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Entgelt

Entgelt

Als Entgelt wird die Vergütung des Arbeitnehmers für seine geleistete Arbeit bezeichnet. Hierzu gehören alle laufenden oder einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers. Im Lohnsteuerrecht wird anstelle des Begriffs "Entgelt" die Bezeichnung "Arbeitslohn" verwendet. Im Sozialversicherungsrecht spricht man stets von "Arbeitsentgelt".

In der betrieblichen Praxis setzt sich das Entgelt im Regelfall aus mehreren Bestandteilen zusammen. Üblicherweise ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Entgelt im Arbeitsvertrag geregelt, darüber hinaus finden sich Regelungen in den anzuwendenden Tarifverträgen. Ansprüche auf Entgelt bzw. Entgeltbestandteile können sich auch aus einer Gesamtzusage des Arbeitgebers, einer betrieblichen Übung sowie aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.

Entgelt in der Lohnsteuer

Einkommensteuerpflichtig sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Zu diesen gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die durch den Abzug vom Arbeitslohn erhobene Einkommensteuer wird als Lohnsteuer bezeichnet.

Entgelt in der Sozialversicherung

Nach dem Wortlaut des Gesetzes stellen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt dar. Dabei ist es gleichgültig,

  • ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht,
  • unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und
  • ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.

Unter dem Begriff Arbeitsentgelt ist immer das Bruttoarbeitsentgelt zu verstehen. Dies bedeutet, dass Werbungskosten und Sonderausgaben nicht vom Arbeitsentgelt abzuziehen sind. Nach der Definition des Begriffes muss außerdem ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Beschäftigung bestehen. Es ist dabei unerheblich, ob die Einnahmen unmittelbar aus der Beschäftigung (als Lohn oder Gehalt) oder nur im Zusammenhang mit ihr (z. B. in Form von Beihilfen) erzielt werden.






Aktuelle Rechtsprechung

Geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung

Das Bundesarbeitsgericht stellt in seinem Urteil vom 23.10.2025 (BAG, 8 AZR 300/24) klar, dass bereits dann die Vermutung einer geschlechterbezogenen Benachteiligung angenommen werden kann, wenn eine Frau bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit weniger verdient als ein männlicher Kollege in einer vergleichbaren Position. Um etwaigen Ansprüchen aus einer Benachteiligung wegen des Geschlechts zu entgehen, müssen Arbeitgeber diese Vermutung widerlegen.















Ferienjobber

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Ferienjobber können in vielen Unternehmen die festangestellten Mitarbeitenden entlasten – und sind eine Hilfe bei der Suche nach Auszubildenden. Worauf dabei in der Sozialversicherung, im Lohnsteuerrecht und Arbeitsrecht zu achten ist, lesen Sie hier.

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Scheinselbstständigkeit

Jährlich am 14. Mai soll der "Tag des Freelancers" Aufmerksamkeit für freie Fachkräfte schaffen. Doch die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung sind oft fließend und die Gefahr der Scheinselbstständigkeit ist groß. Ein Überblick für Arbeitgeber zu den Kriterien, der Abgrenzung und den Rechtsfolgen von Scheinselbstständigkeit.















Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder

Grundsätzlich dürfen in Deutschland verhängte Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder steuerrechtlich nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Nach einem BFH-Urteil durfte ausnahmsweise der Arbeitgeber die von seinen angestellten Fahrern übernommenen Knöllchen als Betriebsausgabe abziehen. Voraussetzung: Für den Verkehrsverstoß liegt ein eigenbetriebliches Interesse vor. Doch der BFH änderte seine Rechtsprechung.






Arbeitsgericht Essen

Inflationsausgleichsprämie auch bei Elternzeit?

Das Arbeitsgericht Essen hat im Anwendungsbereich des TVöD VKA entschieden, dass eine Arbeitnehmerin auch dann Anspruch auf die vollen (!) Inflationsausgleichszahlungen hat, wenn sie durchgehend in Elternzeit war. Die Regelungen in §§ 2 Abs. 1 und  3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, die Zahlungen grds. nur bei einem Anspruch auf Entgelt vorsehen, verstoßen nach Auffassung des Gerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Gewerkschaft dbb begrüßt die Entscheidung, jedoch bleibt der Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens abzuwarten.




Tarifrunde TV-H 2023-2024

Tarifeinigung in Hessen: 200 Euro mehr Gehalt ab Februar 2025

Nach drei Verhandlungsrunden haben sich die Tarifvertragsparteien am 15.3.2024 auf einen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen geeinigt. Neben einem steuerfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, der in drei Raten bezahlt wird, gibt es ab Februar 2025 ein Gehaltsplus von 200 Euro sowie 5,5 % mehr Gehalt ab August 2025. Auch die Jahressonderzahlungen werden angehoben.