Die Entgelttransparenzrichtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Nach Ansicht vieler Unternehmen ist damit noch genug Zeit, das deutsche Umsetzungsgesetz abzuwarten. Doch das wird knapp. Vom Aufwand, ein diskriminierungsfreies Entgeltsystem zu erstellen.
Viele Unternehmen sind der Ansicht, dass noch genug Zeit bleibt, das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Entgeltrichtlinie abzuwarten und auf konkrete Handlungsvorgaben zu prüfen. Dieser Eindruck rührt vielleicht auch daher, dass sich das bisherige Entgelttransparenzgesetz weitgehend als zahnloser Tiger entpuppt hat. Stellt man aber das aktuelle Entgelttransparenzgesetz und die Entgelttransparenzrichtlinie gegenüber, so empfiehlt es sich, die Verschärfungen durch die EU-Richtlinie allein schon wegen der scharfen Sanktionen bei Verstößen ernst zu nehmen.
Diskriminierungsfreie Entgeltordnung
Die Richtlinie fordert von Arbeitgebern ein diskriminierungsfreies Entgeltsystem, in dem gleiche und gleichwertige Arbeit auch gleich vergütet wird. Das BAG hatte bereits mit seiner Entscheidung vom 16. Februar 2023, Az. 8 AZR 450/21, die Möglichkeiten frei verhandelter Gehälter weitgehend eingeschränkt. Es entschied, dass Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleicher Arbeit nicht damit b...
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