Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 1.2 Zweck

Andreas Krimpmann, Prof. Dr. Stefan Müller
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 2

Zweck des Konzernlageberichts ist es, in Ergänzung zum Konzernabschluss ein umfassendes Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Konzerns als wirtschaftliche Einheit aus Sicht des Managements zu geben. Hierzu zählen neben der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auch sonstige relevante Aspekte wie z. B. Produkte, Märkte, Technologien, politisches und soziales Umfeld oder rechtliche Rahmenbedingungen. Ferner soll der Konzernlagebericht einen Ausblick auf die erwartete künftige Entwicklung mit Chancen und Risiken des Konzerns geben. Insofern hat der Konzernlagebericht einen Informations- und Rechenschaftszweck zu erfüllen. Eine reine Zusammenfassung der Lageberichte der Unt des Konsolidierungskreises ist somit nicht hinreichend, der Konzernlagebericht ist vielmehr eigenständig auf Basis des Konzerns als wirtschaftliche Einheit zu entwickeln.

Der Bedeutungsgewinn des Konzernlageberichts kann daran abgelesen werden, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren erhebliche Änderungen an den relevanten Normen vorgenommen hat. Gleichzeitig ist der Konzernlagebericht regelmäßig unter den Prüfungsschwerpunkten der BaFin bzw. bis 2021 der DPR der letzten Jahre zu finden,[1] wodurch sich ggf. auch die Qualität der Berichterstattung – zunächst bezogen auf kapitalmarktorientierte Unt, die aber auch auf andere Unt ausstrahlen – verbessert hat.[2]

Ein Hauptaugenmerk der Prüfungsschwerpunkte der Berichterstattung 2024 liegt neben der IFRS-Anwendung auf der Nachhaltigkeitsberichterstattung, wobei besonders die Wesentlichkeitsüberlegungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS), dem Umfang und der Struktur des Nachhaltigkeitsberichts und den Angaben nach Art. 8 der EU-Taxono...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      547
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      366
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      320
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      264
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      253
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      236
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      185
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      169
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      148
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      140
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      135
    • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
      128
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      123
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      123
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      118
    • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
      116
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      115
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      110
    • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
      107
    • Umsatzsteuerliche Organschaft bei einer GmbH & Co. KG
      107
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren