Elektronische Meldung von Krankschreibungen: Verspätete Umsetzung nicht zu Lasten des Versicherten
Die Krankenkasse hatte die Zahlung für einzelne Zeiträume abgelehnt, in denen sie im Januar 2021 erst nach Ablauf einer Woche von der Versicherten über die weiteren Krankschreibungen informiert worden war (sog. Meldeobliegenheit). Zwar hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2019 vorgeschrieben, dass ab dem Jahresbeginn 2021 die Ärzte und Einrichtungen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenversicherungen übermitteln müssen. Seitdem sind gesetzlich Krankenversicherte nicht mehr selbst für die Weitergabe der „Krankenscheine“ an die Krankenkasse verantwortlich.
Arztpraxis technisch noch nicht in der Lage AU-Daten elektronisch an Versicherung zu übermitteln
Die Arztpraxis war zu dieser Zeit aber technisch noch nicht in der Lage, die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Versicherung zu übermitteln, da die elektronischen Übermittlungswege zwischen der Ärzteschaft und den Krankenkassen nur mit einer Verzögerung von mehreren Monaten geschaffen werden konnten. Auch wenn die Verbände der Kassenärzte und Krankenkassen sich auf ein weiteres Aufschieben des Geltungsbeginns verständigt haben, wirken diese Vereinbarungen nicht gegenüber den Krankenversicherten. „Die Möglichkeit eines weiteren Aufschiebens dieses Systemwechsels über den 1.1.2021 hinaus hat im Gesetz keinen Niederschlag gefunden – auch nicht für den Fall der verspäteten Herstellung der technischen Voraussetzungen.“, so der Vorsitzende Richter der 45. Kammer, Dr. Marc Lehr. Die verspätete Umsetzung der Rechtslage darf also keine negativen Folgen für die Versicherten haben. Ob den Versicherten die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Rechtslage bekannt waren, spielt für die Krankengeldansprüche keine entscheidende Rolle.
Hinweis: SG Dresden, v. 19.1.2022, S 45 KR 575/21, Gegen das Urteil steht die Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz offen. Zugleich hat die Kammer wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.192
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.051
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
325
-
Neue Arbeitsverhältnisse
314
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
279
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
256
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
190
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
186
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
156
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
151
-
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern
08.06.2026
-
Finanzierung ambulanter Operationen für Kinder und Jugendliche gesichert
04.06.2026
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
18.05.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei Firmenfußball-Cup
18.05.2026