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Arbeitsunfähigkeit (AU)

Arbeitsunfähigkeit (AU)

Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit die zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung ausüben können.

Die Arbeitsunfähigkeit ist maßgeblich für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Nachgewiesen wird die Arbeitsunfähigkeit durch eine vom Vertragsarzt oder Vertragsärztin ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Hier gibt es jedoch Ausnahmen. Kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.

Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor?

Krankenkassen können in bestimmten Fällen eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst einleiten. Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit müssen nicht begründet werden. Dies kann auch auf Verlangen des Arbeitgebers erfolgen, wenn sich die Arbeitsunfähigkeitsmeldung z. B. nach innerbetrieblichen Differenzen, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder nach vorheriger Ankündigung des Arbeitnehmers ergeben hat.
Auch bei Arbeitslosen kann Arbeitsunfähigkeit bestehen. Sie liegt dann vor, wenn der Arbeitslose krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den er sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat.




Aufforderung zum Reha-Antrag

Darf eine Krankenkasse bei längerer Arbeitsunfähigkeit zum Reha-Antrag auffordern? Was müssen die Kassen beachten und was bedeutet dies für den Versicherten? Auf jeden Fall ist der Vorgang ernst zu nehmen; es könnte sonst den Krankengeldanspruch gefährden! Mehr dazu erfahren Sie in unserem Top-Thema.

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Urlaubsanspruch

Urlaub ist bezahlte Freizeit und soll der Erholung der Arbeitnehmenden dienen. Der gesetzliche Mindestanspruch ist durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Doch was gilt für den Urlaubsanspruch, wenn Mitarbeitende kündigen, längere Zeit krank sind oder in Elternzeit gehen? In diesem Top-Thema beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Urlaubsanspruch.







Gesundheitsschutz

Erhöhte krankheitsbedingte Fehlzeiten im ersten Quartal 2025

Die neueste Fehlzeiten-Analyse des Berliner IGES Institut wertete die Daten von rund 2,2 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten aus und zeigt, dass im ersten Quartal 2025 die Erkältungswelle wieder zugeschlagen hat. Die Atemwegserkrankungen sorgten Anfang des Jahres wieder für einen erhöhten Krankenstand. DAK-Chef Storm fordert eine grundsätzliche Debatte über die Ursachen der Arbeitsausfälle.






Kolumne Arbeitsrecht

Teilkrankschreibung made in Wolkenkuckucksheim

Der "ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz" der Bundesregierung hat untersucht, warum die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland so hoch ist. Eine der Handlungsempfehlungen lautet, man solle eine gesetzliche Regelung schaffen, die eine teilweise Krankschreibung und damit die Ausstellung einer abgestuften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht. Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller setzt sich mit diesem Vorschlag kritisch auseinander.



















Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Das BEM hat zum Ziel, durch geeignete Maßnahmen zur Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu erhalten. Lesen Sie mehr zu Ablauf, Struktur und dem BEM in der Praxis.



Fußball-EM im Büro: Was Arbeitgeber beachten müssen

Alle zwei Jahre entbrennt in vielen Unternehmen pünktlich zur Welt- oder Europameisterschaft das Fußballfieber. Doch Job und Fußball passen nicht immer zusammen. Wie viel Fußballbegeisterung müssen Arbeitgeber am Arbeitsplatz akzeptieren? Wo liegen arbeitsrechtliche Grenzen?