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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Prof. Dr. Karina Sopp
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Rz. 1

ESRS E1 adressiert das Thema "Klimawandel" unter Betrachtung der zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassung an den Klimawandel (climate change adaptation).[1] Der Berichtsstandard befasst sich allerdings auch explizit mit Sachverhalten rund um Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, sofern diese Relevanz hinsichtlich des Oberthemas Klimawandel besitzen (siehe z. B. ESRS E1.25). Climate change mitigation wird im Anhang II der ESRS (Glossar) als der Prozess der Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen definiert, welcher eine durchschnittliche Erderwärmung um mehr als 1,5 °C gegenüber prä-industriellem Niveau verhindert.[2] Diese Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen steht im Einklang mit dem Pariser Abkommen von 2015, welches zum Ziel hat, die verheerendsten Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels abzuwenden.[3] Climate change adaptation wird in Anhang II zu den ESRS als der Prozess der Anpassung an den tatsächlichen und erwarteten Klimawandel und an die tatsächlichen und erwarteten Auswirkungen des Klimawandels definiert.[4]

 
Hinweis

Im Weiteren wird diese Kommentierung den Begriff "Klimaschutz" für "climate change mitigation" und den Begriff "Anpassung an den Klimawandel" für "climate change adaptation" verwenden.

Renewable energy ist im Zusammenhang der ESRS als erneuerbare Energie aus nicht fossilen Quellen definiert.[5] Diese umfassen Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, d. h. Wind, Sonne (Solarthermie und Fotovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas.[6]

Darüber hinaus deckt ESRS E1 sowohl physische Klimarisiken als auch Transitionsrisiken (transition r...

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