Rz. 27

Die Angabepflicht ESRS E3-2 bezweckt, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, welche ergriffen und geplant wurden, um die Ziele und Vorgaben der Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu erreichen (ESRS E3.16). Dabei wird auf ESRS 2 MDR-A verwiesen: Diese Mindestangabepflichten müssen hier berücksichtigt werden (§ 4 Rz 129 – Rz 133).

 

Rz. 28

Über ESRS 2 MDR-A hinaus kann das Unternehmen angeben, welcher Ebene in der Abhilfemaßnahmenhierarchie die Maßnahmen und Mittel zugeordnet werden können:

  • Vermeidung der Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Verringerung der Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, z. B. durch Effizienzmaßnahmen,
  • Aufbereitung und Wiederverwendung von Wasser,
  • Wiederherstellung und Regenerierung von aquatischen Ökosystemen und Gewässern.

Henkel nimmt in seinem Nachhaltigkeitsbericht 2022 umfassend Stellung zu Maßnahmen, die ergriffen und geplant wurden, um Ziele und Vorgaben im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu erreichen. Diese sind zudem in einer gut strukturierten Weise dargestellt. Der diesbzgl. Inhalt des Berichts findet sich im Folgenden auszugsweise dargestellt:

 

Praxis-Beispiel Henkel – Offenlegung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen[1]

„Wasser spielt in unserem Unternehmen und entlang unserer Wertschöpfungskette eine wichtige Rolle. Wir verwenden es für unsere Produktionsprozesse und als Inhaltsstoff für unsere Produkte. Viele unserer Produkte benötigen Wasser aber auch in der Nutzungsphase. Für uns ist es daher wichtig, den Wasserverbrauch während der Produktion und Anwendung unserer Produkte zu senken. Um geeignete Ansatzpunkte für Verbesserungen zu ermitteln, arbeiten wir eng mit verschiedenen Stakeholdern zusammen. So untersuchen wir beispielsweise unseren Einfluss auf Wasser entlang der Wertschöpfungskette. Dazu gehören unter anderem die Betrachtung des Wasserfußabdrucks von Rohstoffen, unserer Produktionsprozesse und des Verbrauchs von Wasser während der Anwendung unserer Produkte, aber auch die Behandlung von Abwasser. […]

Mit dem Beitritt zum CEO Water Mandate, einer Initiative des UN Global Compact, im Jahr 2021 haben wir uns unter anderem dazu verpflichtet, eine umfassende Bewertung unseres Wasserverbrauchs vorzunehmen, um darauf aufbauend unsere Ziele in Bezug auf Wassereinsparung und Abwasserbehandlung weiterzuentwickeln. Zu den wesentlichen Ergebnissen der Analyse gehört, dass wir mit der Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2021 die Ambition formuliert haben, eine Kreislaufbewirtschaftung von Wasser an allen relevanten Produktionsstandorten bis 2030 zu erreichen. Dafür sind gezielte Investitionen in Technologien geplant. Zudem planen wir, die Art und Weise, wie wir Wasser in unsere Geschäftsentscheidungen einbeziehen, zu erweitern, insbesondere bei Produktionsprozessen. Aus diesem Grund haben wir im Jahr 2022 gemeinsam mit unseren internen Expert:innen und externen Partnern Workshops zum Thema Wasserrisiko durchgeführt, um unsere wichtigsten Wassereinzugsgebiete und Produktionsstandorte klar zu identifizieren und unsere Maßnahmen dort zu definieren.

Dazu haben wir einen dreistufigen ‚Water Stewardship’-Prozess etabliert, der mit einer umfangreichen Wasserrisikoanalyse unserer Standorte beginnt, den lokalen Wasserverbrauch bewertet und danach zur Identifikation unserer für die Ambition relevanten Standorte genutzt wird.

Phase 1: In der ersten Phase haben wir eine Wasserrisiko- und Verbrauchsanalyse an unseren Produktionsstandorten durchgeführt. […]

Phase 2: In der zweiten Phase haben wir die relevanten Messgrößen für die Standorte festgelegt und werden diese 2023 an Pilotstandorten erproben und bewerten. Als die drei wesentlichen Steuerungsgrößen zur Erreichung hoher Kreislaufbewirtschaftung haben wir die folgenden identifiziert. […]

[...]

Phase 3: In der dritten Phase wollen wir an unseren relevanten Standorten die Kreislaufbewirtschaftung vorantreiben und unsere lokalen Implementierungspläne aktualisieren.”

 

Rz. 29

Berichtende Unternehmen müssen Maßnahmen und Mittel im Hinblick auf Gebiete, welche von Wasserrisiken betroffen sind (einschl. Gebiete mit hohem Wasserstress), offenlegen (ESRS E3.19). Eine gesonderte Offenlegung für Gebiete mit hohem Wasserstress kann daraus nicht abgeleitet werden. Eine gemeinsame Nennung von Gebieten, die von Wasserrisiken betroffen sind, mit Gebieten mit hohem Wasserstress ("einschließlich") erfolgt auch i. V. m. weiteren Angaben nach ESRS E3. Hier wird in der Folge dieselbe Schlussfolgerung gezogen.

[1] Modifiziert entnommen Henkel, Nachhaltigkeitsbericht 2022, S. 67 ff.

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