Rz. 59

Die nach ESRS E3.30 zu berichtenden Informationen – also die Angabe des Unternehmens zu seinen erwarteten finanziellen Auswirkungen aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen – sollen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen Auswirkungen auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cashflows des Unternehmens im Berichtszeitraum ergänzen.

 

Rz. 60

Das grds. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für folgende Aspekte zu vermitteln:

  • erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund wesentlicher Risiken durch Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen sowie ein Verständnis dafür, wie diese Risiken kurz-, mittel- und langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cashflows des Unternehmens haben (oder ob ein solcher Einfluss wahrscheinlich ist);
  • erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen.
 

Rz. 61

Hierbei sind vonseiten des Unternehmens nachstehende Angaben zu tätigen:

  • Quantifizierung der erwarteten finanziellen Auswirkungen in monetärer Hinsicht, bevor Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen berücksichtigt werden, oder – wenn dies ohne unangemessene Kosten oder Anstrengungen nicht möglich ist – qualitative Informationen; eine Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen, welche sich aus Chancen ergeben, ist nicht erforderlich, wenn eine solche Angabe nicht den qualitativen Merkmalen von Informationen (gem. ESRS 1, App. C – qualitative Merkmale von Informationen) entspricht;
  • Beschreibung der berücksichtigten finanziellen Auswirkungen, der damit zusammenhängenden Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie der Zeithorizonte, innerhalb derer sie wahrscheinlich eintreten werden;
  • kritische Annahmen, welche zur Quantifizierung der erwarteten finanziellen Auswirkungen herangezogen werden, sowie die Quellen und den Grad der Unsicherheit dieser Annahmen.
 

Rz. 62

In ihrem Nachhaltigkeitsbericht geht die BayWa auf erwartete negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ein und bezieht sich auch auf finanzielle Aspekte in Form steigender Frachtpreise durch Niedrigwasser. Dazu heißt es im Nachhaltigkeitsbericht 2022:

 

Praxis-Beispiel BayWa AG – erwartete finanzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit Wasserressourcen[1]

"Langfristig rechnet die BayWa mit steigenden Betriebskosten aufgrund des Klimawandels, steigender ‚CO2’-Preise und neuer Gesetze zum Klimaschutz. Besonders die Logistik ist von steigenden Durchschnittstemperaturen betroffen. Zum Beispiel besteht durch Niedrigwasser in europäischen Flüssen und eine dadurch verursachte Verknappung der Schiffskapazitäten die Gefahr von Versorgungsengpässen. Das Ergebnis können verspätete Lieferungen und signifikant höhere Frachtpreise sein. Neben den Auswirkungen auf die Logistik führen Wetterveränderungen zu erheblichen Risiken in der Beschaffung von Agrarprodukten. Kurzfristig ist die BayWa jährlichen Ertragsschwankungen, u. a. aufgrund von Dürren oder extremen Frösten, ausgesetzt. Langfristig erwartet sie eine Verknappung der verfügbaren Agrarrohstoffe wie z. B. Weizen, Trauben und Äpfel aufgrund veränderter klimatischer Bedingungen in bestimmten Regionen. Diese Ernteausfälle in Verbindung mit insgesamt geringeren weltweiten Produktionsmengen können die Preisvolatilitäten und somit das Marktrisiko des BayWa-Konzerns erhöhen. Der BayWa-Konzern hat die dargestellten klimabedingten Risiken im Blick und reagiert mit entsprechenden Maßnahmen darauf. Die Identifikation und das Management von klimabezogenen Risiken wird dabei stetig verbessert."

[1] Modifiziert entnommen BayWa AG, Nachhaltigkeitsbericht 2022, S. 23.

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