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§ 30 Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberich ... / 3.6 Fazit und aktuelle Entwicklungen

Prof. Dr. Alexander Bassen, Dr. Kati Beiersdorf
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Rz. 142

Mit der Finalisierung des ESRS VSME waren von Beginn an große Hoffnungen verbunden, da sich die KMU derzeit mit unterschiedlichsten individuellen Anfragen im Hinblick auf deren Nachhaltigkeitsinformationen befassen müssen. Der im Dezember 2024 von EFRAG an die EU-Kommission übergebene ESRS VSME hat zum Ziel, eine für KMU und für die Nutzer von deren Nachhaltigkeitsinformationen wichtige Harmonisierung zu erreichen. Dafür legt dieser ESRS VSME einen sehr guten Grundstein. Es handelt sich um einen übersichtlichen, gut strukturierten und weitestgehend verständlichen Standard, der mit zusätzlichen Erläuterungen den KMU auch konkrete Handlungsanweisungen gibt.

EFRAG ist mit diesem Standard auch eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Entwurfsfassung gelungen. Bei der Überarbeitung des im Januar 2024 vorgelegten Entwurfs (ED ESRS VSME) wurden über 200 Stellungnahmen sowie die vielfältigen Erkenntnisse aus den Field Tests zum ED ESRS VSME berücksichtigt. Im Ergebnis wurden nicht nur die Angabeanforderungen vereinfacht und auf die Bedürfnisse der Adressaten angepasst; auch konzeptionelle Grundlagen (wie bspw. die im Entwurf noch vorgesehene Wesentlichkeitsanalyse) wurden korrigiert.

 

Rz. 143

Die verbliebene modulare Konzeption des ESRS VSME greift zum einen die Heterogenität der KMU auf, die potenziell diesen Standard anwenden können. Zum anderen soll dadurch die Heterogenität der Informationsbedarfe adressiert werden. Darüber hinaus soll durch eine entsprechende Standardisierung der Informationsbereitstellung die häufig kritisierte "Flut an Fragebögen", der sich KMU oftmals ausgesetzt sehen, eingedämmt werden. Entsprechend wird die Akzeptanz des ESRS VSME entscheidend dafür sein, ob eine Harmonisierung der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU erreich...

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