Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person gegenüber der Art und Weise, wie andere, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, behandelt werden oder würden, eine weniger günstige Behandlung erfährt, und der Grund dafür ein besonderes Merkmal dieser Person ist, das unter "verbotene Gründe" fällt. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine dem Anschein nach neutrale Regelung eine Person oder eine Gruppe, deren Angehörige gleiche Merkmale aufweisen, benachteiligt. Die Benachteiligung einer Gruppe durch eine Entscheidung ist anhand eines Vergleichs mit einer Vergleichsgruppe nachzuweisen.

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