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Rechnung










Akte_Register_Ablage_DSC6556
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Eingangsrechnung und Vorsteuerabzug

Leistungsbeschreibung ist auch durch Verweis auf andere Unterlagen möglich

Unternehmer können einen Vorsteuerabzug nur dann geltend machen, wenn sie im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung sind. Eine Rechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie alle gemäß § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthält. Liefergegenstand bzw. sonstige Leistungen müssen so beschrieben werden, dass erkennbar ist, welche Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist. Aktuell äußerste sich der Bundesfinanzhof zu den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.





Papierrechnung
Papierrechnung

Neue Pflichten bei der Rechnungsstellung

Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) bringt einige umsatzsteuerrechtliche Änderungen mit sich, die bei der Erteilung von Rechnungen zu beachten sind. Damit werden Vorgaben der sog. Rechnungsstellungsrichtlinie (Richtlinie 2010/45/EU v. 13.7.2010) umgesetzt. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 25.10.2013 dazu Stellung genommen.

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