EFRAG beantwortet weitere Fragen der ESRS FAQ
Die Bedeutung der EFRAG FAQ zu den ESRS
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die als privatrechtliches Unternehmen von der EU-Kommission beauftragt wurde, im Bereich der Entwicklung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) zuzuarbeiten, hat weitere der zahlreichen über das FAQ-Portal eingegangene Fragen beantwortet. Damit ist die kumulierte Sammlung auf 157 ESRS-Erläuterungen angewachsen.
Die Ausführungen der EFRAG erhalten dadurch Gewicht, dass sowohl die EU-Kommission in ihren CSRD-FAQ darauf verweisen als auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sie als relevant für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte eingeordnet hat.
Die Antworten der EFRAG sind unterschiedlich hilfreich
Die Auswahl der beantworteten Fragen als auch die Qualität ist teilweise wenig überzeugend. So fehlen weiter sehr viele Antworten auf Fragen zum Bereich der Sozialstandards S2, S3 und S4 sowie allgemein zur Governance. Zwar gibt es knapp 70 Seiten zum ESRS 1, aber nur 34 Seiten zum gesamten ESRS 2.
Zu der Frage, wie denn nun etwa über die Nachhaltigkeits-Expertise in Vorstand und Aufsichtsrat zu berichten sei, kommt nur als Antwort:
ESRS schreiben kein Verhalten vor, verlangen aber eine Offenlegung. Die nachhaltigkeitsbezogenen Fachkenntnisse und Fähigkeiten können bei einer oder mehreren Personen liegen von den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen übermittelt oder auf andere Weise begründet werden bilden. ESRS 2 Absatz AR 5 bietet diesbezüglich weitere Hinweise. (übersetzt, Antwort auf Frage ID 1073, S. 92)
Zur Frage, ob die Mindestangabepflichten (MDRs) für Sachverhalte angewendet werden müssen, die gemäß ESRS G1 zu berichten sind, gibt es die Antwort, dass die MDRs aus ESRS 2.63-81 in Bezug auf Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen auch in G1 anzuwenden seien, unabhängig davon, dass es im Themenstandard keine expliziten Querverweise gibt (vgl. Antwort auf Frage ID 479, S. 238).
Gleichwohl gibt es in den vielen beantworteten Fragen auch durchaus gute Hilfestellungen, den ESRS-Text bzw. die Erläuterungen besser zu verstehen und damit auch eine gute Unterstützung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Viele Fragen bleiben weiter offen
Auch wenn im Anhang 133 Fragen aufgeführt sind, die durch die veröffentlichten Leitlinien oder andere Veröffentlichungen der EFRAG bereits beantwortet sind, zeigt die Nummerierung der Fragen (die höchste beantwortete Frage hat die Nr. 1174), dass noch sehr viele Fragen offen sind und auch wohl mit der zunehmenden Befassung durch die Unternehmen auch immer weitere hinzukommen. Daher bleibt es abzuwarten, ob die EFRAG diesen Service irgendwann auch wieder einstellt, zumal es für die Nutzer auch immer schwieriger wird, den Überblick zu behalten, bei der großen Anzahl an ergänzenden Veröffentlichungen von Anwendungshinweisen neben den eigentlichen im Amtsblatt bekannt gemachten ESRS.
Weitere EFRAG Veröffentlichung erst wieder nach der Berichterstellungssaison
Für die nächsten Monate sieht EFRAG eine sog. „quiet period“ vor, d.h., Veröffentlichungen von weiteren Erläuterungen sind erst für die Zeit nach der Berichterstellungssaison geplant, wobei jedoch von EFRAG TEG und ERFAG SRB weitergearbeitet wird und neue Erläuterungen vorbereitet werden.
Zu den FAQ:
ESRS Implementation Q&A Platform
ESRS Implementation Q&A Platform Compilation of Explanations: January - November 2024
In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?
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