Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 1.3 Phase-in-Regelungen

Dr. Josef Baumüller, Prof. Dr. Kerstin Lopatta
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 7

Phase-in-Regelungen, die eine schrittweise Anwendung einzelner Angabepflichten der ESRS vorsehen, sind auch für ESRS 2 von Bedeutung. Zunächst wurde jedoch von der EFRAG die Wirkung der themenspezifischen Phase-in-Regelungen auf den ESRS 2 klargestellt.[1] Demnach werden die Angabepflichten von ESRS 2 grds. nicht durch die Übergangserleichterungen für ESRS E4, ESRS S1, ESRS S2, ESRS S3 und ESRS S4 beeinflusst. Somit sind die (für einige Unternehmen bzgl. der themenspezifischen Standards vorübergehend ausgesparten) Themen i. R. d. allgemeinen Angaben dennoch bereits bei der Erstanwendung zu berücksichtigen (siehe z. B. ESRS 2 SBM-3). Hierbei ist bei betrachteten Kennzahlen jedoch zu beurteilen, ob diese die Anforderungen an Kennzahlen aus ESRS 2 erfüllen. Eine solche Beurteilung bezieht sich auf die Anzahl und Art der offengelegten Kennzahlen (d. h., das Unternehmen kann eine reduzierte Anzahl von Kennzahlen und nicht alle wesentlichen Kennzahlen offenlegen) und den Grad der Granularität der Kennzahlen (z. B. kann eine Kennzahl auf globaler Ebene ohne Aufschlüsselung dargestellt werden).

Allerdings enthält ESRS 1, App. C zwei Angabepflichten von ESRS 2, für welche solche Phase-in-Regelungen vorgesehen sind. Diese gelten für alle berichtspflichtigen Unternehmen (unabhängig von ihrer Größe):

 
Angabepflicht Phase-in-Regelung
ESRS 2 SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette (Rz 81 ff.) Die Datenpunkte in ESRS 2.40(b) (Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse nach den wichtigsten ESRS-Sektoren) und ESRS 2.40(c) (Liste der zusätzlichen maßgeblichen ESRS-Sektoren) müssen erst ab dem Zeitpunkt berichtet werden, zu dem auch der delegierte Rechtsakt anwendbar ist, den die EU-Kommission gem. Art. 29b) Abs. 1 Subabs. 3 Nr. ii) der Bilanz-RL i. d. F. CSRD zu erlassen hat.[2]
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (Rz 102 ff.)

Der Datenpunkt in ESRS 2.48(e) (kurz-, mittel- und langfristig erwartete finanzielle Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens auf seine Finanzlage, finanzielle Leistungsfähigkeit und Cashflows) kann im ersten Jahr der Berichtspflicht gem. ESRS ausgelassen werden.

Weiterhin kann der Datenpunkt in den ersten drei Jahren der Berichtspflicht gem. ESRS auch ausschl. durch qualitative Offenlegungen angegeben werden, ohne quantitative Informationen ergänzen zu müssen, sofern die Erstellung quantitativer Angaben nicht durchführbar ist.

Tab. 2: Übergangsregelungen zur Offenlegungspflicht für ESRS 2 (ESRS 1, App. C)

 

Rz. 8

Hinsichtlich Angabepflicht ESRS 2 SBM-1 ist die Phase-in-Regelung bis zum Zeitpunkt der Erstanwendung des delegierten Rechtsakts, mit dem die sektorspezifischen ESRS eingeführt werden, beschränkt. Die CSRD sah hierfür ursprünglich den 30.6.2024 als Stichtag vor, bis zu dem dieser delegierte Rechtsakt zu veröffentlichen ist; inzwischen wurde diese Veröffentlichung allerdings in das Jahr 2026 verschoben.[3] Wann die sektorspezifischen ESRS erstmals anzuwenden sein werden, wird in diesem noch zu veröffentlichenden Rechtsakt geregelt. Ebenso werden sich wichtige inhaltliche Fragen zu dieser Phase-in-Regelung erst klären lassen, wenn der besagte delegierte Rechtsakt vorliegt: Es ist bspw. möglich, dass er lediglich einige wenige sektorspezifische Standards enthält und erst über weitere Jahre, im Rahmen späterer delegierter Rechtsakte, das Set dieser Standards komplettieren wird.[4] Die Angabepflicht nach ESRS 2 SBM-1 hängt nun nicht davon ab, dass sämtliche sektorspezifische Standards bereits vorliegen – jedoch ist zumindest eine Übersicht des Gesamtrahmens und der vorgesehenen Sektoren, ergänzt um Grundsätze für deren Identifikation und Abgrenzung erforderlich. Ein Arbeitspapier hierzu liegt aufseiten der EFRAG bereits vor. Es wird von den diesbzgl. Entwicklungen in 2024 abhängen, ob auf dieser Grundlage bereits eine Berichterstattung nach ESRS 2 SBM-1 möglich ist. Der Wortlaut der oben angeführten Phase-in-Regelung schließt es aber auch nicht aus, nach Verabschiedung des delegierten Rechtsakts nur im Hinblick auf die dann schon vorliegenden sektorspezifischen Standards eine Berichterstattung zu erstellen und deren Umfang über die kommenden Jahre sukzessive mit der Vorlage neuer Standards zu erweitern.

 
Hinweis

Es ist gegenwärtig unklar, bis wann die EFRAG wie viele Standard-Entwürfe vorlegt und an die EU-Kommission übergibt. Zur Anwendung gelangen sie jedenfalls erst nach Übernahme durch die EU-Kommission – auch i. S. d. dargestellten Phase-in-Regelung. Der offiziell angekündigte Zeitpunkt wurde vom Jahr 2024 auf 2026 verschoben, was im Hinblick auf die Fülle der zu erarbeitenden Standards und die dafür noch vorgesehenen Konsultationsmechanismen weiterhin ambitioniert wirkt. Ggf. wird zunächst nur ein Teil-Set an sektorspezifischen Standards erstellt und übernommen, ergänzt um ein grundlegendes Dokument zur Sektoren-Klassifikation.

Ein dann berichtspflichtiges Unternehmen, das in fünf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • ESG-Risikomanagement: eine Einführung / 3 Transitorische Risiken
    12
  • Kreislaufwirtschaft als globales Nachhaltigkeitsziel – H ... / 7 Prinzipien der Kreislaufwirtschaft (Die 7R) einschl. Bedeutung in der praktischen Umsetzung
    9
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
    6
  • § 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen / 9 Phase-in-Regelungen
    5
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
    4
  • § 8 ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch
    3
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Gebundene Treibhausgasemissionen
    3
  • Klimabilanz: Berechnung der Scope-3-Emissionen mit dem " ... / 1.1 Unterteilung der Treibhausgas-Emissionen in Scope 1, 2 und 3
    3
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 / II. Klassifikation von Klimagefahren
    2
  • Impulse für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen
    2
  • Klimarisikoanalyse: Wie Unternehmen sie bewältigen und d ... / 1 EU-Taxonomie fordert Klimarisikoanalyse
    2
  • Projektarbeit: Psychologie der Konfliktlösung / 1.2 Die Landkarte ist nicht das Land
    2
  • § 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / 2.2.1 ESRS E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
    1
  • § 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / 2.3.2 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse
    1
  • § 10 ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / 2.3.3.3 Abfälle
    1
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
    1
  • § 16 ESRS G1 – Unternehmensführung / 3 Fazit
    1
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.2 ISAE 3000 (Revised)
    1
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000
    1
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 8 Qualitätskriterien des ESRS 1
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Sustainability Office
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sustainability
Nachhhaltigkeitsberichterstattung: EFRAG veröffentlicht Implementierungshinweise zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bild: Haufe Online Redaktion

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die diese auslegenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind trotz der enthaltenden erläuternden Ausführungen sehr herausfordernd. Zur Unterstützung hat die EFRAG nun 3 Anwendungshinweise (Implementation Guidance) sowie eine Sammlung von 68 Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht.


Nachhaltigkeit: Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: Die geplanten Änderungen
Green Transformation Symbolbild
Bild: AdobeStock / AdriFerrer

Das am 26.2.2025 vorgestellte Omnibus-Paket der Europäischen Kommission verspricht weitreichende Vereinfachungen der CSRD, EU-Taxonomie-Verordnung und CSDDD, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die genauen Auswirkungen und der Zeitpunkt des Inkrafttretens bleiben jedoch abzuwarten, während das Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Monaten voranschreitet. 


Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU-Kommission will Sektor-Berichtsstandards auf 2026 verschieben
EU Kommission Flaggen
Bild: Christian Lue @Unsplash

Wann geht es weiter mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)? Eigentlich soll die EU-Kommission nach dem ersten Paket ein zweites Paket bis Juni 2024 annehmen. Doch das wird sich nun um zwei Jahre verzögern. 


Haufe Shop: Finden statt Suchen – Jobs für Fach- und Führungskräfte.
Haufe Stellenmarkt HR
Bild: Haufe Shop

Sind Sie auf der Suche nach geeigneten Fach- und Führungskräften im Bereich Sustainability? Auf dem Haufe-Stellenmarkt präsentieren Sie sich crossmedial in den relevanten Branchenmagazinen, Online-Portalen und Newslettern für Ihre Zielgruppe.


§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

  Rz. 182 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sustainability Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop
Sustainability Produkte
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren