AU-Bescheinigung: Vereinfachungen für Krankengeldfälle

Das Verfahren bei Krankschreibungen wurde vereinfacht. Seit 1. Januar 2016 gibt es nur noch ein Formular, das auch für den Bezug von Krankengeld ausschlaggebend ist.

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf ein neues Verfahren in Bezug auf Krankschreibungen geeinigt.

Unterschiedliche Formulare bei Krankschreibungen werden abgeschafft

Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wurde bisher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) mehr durch den Arzt ausgefüllt. Stattdessen musste eine spezielle „Bescheinigung für die Krankengeldzahlung“ von den Krankenkassen an den Versicherten gesandt werden. Der Betroffene musste wiederum diesen sogenannten Auszahlschein zum manuellen Ausfüllen in der Arztpraxis vorlegen, um ihn danach wieder an die Krankenkasse zum Erhalt des Krankengeldes zurückzuschicken. Mit anderen Worten: Für alle Beteiligten entstand ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Und in manchen Fällen entstand eine zeitliche Verzögerung, die den nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gefährden konnte. Auch die unterschiedlichen Formulare selbst waren nicht selbsterklärend sondern führten  oftmals zu Rückfragen.

Neue AU-Bescheinigung fasst Formulare zusammen

Seit 1.1.2016 gibt es für eine Krankschreibung nur noch ein Formular: die bisherige AU-Bescheinigung und der bisherige Auszahlschein werden hierin zusammengefasst. Damit soll das gesamte Verfahren einfacher und unbürokratischer gestaltet werden.

Hinweis: Wie die neue AU-Bescheinigung aussieht erfahren Sie in folgender News: So sieht die neue AU-Bescheinigung aus

Dieses Formular wird dann stets in den Arztpraxen vorliegen. Nicht mehr festgehalten wird am Versand von Auszahlscheinen durch die Krankenkassen an die Versicherten. Die neue AU-Bescheinigung kann IT-gestützt durch die Ärzte ausgefüllt werden. Zudem erhalten die Versicherten einen Durchschlag, sodass auch sie die Arbeitsunfähigkeit dokumentieren können. Interessant ist, dass auch während des Krankengeldbezuges ein Nachweis für den Arbeitgeber als Teil des neuen Formulars vorliegt. Mit anderen Worten: In Krankengeldfällen kann der Versicherte nun einfacher entsprechende Nachweise an den Arbeitgeber erbringen.

Änderungen zu Krankschreibungen und Krankengeld 2015/2016

Der GKV-Spitzenverband fasst die Änderungen wie folgt in einer Tabelle zusammen: 

bis Ende 2015ab Januar 2016
Krankschreibung während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber: Arzt stellt AU-Bescheinigung aus; eine Kopie zur Information für den Arbeitgeber ist Bestandteil des FormularsKrankschreibung während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber: Arzt stellt AU-Bescheinigung aus; eine Kopie zur Information für den Versicherten und ein Durchschlag für den Arbeitgeber sind Bestandteil des Formulars

Krankschreibung während des Krankengeldbezuges:

1. Versand des Auszahlscheins durch die Kasse an den Versicherten

2. Ausfüllen des Auszahlscheins durch den Arzt

3. Versand des ausgefüllten Auszahlscheins durch den Versicherten an die Kasse 4. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber durch vom Versicherten geschwärzte Kopie des Auszahlscheins oder zusätzlich vom Arzt erstellte AU-Bescheinigung

Krankschreibung während des Krankengeldbezuges:

1. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt

2. Vorlage der AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse

3. Eine Kopie zur Information für den Versicherten und Durchschlag für den Arbeitgeber sind Bestandteil des Formulars

Pressemitteilung GKV-Spitzenverband / Haufe Online Redaktion