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Krankengeld

Krankengeld

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden (§ 44 Abs. 1 SGB V). 

Der Anspruch für freiwillig gesetzlich Krankversicherte besteht nur dann, wenn sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. 

Krankengeld: Berechnung und Auszahlung 

Grundlage für die Berechnung ist das Bruttoarbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Überschreitet das erzielte Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze, wird auf diese begrenzt. 

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgeltes (begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze), jedoch nicht mehr als 90 % des letzten Nettoarbeitsentgeltes. 

Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Für einen vollständigen Kalendermonat sind bei der Berechnung 30 Tage anzusetzen. Besteht der Krankengeldanspruch nur für einen Teil des Monats, werden die tatsächlichen Tage berücksichtigt. 

Der Krankengeldbezieher unterliegt der Beitragspflicht in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Daher mindert die Krankenkasse das Krankengeld vor der Auszahlung um diese Beiträge. In der Krankenversicherung ist er beitragsfrei.

Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. 

Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld immer für den zurückliegenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. 

Bezugsdauer

Krankengeld wegen derselben Krankheit erhalten Versicherte für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. 

Der Hinzutritt einer weiteren Krankheit verlängert den Leistungsanspruch nicht. 

Krankengeld beantragen

Die Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse unverzüglich nach der ärztlichen Feststellung anzuzeigen. Zu diesem Zweck ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse zu senden. 

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bescheinigt der behandelnde Arzt der Krankenkasse die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch als Auszahlungsschein. Der Mustervordruck wird durchgängig auch während des Krankengeldbezuges eingesetzt.

Bei vielen Krankenkassen ist der Antrag auf Krankengeld mit einer "Erklärung zur Zahlung von Krankengeld" verbunden. Versicherte machen darin Angaben zu ihrer Bankverbindung. Sie geben zudem an, ob sie eine Rente beantragt haben oder Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen können sich auf den weiteren Krankengeldanspruch auswirken.

Meldeverfahren

Neuerungen im DEÜV- und EEL-Verfahren

In der Sozialversicherung werden immer mehr Datenaustauschverfahren digitalisiert. Das komplette Meldeverfahren für Meldungen nach der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) läuft elektronisch. Das EEL-Verfahren (Datenaustausch Entgeltersatzleistungen) ermöglicht eine digitale Übermittlung der Daten, die für die Gewährung von Entgeltersatzleistungen erforderlich sind. In beiden Verfahren ergeben sich seit dem Jahreswechsel Änderungen.



















Entgeltersatzleistungen

Kinderkrankengeld: Erweiterter Anspruch auch im Jahr 2023

Durch die andauernde Corona-Pandemie müssen Eltern häufiger die Betreuung ihres Kindes sicherstellen. Bisher sah der Gesetzgeber vor, dass der Anspruch auf ein pandemiebedingtes Kinderkrankengeld am 23.9.2022 und die verlängerten Anspruchstage für das Kinderkrankengeld zum Ende des Jahres enden sollen. Nun hat der Gesetzgeber die Ansprüche nochmals verlängert. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.


Krankengeld

Krankengeldanspruch von Begleitpersonen bei stationärer Behandlung von Menschen mit Behinderungen

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen ab dem 1.11.2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschreibt nun in einer neuen Richtlinie, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.




Krankengeld

Unklare Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geht zu Lasten der Krankenkasse

Eine zeitliche Lücke in den ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen ist für die Weitergewährung von Krankengeld unschädlich, wenn Versicherte alles in ihrer Macht Stehende und ihnen Zumutbare getan haben, um ihre Ansprüche zu wahren. Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Versicherte einen Arzt persönlich aufgesucht und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verlangt.


















Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetz

Krankengeld für Selbstständige

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige können sich mit Anspruch auf Krankengeld versichern. Die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens ist maßgebend für die Höhe des Krankengeldes. Mit dem Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetz wurden Neureglungen bei der Verbeitragung der Arbeitseinkommen eingeführt. Wir beleuchten, in wie weit die Änderungen Auswirkungen auf die Höhe des Krankengeldes hat.