Fachbeiträge & Kommentare zu ESRS

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse

Rz. 80 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der Treibhausgasintensität für unterschiedliche klimaintensive Sektoren jedoch nicht gefordert. Die Treibhausgasintensität ist eine Information,...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 3 Empfehlungen für einen effektiven Strategieprozess

Rz. 46 Abb. 13 zeigt abschließend einen Masterplan zur Strategieanbindung der ESRS, in dem die erläuterten Schritte und Elemente zusammengefasst und drei Führungsebenen zugeordnet sind.[1] Er startet bei der Entwicklung eines Leitbilds. In diesem Prozess der normativen Führung kommen die übergeordneten Ambitionen und das Selbstverständnis des Unternehmens zum Ausdruck. I. R....mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.7 "if applicable"-Ansatz

Rz. 85 Bei Anwendung des ESRS VSME ist im Vergleich zu den ESRS Set 1 keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Als eine deutliche Vereinfachung wird stattdessen der sog. "if applicable"-Ansatz zugrunde gelegt (ESRS VSME.13 und ESRS VSME.BC75 ff.). Mit der Ausweitung dieses (im Entwurf bereits für das Basic Module vorgesehenen) Ansatzes auf den gesamten ESRS VSME hat EFRAG ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L, 2025/90005, v. 7.1.2025. Aktualisierungen betreffen die im Februar 2025 vorgestellte Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Berichtspflicht durch die EU-Kommission (Rz 40) sowie die EFRAG Q&A (Rz 41, 42, 48, 76). Darüber hinaus wurden die Praxis-Be...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.3 Phase 3: Bewerten

Rz. 41 In Phase 3 "Bewerten" prüft das Unternehmen die Bewertung der wesentlichen Risiken und Chancen durch: Identifizierung von Übergangsrisiken und -chancen im eigenen Betrieb und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nach den Kategorien: Politik und Recht: z. B. Einführung von Vorschriften, Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Fahrlässigkeit gegenüber...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.3 Sichtweisen zur Verknüpfung von Strategie und Nachhaltigkeit

Rz. 16 Oft wird in der Praxis verkannt, dass sowohl die Strategieentwicklung als auch deren Umsetzung keine allein technischen Probleme darstellen, die mit rein mechanistischen Ansätzen zu lösen sind. Ein Strategieprozess wirkt im Zusammenspiel mit der strategischen Führungskultur und den in einem Unternehmen vorherrschenden Denk-, Entscheidungs- und Handlungsmustern. Das is...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.5 Fazit

Rz. 56 Bislang stellte der ED ESRS LSME einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um angemessene Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU dar. Zwar gab es auch bislang nur einen überschaubaren Anwendungsbereich für den ED ESRS LSME, allerdings wäre insbes. die daran geknüpfte value chain cap-Funktion mit erheblichen Auswirkungen auf die Berichterstattungsp...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.4 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 37 Mit der CSRD erwächst für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten grds. die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Informationen zur Wertschöpfungskette. Folglich beinhalten die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über das berichtende Unternehmen auch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner Geschä...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.3 Relevanz der Unterscheidung der Berichtssphären für die Berichterstattung

Rz. 15 Die Unterscheidung der in die Nachhaltigkeitserklärung aufzunehmenden auswirkungsbezogenen Informationen für die Berichtssphären "eigene Geschäftstätigkeit" und "Wertschöpfungskette" ist von Relevanz, da die ESRS unterschiedliche Berichtsanforderungen an diese Sphären knüpfen. Die ESRS enthalten bzgl. der Angaben über Auswirkungen, Risiken und Chancen, die aus der Wer...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / Vorbemerkung

Die CSRD stellt die Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Angetrieben wurde die Reform der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Regulierung zur EU-Sustainable-Finance-Initiative und den damit verbundenen EU Green Deal. Derzeit werden die durch die...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.1 Strategische Vorausschau auf sozio-ökologische Entwicklungen

Rz. 1 Grundlage für die Strategiearbeit eines Unternehmens ist i. A. ein fundiertes Verständnis über die externen und internen Rahmenbedingungen, in denen Strategien und Geschäftsmodelle entwickelt und umgesetzt werden. Speziell für die Strategieanbindung der ESRS beinhaltet dieser Strategiekontext die wesentlichen sozio-ökologischen Entwicklungen im Umfeld des Unternehmens,...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.2 Strategieumsetzung

Rz. 37 Der Erfolg eines Unternehmens basiert auf zwei wesentlichen Faktoren: den richtigen Strategien und einer effektiven Umsetzung. Mit strategischen Ansätzen für mehr Nachhaltigkeit und Resilienz (Rz 30 ff.) kann ein Unternehmen Wettbewerbsvorteile schaffen und damit eine "Strategie-Prämie" realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzungskompetenz eine Quelle für Wettbewerb...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.1 Strukturelle und redaktionelle Aspekte

Rz. 26 Dem ESRS LSME kommt gem. der am 26.2.2025 vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission keine Bedeutung mehr zu. Diese Vorschläge sind jedoch noch nicht verabschiedet, so dass weiterhin die Möglichkeit von Änderungen an den geplanten Überarbeitungen der CSRD-Vorgaben besteht. Die folgenden Ausführungen spiegeln den derzeitigen Rechtsstand wider. Sie vervollständigen damit ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 5 Auswirkungen auf die Berichtspraxis und Fazit

Rz. 70 Wenige Wahlrechte und Vorgaben der Finanzberichterstattung führen dazu, dass bestimmte Tochterunternehmen vom faktischen Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausgenommen sind bzw. werden können. Dies führt jedoch nicht automatisch dazu, dass diese Tochterunternehmen in die Konzernnachhaltigkeitserklärung ebenso nicht einbezogen werden müssen. Der Einbezug von U...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.1 Hintergrund, Bedeutung und Zielsetzung

Rz. 64 Zeitgleich mit dem Entwurf des ESRS LSME hat EFRAG im Januar 2024 einen Entwurf für einen freiwillig anwendbaren ESRS für KMU außerhalb des Anwendungsbereichs der CSRD veröffentlicht: den Exposure Draft Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprises (ED ESRS VSME).[1] Zusätzlich zum ED ESRS VSME wurden die Grundlagen der Schlussfolgerungen (Basis fo...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2 Strategieprozess

2.1 Strategieklärung Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2 Angabepflichten

2.1 Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit ESRS 2 Rz. 8 Im Abschnitt "ESRS 2 Allgemeine Angaben" von ESRS E1 wird zunächst dargelegt, wo die geforderten Angabepflichten aus diesem Abschnitt in der Nachhaltigkeitserklärung zu tätigen sind. Ein Teil der Angaben ist mit den "Allgemeinen Informationen" zu berichten, längsseits der "Allgemeinen Angaben" nach ESRS 2 (ESRS 1, App. D...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3 Strategie

2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz Rz. 12 Das berichtspflichtige Unternehmen ist zur Angabe seines Übergangsplans zum Klimaschutz (transition plan for climate change mitigation) verpflichtet. Anhang II der ESRS definiert einen Übergangsplan zum Klimaschutz als einen Aspekt der übergeordneten Unternehmensstrategie, welcher die Ziele, Maßnahmen und Ressourcen d...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt Rz. 1 ESRS E1 adressiert das Thema "Klimawandel" unter Betrachtung der zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (climate change adaptation).[1] Der Berichtsstandard befasst sich allerdings auch explizit mit Sachverhalten rund um Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, sofern diese Rel...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / Literaturtipps

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

2.4.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 Rz. 26 Berichtspflichtige Unternehmen haben eine Beschreibung der Prozesse, mit welchen wesentliche klimabezogene Auswirkungen und klimabedingte Risiken und Chancen identifiziert werden, anzugeben. Unternehmen müssen hierbei berücksichtigen, welche Auswirkungen das Unternehmen auf den Klimawandel hat, mit besonderem Fokus au...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1 Strategiekontext

1.1 Strategische Vorausschau auf sozio-ökologische Entwicklungen Rz. 1 Grundlage für die Strategiearbeit eines Unternehmens ist i. A. ein fundiertes Verständnis über die externen und internen Rahmenbedingungen, in denen Strategien und Geschäftsmodelle entwickelt und umgesetzt werden. Speziell für die Strategieanbindung der ESRS beinhaltet dieser Strategiekontext die wesentlic...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / Literaturtipps

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 17 Nach Art. 3 Abs. 2, 3 Bilanz-RL n. F. sind als KMU Unternehmen definiert, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mind. zwei der drei Größenmerkmale für kleine oder mittelgroße Unternehmen erfüllen:[1]mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.2 EFRAG-Vorschläge zur Erweiterung der ESEF-Basistaxonomie im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 24 Im Kontext der noch ausstehenden Überarbeitung des ESEF RTS wurden durch EFRAG zwei ESEF-Taxonomieentwürfe mit konkreten Vorschlägen zum Gesamtumfang der vordefinierten Auszeichnungselemente erarbeitet und konsultiert. Ein Taxonomievorschlag umfasste die Auszeichnungselemente zu den Berichtspflichten gem. dem ESRS Set 1, während der andere Vorschlag die Auszeichnungse...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.6 Fazit und aktuelle Entwicklungen

Rz. 142 Mit der Finalisierung des ESRS VSME waren von Beginn an große Hoffnungen verbunden, da sich die KMU derzeit mit unterschiedlichsten individuellen Anfragen im Hinblick auf deren Nachhaltigkeitsinformationen befassen müssen. Der im Dezember 2024 von EFRAG an die EU-Kommission übergebene ESRS VSME hat zum Ziel, eine für KMU und für die Nutzer von deren Nachhaltigkeitsin...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 70 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.1 Phase-in-Regelungen

Rz. 47 Im Hinblick auf die Erstanwendung eines künftigen ESRS LSME verweist ED ESRS LSME Abschn. 1.121 auf App. C des Entwurfs, in dem Übergangsregelungen zur zeitlich gestaffelten Erstanwendung der Angabepflichten festgelegt werden (sog. Phase-in-Regelungen). Die vorgesehenen Vereinfachungszeiträume beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der Erstanwendung des ESRS LSME gem. CSR...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.1 Relevanz

Rz. 84 Hinsichtlich des Informationscharakteristikums der Relevanz ist insbes. auf die Wesentlichkeit der Information für die Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung abzustellen. Gem. ESRS 1.QC1 wird Nachhaltigkeitsinformation u. a. dann als relevant eingestuft, wenn diese in einem Unterschied in der Nutzerentscheidung – vor dem Hintergrund der doppelten Wesentlichkeit – münden ...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.3 Branchen- und/oder unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 80 Gem. ESRS VSME.10 f. können je nach Unternehmenstätigkeit zusätzliche qualitative oder quantitative branchenspezifische oder unternehmensspezifische Informationen in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden. EFRAG hat bewusst vage formuliert, um die Angabe solcher zusätzlichen branchen- oder unternehmensspezifischen Informationen zu fördern, ohne diese verpflicht...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.4 Unklares Konzept der Berichtsgrenzen

Rz. 55 In ihren Q&A geht EFRAG der Frage nach der Relevanz der in den Konzernabschluss nicht einbezogenen Tochterunternehmen nach und versucht diese mit Verweis auf die sog. Berichtsgrenzen (reporting boundaries) zu beantworten.[1] So können Tochterunternehmen, die aus Wesentlichkeitserwägungen oder aufgrund nationaler Bestimmungen für den Konzernabschluss in diesen nicht ei...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.2 Qualitative Merkmale der Informationen

Rz. 79 Die im VSME-Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Informationen sollen die – auch aus ESRS Set 1 (ESRS 1.19) bekannten – Merkmale erfüllen, nämlich: relevant, wahrheitsgetreu, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (§ 3 Rz 18 ff.). Anders als in Set 1 (ESRS 1, App. B) werden diese Anforderungen im ESRS VSME nicht konkretisiert; es wird bspw. nicht erläutert, d...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 69 Anders als der ESRS LSME mit seinem eng abgegrenzten Anwendungsbereich auf i.W. (vergleichsweise wenige) kapitalmarktorientierte KMU und einige Hundert SNCI wurde der ESRS VSME als Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht kapitalmarktorientierten KMU potenziell für viele Tausend KMU und Kleinstunternehmen konzipiert. Deutlich erweitert w...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Von der Wesentlichkeitsanalyse zum Berichtsinhalt

4.1 Systematiken der Berichterstattung Rz. 49 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 17–48) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit de...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Wesentlichkeitsanalyse

3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5 Kennzahlen und Ziele

2.5.1 ESRS E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Rz. 36 Die Offenlegung der vom Unternehmen gesetzten klimabezogenen Ziele (ESRS E1.30) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner Konzepte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung seiner wesentl...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.6 Vergleichsinformationen

Rz. 83 Das Unternehmen muss Vergleichsinformationen für das Vorjahr angeben, mit Ausnahme solcher Kennzahlen, die erstmalig angegeben werden. Die Vorgabe hinsichtlich der Angabe zu Vergleichsinformationen gilt ab dem zweiten Berichtsjahr. Auch wenn in ESRS VSME.12 lediglich "Kennzahlen" bei erstmaliger Berichterstattung explizit von der Pflicht zur Angabe von Vergleichsangab...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.5 Berichtszeitraum, Zeithorizonte und Vergleichsinformationen

Rz. 45 Der Berichtszeitraum für den Nachhaltigkeitsbericht stimmt gem. ED ESRS LSME Abschn. 1.70 mit dem des Jahresabschlusses des LSME-Unternehmens überein. Darüber hinaus sind bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte festzulegen, wobei die vorgeschlagenen Regelungen grds. denen in ESRS Set 1 entsprechen (§ 3 Rz 134 ff.). ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.2 Berichtssphären

Rz. 10 Durch die Regelung in Art. 29a Bilanz-RL wird zum einen deutlich, dass sich die in der Nachhaltigkeitserklärung anzugebenden Inhalte auf zwei unterschiedliche Berichtssphären erstrecken können und beide Sphären abstrahiert voneinander abgegrenzt werden: Die zu berichtenden Auswirkungen resultieren also entweder aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus der Wertschöp...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Literaturtipps

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.1 Beschränkungen der Rechte des Mutterunternehmens, unverhältnismäßige Kosten und Verzögerungen

Rz. 61 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB muss ein Tochterunternehmen im Konzernabschluss seines Mutterunternehmens nicht konsolidiert werden, wenn die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens durch erhebliche und andauernde Beschränkungen in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigt werden (Rz 34 ff.). In diesem Fall er...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / Literaturtipps

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§ 30 Europäische Standards ... / 1 Einführung

Rz. 1 Bislang gilt, dass mit der am 5.1.2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neben haftungsbeschränkten großen Unternehmen sowie bestimmten Kreditinstituten und Versicherungen u. a. auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sofern deren übertragbare Wertpapiere – sowohl Eigenk...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.1 Zielsetzung

Rz. 78 Jeder im Einklang mit dem ESRS VSME erstellte Nachhaltigkeitsbericht soll relevante Informationen über aktuelle und mögliche zukünftige positive und negative Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Gesellschaft oder die Umwelt darstellen (ESRS VSME.8(a)). Zudem soll der VSME-Nachhaltigkeitsbericht darstellen, welche Umwelt- und Sozialaspekte sich wie auf die Fi...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.2 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 31 Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts müssen die Nachhaltigkeitsinformationen der LSME-Unternehmen bestimmte qualitative Merkmale erfüllen. Dazu zählen grundlegende qualitative Merkmale von Informationen i. S. v. Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreuer Darstellung (faithful representation). Darüber hinaus müssen die Informationen vergleichbar (comparable),...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 4 Berichtsgrenzen (Konsolidierungskreis, Wertschöpfungskette und Vergleichszahlen)

Rz. 49 Gem. ESRS 1 soll die Nachhaltigkeitserklärung für denselben Berichtskreis wie für die finanzielle Berichterstattung erstellt werden, abzustellen ist auf das Konzept der "operational control"; demnach hat eine unter den Anwendungsbereich der CSRD fallende Muttergesellschaft in der konsolidierten Berichterstattung auch die Nachhaltigkeitsinformationen für ihre Tochterun...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.2 Realitätsgetreue Darstellung

Rz. 91 Das qualitative Informationscharakteristikum der realitätsgetreuen Darstellung wird in ESRS 1.QC5–QC9 spezifiziert. Konkret wird unter der realitätsgetreuen Darstellung u. a. die Notwendigkeit der Vollständigkeit, Neutralität und Fehlerfreiheit von Information verstanden (ESRS 1.QC5). Hiermit im engen Zusammenhang stehend ist das Informationscharakteristikum der Überp...mehr