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TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezeichnet mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen, die am 1.10.2005 in Kraft getreten sind. Durch den TVöD wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT, BAT-O) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber abgelöst.

Der TVöD ist in zwei Teile gegliedert: Der Allgemeiner Teil enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, wie z.B. zu allgemeinen Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E).

Für wen gilt der TVöD?

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten bei Bund und Kommunen, die Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband sind. Ausgenommen sind die kommunalen Bereiche für Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), der Tarifvertrag Wasserwirtschaft NW (TV-WW NW) oder dem Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) gültig ist.

Beschäftigte werden nach TVöD-Entgelttabelle bezahlt

Die TVöD-Beschäftigten werden nach der Entgelttabelle des TVöD bezahlt. Es gibt 15 Entgeltgruppen mit in der Regel 6 Stufen. In welche Entgeltgruppe die Beschäftigten eingruppiert werden, richtet sich nach den sogenannten Entgeltordnungen. Es gibt eine Entgeltordnung für Beschäftigte des Bundes (Entgeltordnung Bund) und eine Entgeltordnung für Beschäftigte der Kommunen (Entgeltordnung TVöD VKA).
Die Verhandlungen zur Entgeltordnung des Bundes wurden am 5.9.2013 abgeschlossen. Für die in den Geltungsbereich der von der VKA verhandelten Tarifverträge einbezogenen Arbeitgeber wurde mit dem Tarifabschluss am 29.4.2016 eine Entgeltordnung vereinbart, welche seit dem 1.1.2017 gilt.
Die Entgeltstufen müssen von den Beschäftigten durchlaufen werden und sollen die Berufserfahrung honorieren. Zum Beispiel erhält ein Beschäftigter der Entgeltgruppe 8 (Bund) im ersten Jahr (Stufe 1) ein monatliches Tabellenentgelt von 2.910,37 Euro und mit der Stufe 6 (nach 15 Jahren) ein monatliches Tabellenentgelt von 3.587,54 Euro.










Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen sich erst einmal umziehen, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen, z. B. in Pflege- und Betreuungseinrichtungen oder im Krankenhaus. Deshalb spielt es im öffentlichen Dienst eine wichtige Rolle, ob Umkleidezeiten, Wegezeiten und Waschzeiten als Arbeitszeit anzusehen sind und vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen.









BAG-Urteil

Für Beschäftigte in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums gilt der TVöD

Auf „Beschäftigte in Gaststätten“ ist der TVöD nicht anwendbar. Dies gilt aber nur dann, wenn die Beschäftigten in einem Betrieb tätig sind, dessen Zweck darauf gerichtet ist, Gästen Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort gegen Entgelt anzubieten. Dies war bei einem „Mitarbeiter Service“, der in der Gastronomie eines kommunalen Eissportzentrums eingesetzt war, nicht der Fall. Somit ist der TVöD auf den Beschäftigten anzuwenden.



LAG Düsseldorf

Inflationsausgleich für volle Monate in Elternzeit abgelehnt

Arbeitnehmer in Elternzeit, die in einem Kalendermonat an keinem Tag Anspruch auf Entgelt haben, erhalten für den betreffenden Monat keinen Inflationsausgleich. Diese Regelung im TV Inflationsausgleich ist wirksam und stellt nach Auffassung des LAG Düsseldorf keine unzulässige Diskriminierung dar. Eine anderslautende Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen hat das Landesarbeitsgericht damit am 14.8.2024 aufgehoben.


Arbeitsgericht Köln

Stadt Köln hätte Mitarbeiterin wegen Teilnahme an Potsdamer Treffen nicht kündigen dürfen

Rechtfertigt allein die Teilnahme an dem sog. "Potsdamer Treffen" die außerordentliche Kündigung einer langjährigen Beschäftigten der Stadt Köln? Nein, entschied hierzu das Arbeitsgericht in einem Urteil vom 3.7.2024. Dies gilt jedenfalls dann, wenn aufgrund der Stellung und des Aufgabenkreises des Arbeitnehmers nur von einer einfachen und keiner gesteigerten Treuepflicht auszugehen ist.




Arbeitsgericht Essen

Inflationsausgleichsprämie auch bei Elternzeit?

Das Arbeitsgericht Essen hat im Anwendungsbereich des TVöD VKA entschieden, dass eine Arbeitnehmerin auch dann Anspruch auf die vollen (!) Inflationsausgleichszahlungen hat, wenn sie durchgehend in Elternzeit war. Die Regelungen in §§ 2 Abs. 1 und  3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, die Zahlungen grds. nur bei einem Anspruch auf Entgelt vorsehen, verstoßen nach Auffassung des Gerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Gewerkschaft dbb begrüßt die Entscheidung, jedoch bleibt der Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens abzuwarten.


Bundesarbeitsgericht

Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD ist wirksam

Ein Beschäftigter eines Krankenhauses arbeitete nach der Ausgliederung seiner Aufgaben im Rahmen einer Personalgestellung bei einer Service GmbH. Nachdem der EuGH bereits mit Urteil vom 22.6.2023 entschieden hatte, dass die Regelung zur Personalgestellung in § 4 Abs. 3 TVöD und TV-L mit dem Unionsrecht vereinbar ist, hat nun auch das BAG geurteilt, dass die Personalgestellung wirksam war. Ein Verstoß gegen das AÜG oder den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor.






Bundesarbeitsgericht

Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit

Ein Anspruch auf Zahlung einer Corona-Sonderzahlung sowie einer Jahressonderzahlung besteht im Anwendungsbereich des TVöD/VKA auch für Arbeitnehmer, die sich zu dem jeweiligen Stichtag bereits in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befinden. Das BAG entschied, dass es bei den maßgeblichen Stichtagen nicht auf die Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung ankommt. Bei der Jahressonderzahlung fordert das BAG in Fällen der Altersteilzeit im Blockmodell eine Betrachtung nach den einzelnen Zeitabschnitten.



Digitale Personalakte

Personalakten im öffentlichen Dienst

Beim Anlegen und Führen von Personalakten müssen im öffentlichen Dienst arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie digital oder in Papierform geführt werden. Dieser Überblick zeigt, wie eine Personalakte aufgebaut ist, welche Inhalte hineingehören und welche Inhalte nicht aufgenommen werden dürfen. Die speziellen Anforderungen an eine elektronische Personalakte werden erläutert. 

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Coronavirus

Arbeitsbefreiung und Verdienstausfallentschädigung wegen Kinderbetreuung

TVöD-Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen bezahlte Arbeitsbefreiungen für die Kinderbetreuung wegen der Corona-Pandemie gewähren. Außerdem haben Beschäftigte einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. Für Tarifbeschäftigte des Bundes sind die Voraussetzungen in einem Rundschreiben geregelt. Durch das 4. Bevölkerungsschutzgesetz wurde die Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld erneut verlängert.

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