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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen

Prof. Dr. Karina Sopp, Oliver Scheid
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Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E3 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst.

Ergänzungen betreffen die Berücksichtigung der EFRAG Q&A (Rz 25a, 55a, 55b). Außerdem wurden die Praxis-Beispiele aktualisiert (Rz 22, 27, 29, 31, 39, 51, 56, 60).

1 Grundlagen

1.1 Zielsetzung und Inhalt

 

Rz. 1

ESRS E3 adressiert Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen ("Water and marine resources"). Definitionen – i. W. zu weiterführenden Begrifflichkeiten (z. B. "Süßwasser", "Abwasser" oder "Wasserintensität") – finden sich im Glossar zu den ESRS.[1] Verglichen mit den anderen Standards der "Environment"-Säule weist ESRS E3 insgesamt betrachtet den geringsten Umfang auf, hat jedoch demgegenüber viele Anknüpfungspunkte an diese.

 

Rz. 2

Berichtspflichtige Unternehmen haben in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung insbes. darzustellen,

  • welche wesentlichen – positiven wie negativen – Auswirkungen auf Wasser- und Meeresressourcen entfaltet werden;
  • welche Maßnahmen gesetzt werden, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen zu verhindern, abzuschwächen oder zu beseitigen, um Wasser- und Meeresressourcen zu schützen – und welche Ergebnisse mit diesen Maßnahmen erzielt wurden, u. a. mit dem Ziel der Verringerung des Wasserverbrauchs;
  • ob, wie und in welchem Ausmaß sich das Unternehmen der Erfüllung der Ziele des European Green Deal für Frischluft, sauberes Wasser, gesunde Böden und biologische Vielfalt widmet sowie sich zu einer nachhaltigen "blauen Wirtschaft" ("blue economy") und einem nachhaltigen Fischereisektor bekennt;[2]
  • welche Pläne und Fähigkeiten existieren, um Strategie und Geschäftsmodell(e) im Einklang mit der Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der verfügbaren Wasserressourcen anzupassen zu implementieren sowie den Schutz aquatischer Ökosysteme und die Wiederherstellung von Süßwasser- und Meereslebensräumen sicherzustellen;
  • welcher Art, welchen Typs und welchen Umfangs die wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens sind, welche sich aus den Auswirkungen auf bzw. Abhängigkeiten von Wasser- und Meeresressourcen ergeben, und wie das Unternehmen diese Risiken und Chancen handhabt;
  • welche finanziellen Effekte sich kurz-, mittel- und langfristig aus den wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Auswirkungen auf bzw. Abhängigkeiten von Wasser- und Meeresressourcen für das Unternehmen ergeben.
 

Rz. 3

Die Nachhaltigkeitsaspekte "Wasser" und "Meeresressourcen" umfassen lt. ESRS E3.2 f. die Beziehung des Unternehmens zu Wasser in der eigenen Geschäftstätigkeit und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (ESRS E3.AR1) – jeweils in Bezug auf die Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen diese Thematiken angeht.

Wasser umfasst die folgenden Aspekte (ESRS E3.AR4):

  • Oberflächengewässer,
  • Grundwasser.

Zu erfassen und zu berichten ist insbes., wo und wie viel Wasser für die Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens verbraucht wird und was die wasserbezogenen Auswirkungen sind, welche das Unternehmen verursacht oder zu diesen beiträgt. Darüber hinaus muss dargestellt werden, wie das Unternehmen den wasserbezogenen Risiken ausgesetzt ist.

Dabei resultieren die unterschiedlichen Charakteristika von Oberflächengewässer und Grundwasser u. a. in einer abweichenden Betrachtung der Risiken – wenngleich es je nach geologischen Bedingungen eine mehr oder weniger starke Verbindung zwischen Oberflächenwasser und Grundwasser geben kann. Die unterschiedliche Betrachtung von Risiken verdeutlicht der Alliance for Water Stewardship (AWS) Leitfaden am Beispiel der Wasserentnahme aus Oberflächengewässer und Grundwasser wie folgt:[3] Bei Oberflächengewässer bestehen Risiken bei einer Wasserentnahme mithilfe von Pumpen etwa in Form von niedriger Strömung oder niedrigem Wasserstand, Gefrieren, Trübung, der Anfälligkeit für Verschmutzung durch Lecks oder das Vorhandensein umweltschädigender Aktivitäten flussaufwärts an einem Fluss. Zudem sind Oberflächengewässer besonders anfällig für Verschmutzungen, die sich insbes. in fließenden Flüssen sehr schnell ausbreiten können. Im Vergleich zu Grundwasserquellen ist der Zustand einer Oberflächenwasserquelle relativ leicht zu erkennen und zu bewerten.

Demgegenüber ist bei Grundwasser die Quelle der Entnahme i. d. R. ein Bohrloch. Risiken ergeben sich hier bspw. bei mangelhafter Wartung der Bohrlöcher und in der Folge ggf. bei Eintreten von Korrosion oder Verstopfung oder gar einem Einsturz. Weitergehende Risiken bestünden u. a. in der Kontamination durch Verschmutzung des Grundwasserleiters, in sinkenden Wasserständen oder in Dürren.

 

Rz. 4

Meeresressourcen umfassen die folgenden Aspekte (ESRS E3.AR4):

  • Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen,
  • Einleitungen und Emissionen in die Umwelt, die in die Ozeane gelangen,
  • Aktivitäten in maritimen Gebieten ("naval matters").

Als Beis...

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