BMF: Umsatzsteuer bei unrichtigem Steuerausweis

Im entschiedenen Fall hatte der Unternehmer für im Inland nicht steuerbare Leistungen Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausgegeben.

Mit Urteil vom 8.9.2011 (V R 5/10) hat der BFH entschieden, dass die Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in der Rechnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 erst mit der Ausgabe der Rechnung entsteht.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend geändert.

Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 25.7.2012, IV D 2 - S 7270/12/10001.

BMF