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13.05.2019
Personalrabatt
Der Rabattfreibetrag kommt auch dann zur Anwendung, wenn einem Ruheständler vom vormaligen Arbeitgeber Vorteile, wie Freifahrten mit der Deutschen Bahn, eingeräumt werden. So entschied das Finanzgericht aktuell. Dabei sah es als unerheblich an, dass die speziellen Fahrtberechtigungen für Dritte am Markt nicht erhältlich waren.mehr