Höchstarbeitszeit im kommunalen Rettungsdienst: Gewerkschaften brechen Tarifverhandlungen ab
Am Abend des 21.5.2024 ist die vierte Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im kommunalen Rettungsdienst ohne Einigung geblieben. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelte mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion.
Angebot der VKA: Reduzierung von 48 auf 44 Stunden
Niklas Benrath, Verhandlungsführer in den Tarifverhandlungen und Hauptgeschäftsführer der VKA, erklärte am Tag danach:
Wie in den Verhandlungsrunden zuvor stand die Forderung der Gewerkschaften nach einer Arbeitszeitreduzierung im Fokus der gestrigen Tarifverhandlungen. Wir haben hierbei deutliche Zugeständnisse gemacht, indem wir angeboten haben, die Arbeitszeiten schrittweise von 48 auf 44 Stunden zu reduzieren. Es ist erstaunlich, dass die Gewerkschaften diese deutlichen Verbesserungen für die betroffenen Beschäftigten nicht mit uns vereinbart haben. Ob diese Ablehnung der Gewerkschaften wirklich im Interesse der Beschäftigten war, werden sich viele Betroffene zu Recht fragen.
Gewerkschaften fordern Reduzierung auf 42 Stunden
Die Gewerkschaften forderten im vergangenen Jahr selbst eine von der VKA angebotene Reduzierung auf 44 Stunden, haben diese Forderung aber im Laufe des Jahres erhöht, und zwar auf eine Reduzierung der Maximalsumme aus wöchentlicher Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeit von 42 Stunden.
Niklas Benrath:
Eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen darf nicht dazu führen, dass die Aufgaben der Rettungsdienste nicht mehr im erforderlichen Umfang erbracht werden können. Dies war und ist unsere Basis. Man darf dabei auch nicht übersehen, dass die Beschäftigten in entsprechend ausgelasteten Wachen auch heute schon regulär 39 Stunden arbeiten. Bei dem von uns angebotenen Arbeitszeitmodell wären die Beschäftigten in den Rettungswachen bei mittlerer Auslastung weniger als 43 Stunden vor Ort gewesen. Wir sind daher überrascht, dass die Gewerkschaften diesen Schritt zum Vorteil der Beschäftigten im kommunalen Rettungsdienst nicht mit uns mitgegangen sind und die Verhandlungen nun offensichtlich abgebrochen haben.
Friedenspflicht gilt weiter - kein neuer Verhandlungstermin
Die Verhandlungen über die Höchstarbeitszeiten im Rettungsdienst waren im Zuge der Tarifeinigung bei Bund und Kommunen im Frühjahr 2023 vereinbart worden und fanden während der Friedenspflicht statt. Ein neuer Verhandlungstermin wurde nicht vereinbart. Die Verhandlungsführerin der Gewerkschaft ver.di, Sylvia Bühler, erklärte:
Wir waren bereit zu Kompromissen, aber zu einer solchen Minimallösung reichen wir nicht die Hand.
Die Betriebs- und Personalräte seien nun aufgefordert, die Ausnutzung der Höchstarbeitszeit im Einzelfall auf die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
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