Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Dr. Josef Baumüller, Prof. Dr. Kerstin Lopatta
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 1

ESRS 2 enthält Angabepflichten, die sektorunabhängig von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen und für alle von den ESRS abgedeckten Nachhaltigkeitsaspekte maßgeblich sind (ESRS 2.1). Diese Angabepflichten sind somit weitgehend unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Im Standard werden besonders grundlegende Angaben geregelt, die für das Verständnis der Darstellungen zu den Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung – auf Ebene der Nachhaltigkeitsaspekte, über die berichtet wird, bzw. bereits auf Ebene der Nachhaltigkeitsberichterstattung in ihrer Gesamtheit – von Bedeutung sind.

 

Rz. 2

Darüber hinaus nehmen die sog. "Mindestangabepflichten" ("minimum disclosure requirements", MDR) einen wichtigen Platz in ESRS 2 ein. Diese stellen keine originären Angabepflichten dar, sondern beziehen sich im Querschnitt auf die Angabepflichten in den themenbezogenen ESRS. In Anknüpfung an die vorgesehene Einteilung dieser Angabepflichten nach "sekundären Berichterstattungsbereichen" (§ 3 Rz 99) wird geregelt, welche Informationen bei einer Berichterstattung zu Konzepten, Maßnahmen, Zielen oder Kennzahlen mind. getätigt werden müssen. Als Zielsetzung dieser Mindestangabepflichten nennen die Basis for Conclusions zu ESRS 2: "die Unterstützung bei der Bereitstellung relevanter, vollständiger und vergleichbarer Informationen, wenn das Unternehmen entweder gemäß den Anforderungen eines aktuellen ESRS oder auf unternehmensspezifischer Basis über Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen berichten muss" (ESRS 2.BC77, eigene Übersetzung aus dem Englischen). Darüber hinaus wird durch diese Mindestangabepflichten gewährleistet, dass die grundlegenden Anforderungen der CSRD zu den Inhalten dieser Berichterstattungsbereiche eingehalten werden.

 
Hinweis

Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß (§ 3 Rz 10).

Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept "(e)ine Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementprinzipien, die das Unternehmen für die Entscheidungsfindung nutzt. Die Planung oder die Managemententscheidungen des Unternehmens in Bezug auf einen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt werden im Rahmen eines Konzepts umgesetzt. Jedes Konzept unterliegt der Verantwortung einer oder mehrerer definierter Personen, hat einen festgelegten Anwendungsbereich und umfasst ein oder mehrere Ziele (gegebenenfalls in Verbindung mit messbaren Zielen). Ein Konzept wird gemäß den geltenden Governance-Vorschriften des Unternehmens validiert und überprüft. Ein Konzept wird mittels Maßnahmen oder Aktionsplänen umgesetzt."[1]

 

Rz. 3

Hinsichtlich seines Aufbaus ist ESRS 2 grds. nach den (primären) Berichterstattungsbereichen der ESRS strukturiert, die ihrerseits aus den Empfehlungen der TCFD übernommen sind. Die Angabepflichten hierzu werden entsprechend durch ihre Codierung kenntlich gemacht. Zu Kennzahlen und Zielen enthält ESRS 2 allerdings keine eigenständigen Angabepflichten, sondern nur Mindestangabepflichten. Dafür enthalten die beiden ersten Angabepflichten in ESRS 2 außerhalb der TCFD-Gliederungslogiken allgemeine Angabepflichten zu den "Grundlagen für die Erstellung" der Nachhaltigkeitserklärung ("basis for preparations", BP).

[1] Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024, Anhang II, Tab. 2, S. 276.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Organisation des Nachhaltigkeitsmanagements / 10 Stakeholder-Analyse: Relevante Anspruchsgruppen identifizieren
    9
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.2 ISAE 3000 (Revised)
    5
  • Kreislaufwirtschaft als globales Nachhaltigkeitsziel – H ... / 7 Prinzipien der Kreislaufwirtschaft (Die 7R) einschl. Bedeutung in der praktischen Umsetzung
    5
  • ESG-Risikomanagement: eine Einführung / 3 Transitorische Risiken
    3
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
    3
  • Nachhaltigkeitsteam aufbauen: Rollen im Nachhaltigkeitsm ... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum
    3
  • § 15 ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
    2
  • § 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen / 9 Phase-in-Regelungen
    2
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.4 Phase-in-Regelungen
    2
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
    2
  • § 7 ESRS E2 – Umweltverschmutzung / 2.3.3 ESRS E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
    2
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 / II. Klassifikation von Klimagefahren
    2
  • ISO 50001: Aufbau, normative Anforderungen und Zertifizi ... / 2 Zertifizierung des Energiemanagementsystems
    2
  • Projektarbeit: Psychologie der Konfliktlösung / 1.2 Die Landkarte ist nicht das Land
    2
  • Sustainable Risk Management und Green Controlling: Eine ... / 2 Nachhaltigkeit und Risikomanagement
    2
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben
    1
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 1 Grundlagen
    1
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000
    1
  • § 20 ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichter ... / 2.1 Technischer Regulierungsstandard (ESEF RTS)
    1
  • § 7 ESRS E2 – Umweltverschmutzung / 2 Angabepflichten
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Sustainability Office
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sustainability
Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) : ESRS 2: Allgemeine Angabepflichten
Digitalisierung Menschen Team Coden
Bild: AdobeStock

Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der in ESRS 1 dargestellten allgemeinen Anforderungen die weiteren Querschnittsangaben, die zudem ohne Beachtung des Wesentlichkeitsvorbehalts zum ganz überwiegenden Teil stets angabepflichtig sind und bereits sehr ins Detail gehen.


Nachhaltigkeitsberichterstattung: ESRS Set 1 – Delegierter Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bild: Haufe Online Redaktion

Am 22.12.2023 wurde der delegierte Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Fassung ist somit verbindlich für alle in der EU ab 2024 von der der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichteten Unternehmen zu beachten.


European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Datenpunkte in den ESRS – Umfangreiche Korrekturvorschläge des DRSC zur EFRAG Leitlinie (E-IG3)
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bild: Haufe Online Redaktion

Die EFRAG hat den Entwurf “EFRAG IG 3: Detaillierte Leitlinien zur Implementierung von ESRS-Datenpunkten und begleitende Erläuterungen (E-IG 3)“ zur Konsultation gestellt und umfangreiche Korrekturvorschläge des DRSC erhalten.


Wohlstand und Fortschritt sichern: Real World Impact
Real World Impact
Bild: Haufe Shop

In diesem aufrüttelnden Buch von Christoph Bornschein und Sebastian Cleemann erfahren Sie, wie wir gemeinsam die katastrophalen Folgen des Kapitalismus und technologischen Fortschritts bewältigen und eine wirklich nachhaltige Wirtschaft schaffen können.


§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Vorbemerkung Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU v. 9.8.2024. Sie wurde umfassend an die überarbeitete Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024 angepasst. Ergänzungen der ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sustainability Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop
Sustainability Produkte
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren