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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschmutzung

Dr. Lina Warnke, Prof. Dr. Stefan Müller
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Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024.

Ergänzungen der Kommentierung beziehen sich insbes. auf die Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie (Rz 10), die Ausführungen zur Definition besorgniserregender Stoffe (Rz 25) und die Sektorleitlinien der TNFD (Rz 39). Neu sind Ausführungen zur Bruttobetrachtung negativer Auswirkungen und Risiken inkl. Beispiel (Rz 40). Zudem wurden die Praxis-Beispiele durchgehend aktualisiert und weitere ergänzt.

Letztlich wurden die von der EFRAG im Jahr 2024 veröffentlichten Q&A in die Kommentierung einbezogen (Rz 25, 33, 47, 72 ff., 95, 98 und 107). Außerdem wurden Ergänzungen bzgl. der neuen Verordnung für die Einrichtung eines Industrieemissionsportals, welche zukünftig die E-PRTR-Verordnung ablöst, vorgenommen (Rz 10 und 72).

1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt

 

Rz. 1

ESRS E2 adressiert Angabepflichten zu Umweltverschmutzung. Die Definition von Umweltverschmutzung ist in Anhang II der Delegierten Verordnung enthalten: "Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu einer Schädigung von Sachwerten bzw. zu einer Beeinträchtigung oder Störung von Annehmlichkeiten und anderen legitimen Nutzungen führen können."[1] Diese Definition ergibt sich aus Art. 3 Abs. 2 der Industrieemissionsrichtlinie (Rz 7), welche bei einer Überarbeitung leicht angepasst wurde. U. a. umfasst die Definition von Umweltverschmutzung in der Industrieemissionsrichtlinie nicht mehr nur die Freisetzung von Schadstoffen, sondern die "Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme, Lärm oder Gerüchen".[2] Auch andere zentrale Definitionen, wie z. B. Emissionen, ergeben sich...

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Aktualisierungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 7, 10, 13, 17, 97, 100, 102, 105, ...

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