Zum 1.1.2016 wird das Formular zum Nachweis einer Krankheit angepasst. Die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) weist optisch wenige Veränderungen auf. Doch die Wirkung der "kleinen" Anpassungen ist groß.
Kaum ein Berufstätiger kennt sie nicht, die gelbe AU-Bescheinigung. Schwierigkeiten gab es mit dem Formular jedoch oft dann, wenn für einen Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endete. In diesem Fall wurde die AU-Bescheinigung nicht mehr verwendet. Die Krankenkassen sandten ihren Versicherten Auszahlungsscheine zu, welche vom Arzt ausgefüllt werden mussten. Dabei kam es oft zu Verzögerungen (Bericht s. AU-Bescheinigung ab 2016 mit neuen Funktionen).
Neue AU-Bescheinigung als Kombi-Vordruck
Die neue AU-Bescheinigung dient nun zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, als auch als Auszahlungsschein. Davon werden alle Beteiligten profitieren: Der Arzt arbeitet mit einem einheitlichen Formular und kann den Auszahlungsschein einfacher ausfüllen, der Krankenkasse liegen die Angaben des Arztes schneller vor und der Versicherte gelangt unverzögert zur Krankengeldzahlung.