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§ 30 Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberich ... / 3.1 Hintergrund, Bedeutung und Zielsetzung

Prof. Dr. Alexander Bassen, Dr. Kati Beiersdorf
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Rz. 64

Zeitgleich mit dem Entwurf des ESRS LSME hat EFRAG im Januar 2024 einen Entwurf für einen freiwillig anwendbaren ESRS für KMU außerhalb des Anwendungsbereichs der CSRD veröffentlicht: den Exposure Draft Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprises (ED ESRS VSME).[1] Zusätzlich zum ED ESRS VSME wurden die Grundlagen der Schlussfolgerungen (Basis for Conclusions, BC) veröffentlicht. Nach Einarbeitung der Rückmeldungen zu dem Entwurf sowie den Ergebnissen der dazu durchgeführten Field Tests[2] hat EFRAG den finalisierten ESRS VSME sowie die dazugehörigen Basis for Conclusions am 17.12.2024 an die EU-Kommission übermittelt.[3]

 

Rz. 65

Mit Veröffentlichung der Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission und der dadurch geplanten Begrenzung des Anwendungsbereichs einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten (§ 1 Rz 16) dürfte der ESRS VSME als freiwilliger Berichtsstandard für alle anderen dann nicht (mehr) berichtspflichtigen Unternehmen jedoch kaum allen Berichtsanforderungen an diese Unternehmen gerecht werden. Die Anforderungen an die dann freiwillig berichtenden großen Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte) dürften die Berichterstattung gem. derzeitigem ESRS VSME übersteigen. Es sind daher weitere Änderungen am derzeitigen ESRS VSME zu erwarten, die diesen zu einem "standard for voluntary use" mit größer gefasstem potenziellen Anwendungsbereich weiterentwickeln. Dies gilt umso mehr, sollte der Anwendungsbereich für den freiwillig anwendbaren Standard noch über die ursprünglichen Omnibus-Vorschläge hinaus erweitert werden, wie es bspw. die Position des EU-Ministerrats (§ 1 Rz 17) vorsieht, wonach Unternehmen unterhalb der Schwelle von 450 Mio. EUR Umsatz unabhängig von der Anzahl der Beschäf...

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