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Rechnung

Rechnung

Rechnungen haben in der Unternehmenswelt v. a. hinsichtlich der Umsatzsteuer eine große Bedeutung. Eine Erstattung der Vorsteuer beim unternehmerischen Leistungsempfänger ist ohne ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer nicht möglich.

Rechnung: Ausstellungszeitpunkt und Aufbewahrungspflicht

Ist der Empfänger der Rechnung ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen empfängt, dann gilt: Binnen 6 Monaten nach der Leistungserbringung muss die Rechnung ausgestellt werden. Rechnungen sind 10 Jahre aufzubewahren.

Falsch ausgestellte Rechnung: Vorsicht ist geboten

Nur wenn eine korrekte Rechnung vorliegt, kann ein Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen. Wird die Umsatzsteuer in einer Rechnung vom Unternehmer zu hoch oder unberechtigt ausgewiesen, schuldet der Rechnungsaussteller die zu hohe oder unberechtigte Steuer und der Leistungsempfänger erhält keinen Vorsteuerabzug. Daher gilt bei der Rechnungsstellung: Vorsicht ist geboten, v. a. hinsichtlich der zwingend notwendigen Rechnungsangaben.

E-Rechnungen sind Papierrechnungen gleichgestellt

Für elektronisch übermittelte Rechnungen gelten die gleichen Anforderungen wie für Papierrechnungen.



Verpflichtung seit 1.1.2025

E-Rechnung

Seit dem 1.1.2025 sind E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Auf der Ausgangsseite können Übergangsregelungen noch bis spätestens 31.12.2027 in Anspruch genommen werden. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen wurden durch das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 eingeführt. Das BMF hatte bereits am 15.10.2024 ein Einführungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Genau ein Jahr später wurde ein weiteres Anwendungsschreiben veröffentlicht, mit dem die Neuregelungen auch in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen wurden. Außerdem gibt es einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ), der regelmäßig aktualisiert wird. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen.








BFH

Schuldet ein Immobilienerwerber die durch den Veräußerer unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer?

Ein Grundstückserwerber haftet nicht für den unrichtigen Umsatzsteuerausweis in übernommenen Mietverträgen. Ein unrichtiger Umsatzsteuerausweis des Voreigentümers kann nicht dem Grundstückserwerber zugerechnet werden. Ob dem Grundstücksveräußerer der unrichtige Steuerausweis auch nach Veräußerung zuzurechnen ist und ob sich für den Grundstückserwerber eine Haftung nach den Regelungen der AO ergeben kann, blieb im Entscheidungsfall offen.



















Digitale Transformation

E-Rechnung: Chance und Herausforderung für Steuerkanzleien

Zum 1.1.2025 startet in Deutschland die E-Rechnung im B2B-Bereich. Den Steuerkanzleien kommt bei der Einführung eine Schlüsselrolle zu. Sie müssen sich selbst und ihre Mandanten auf die neue Verpflichtung vorbereiten. Angesichts der knappen Zeit ist ein systematisches Vorgehen entscheidend. Dabei müssen neben den technischen Voraussetzungen auch die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell beachtet werden.


BFH

Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters

Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt.





Wechsel der Steuerschuldnerschaft - § 13b UStG

Die Zahl der Unternehmen, die das Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b UStG anwenden müssen, ist immer wieder erweitert worden. Der Unternehmer, der die Leistung erhält, wird Schuldner der Umsatzsteuer. Das gilt teilweise auch dann, wenn er die Leistungen für seinen privaten Bereich bezieht. Der leistende Unternehmer stellt Nettorechnungen aus und weist in seiner Rechnung auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hin.



Digitalisierung im Rechnungswesen ‒ Buchhaltung

Der elektronische Rechnungseingang

Die Anzahl der elektronischen Eingangsrechnungen nimmt deutlich zu, ist im Online-Handel bereits Standard. Immer mehr Lieferanten wollen die Vorteile eines elektronischen Rechnungsausgangs nutzen. Grundsätzlich verursacht das für den Rechnungsempfänger in der Kreditorenbuchhaltung einen zusätzlichen Aufwand. Denn die digital eingehenden Rechnungen werden ausgedruckt und dann weiter wie eine Papierrechnung bearbeitet. Diese weit verbreitete Vorgehensweise zeigt, dass in vielen Buchhaltungen die Vorteile der Digitalisierung im Rechnungswesen noch nicht vollständig erkannt worden sind.


Liquiditätssteuerung

Forderungsmanagement – So kommt das Geld schneller auf das Konto

Unternehmen, die auf Rechnung mit Zahlungszielen verkaufen, gewähren ihren Kunden einen Kredit. Allerdings verhalten sich viele Unternehmen dabei nicht wie professionelle Kreditgeber. Sich lediglich auf zeitnahe Rechnungsstellung und ggf. noch das Mahnwesen zu fokussieren, genügt eindeutig nicht. Der Beitrag zeigt, welche Bestandteile ein gutes Forderungsmanagement mindestens haben sollte.