Steuerfreie Sonderprämie zur Unterstützung der Arbeitnehmer
Mehr als nur ein „Danke“
Viele Arbeitnehmer arbeiten momentan unter erschwerten Bedingungen. Die Vereinbarkeit von Home-Office und Kinderbetreuung, fehlende soziale Kontakte, die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz oder auch das andere Extrem - Überstunden in systemrelevanten Berufen – strapazieren jeden einzelnen.
In dieser Zeit ist eine Unterstützung der eigenen Mitarbeiter besonders wichtig. In Form von Sachbezügen und Zuschüssen können Sie ihren Arbeitnehmern etwas zurückgeben. In der Krise sind monetäre Benefits das richtige Mittel, denn von einem „Danke“ kann man sich nichts kaufen. So können Sie Angestellte motivieren, Ihre Wertschätzung ausdrücken und gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln, da die Kaufkraft der Arbeitnehmer gesteigert wird.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 09.04.2020 eine neue Möglichkeit geschaffen, Arbeitnehmern Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 € steuerfrei auszuzahlen. Diese Regelung gilt bis Ende 2020 und soll zur Bewältigung der Corona-Krise beitragen.
givve bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, die steuerfreie Sonderprämie schnell und unkompliziert auszuzahlen. Über die givve Card sind entweder eine einmalige Zahlung oder über mehrere Monate verteilte Auszahlungen an Mitarbeiter möglich.
Profitieren Sie von diesem Angebot der Bundesregierung und gewähren Sie Ihren Arbeitnehmern einen steuerfreien Zuschuss. givve bietet Ihnen dafür in den nächsten Monaten attraktive Sonderkonditionen.
3 gute Gründe für eine Auszahlung über die givve Card
1. Employer Branding
Employer Branding ist die Gestaltung der Arbeitgebermarke. Unternehmen müssen nicht nur ihre Produkte verkaufen, sondern auch ihre Marke. Das ist ausschlaggebend, um die richtigen Fachkräfte zu gewinnen. Benefits sind eine wunderbare Möglichkeit die Attraktivität Ihres Unternehmens und Ihrer Arbeitgebermarke zu stärken. Durch das individuelle Design der
givve Card steigern Sie die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke nachhaltig. Mit den digitalen Benefits von givve sind Sie auch im Home-Office mit Ihren Mitarbeitern verbunden, als App auf dem Handy oder als Karte im Geldbeutel.
Langfristige Perspektive: Der Effekt einer Einmalzahlung verpufft schnell. Durch eine Verteilung des Maximalbetrags von 1.500 € auf mehrere Monate, z.B. 150 € pro Monat zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie langfristig denken und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter auch in der Zukunft sicherstellen.
Recruiting Mehrwert: Nach der Krise wird es auch wieder einen Aufschwung geben, dann werden Fachkräfte händeringend gesucht. Durch vorausschauendes Handeln schaffen Sie einen Mehrwert für Ihr Recruiting. Denn attraktive Lohnnebenleistungen stärken die Arbeitgebermarke und garantieren Wettbewerbsvorteile auf dem Arbeitsmarkt.
Sichtbare Unterstützung: Nicht einfach nur ein Gehaltsextra auf dem Konto. Bei einer Auszahlung über die givve Card können die Prämienempfänger über die givve® Card App genau nachvollziehen, was sie sich von der Extrazahlung gekauft haben. Das schafft eine emotionale Bindung.
2. Kontaktlos zahlen
Mit einer modernen Sachbezugskarte, wie der givve® Card, können Sie an der Kasse kontaktlos zahlen und müssen kein Bargeld in die Hand nehmen. Auch online Zahlungen sind problemlos möglich. So vermeiden Sie Berührungspunkte und unnötige Kontakte in Zeiten hoher Ansteckungsgefahr.
3. Lokaler Einsatz fördert Klein- und Mittelstand
Flexibel einsetzbare Prepaid Karten fördern den lokalen Klein-und Mittelstand. Insbesondere der Einzelhandel und die Gastronomie profitieren hiervon, denn hier werden die Karten am häufigsten eingesetzt. So kann in der Krise die innerdeutsche Wirtschaft aktiv unterstützt werden.
Rechtliche Grundlage
Die neue steuerrechtliche Regelung basiert auf § 3 Nummer 11 EStG. Diese Sonderzahlung muss immer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Es ist auch möglich die Corona-Prämie zusätzlich zum 44 € Sachbezug zu gewähren.
Zusätzliche Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter zu unterstützen
1. Internetpauschale: Arbeiten Sie gerade auch von zu Hause aus? Unternehmen können ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss zu den Internetkosten im Home-Office geben. Bis zu 50 € monatlich mit 25% Pauschalversteuerung sind hierbei möglich, zum Beispiel über das Modul 50 von givve.
2. Essenszuschuss: Haben Sie Ihre Mitarbeiter ins Home-Office geschickt und wollen trotzdem nicht darauf verzichten diese mit einem gesunden Mittagessen zu unterstützen? Mit der digitalen Essensmarke givve Lunch ist das kein Problem. So können Arbeitnehmer auch für das Mittagessen vom Lieferservice oder aus dem Supermarkt einen Essenszuschuss erhalten. Die einfache und kurzfristig umsetzbare Alternative zu ihrer Kantine.
Über givve
Givve wurde im Jahr 2010 gegründet und ist seither zu einem erfolgreichen Fintech Unternehmen herangewachsen. Seit Juli 2018 sind wir Teil der französischen Groupe Up, welche in 30 Ländern vertreten und ein internationaler Experte im Bereich Loyalty- und Benefitsprogramme ist. Mehr als 15.000 Kunden vertrauen auf die Produkte von givve, um die eigenen über 450.000 Mitarbeiter täglich aufs Neue zu motivieren und an ihr Unternehmen zu binden.
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