Offenlegungsanforderungen bezüglich Verbraucher und Endnutzer nach ESRS S4

Zur Erreichung der Zielsetzung gibt ESRS S4 folgende Offenlegungspflichten vor:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S4: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S4: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S4-1: Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnu...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.4.4 Offenlegungsanforderungen für Biodiversität und Ökosysteme nach ESRS E4

Ähnlich wie in den anderen Einzelstandards, beabsichtigt ESRS E4, dass Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein breites Verständnis über die Auswirkungen des Unternehmens auf die angesprochenen Aspekte entwickeln können sollen.[1] Strategie E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell (ÜM-2) SBM-3...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.2 Offenlegungsanforderungen zur eigenen Belegschaft nach ESRS S1

Die zahlenmäßig umfangreichsten Offenlegungspflichten enthält der ESRS S1:[1] Allgemeine Offenlegungen SBM-2-S1: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-1: Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft S1...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.5.4 Offenlegungsanforderungen für betroffene Gemeinschaften nach ESRS S3

Noch vergleichsweise unbestimmt sind die Offenlegungspflichten bezüglich der betroffenen Gemeinschaften nach ESRS S3:[1] Allgemeine Offenlegung SBM-2-S3: Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3-S3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen S3-1: Konzepte im Z...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Relevante ESRS (Bekanntmachung 8/2024)

3.1 Grundsachverhalte Die bereits vorliegenden und bis zur Veröffentlichung der simplified ESRS weiterhin gültigen Standards enthalten nach der Zählung der EFRAG im Implementierungshinweis (IG) 3 insgesamt 783 Datenpunkte plus weitere 34, die mit den Mindestoffenlegungsanforderungen (MDR) zusammenhängen. Davon sind 16 plus die 34 MDR stets anzugeben und die übrigen 622 stehen...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Auswirkungen der ausstehenden CSRD-Umsetzung in Deutschland

Ausführlich wird die CSRD-Umsetzung in "Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung" erläutert. Nichtumsetzung der CSRD bis Ende 2025 Auch die aktuelle Regierungskoalition hat es nicht geschafft, das Gesetzgebungsverfahren der CSRD-Umsetzung zum Jahreswechsel 2025/2026 abzuschließen. Seit dem 29.9.2025 liegt die BT-Drucks. 21/1857 vor, seit dem 29.10.2025 die Stellungnahm...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundsachverhalte

Die bereits vorliegenden und bis zur Veröffentlichung der simplified ESRS weiterhin gültigen Standards enthalten nach der Zählung der EFRAG im Implementierungshinweis (IG) 3 insgesamt 783 Datenpunkte plus weitere 34, die mit den Mindestoffenlegungsanforderungen (MDR) zusammenhängen. Davon sind 16 plus die 34 MDR stets anzugeben und die übrigen 622 stehen unter dem Wesentlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Schon bisher sind kapitalmarktorientierte Kapital- und denen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, die groß i. S. d. § 267 HGB sind und mehr als 500 Beschäftigte aufweisen nach § 289b HGB bzw. § 315b HGB zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung nach NFRD verpflichtet. Mit der Umsetzung der CSRD wird der Anwenderkreis für die Erweiterung des (Konzern-)L...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Nachhaltigkeitsberichterstattung: LkSG, CSDDD, EU-Taxonomie, CSRD/ESRS im Fokus

Zusammenfassung Überblick Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die größte Änderung der Rechnungslegung seit Jahrzehnten. Auch wenn der Adressatenkreis viel diskutiert wurde, dürfte eine faktische Pflicht für fast alle Unternehmen zu einer "freiwilligen" Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen. Dies hängt sowohl damit zusammen, dass formal verpflichtete Unternehmen auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Set 1 für die "1. Welle"

Zusammenfassung Überblick Schon bisher sind kapitalmarktorientierte Kapital- und denen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, die groß i. S. d. § 267 HGB sind und mehr als 500 Beschäftigte aufweisen nach § 289b HGB bzw. § 315b HGB zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung nach NFRD verpflichtet. Mit der Umsetzung der CSRD wird der Anwenderkreis für die Erweiterung ...mehr