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Personengesellschaften

Hände Füller

Personengesellschaften können als auf vertraglicher Grundlage beruhende zweckorientierte Vereinigungen von mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen definiert werden. 


Formen von Personengesellschaften sind:

- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
- die Partnerschaftsgesellschaft (PartG),
- Personenhandelsgesellschaften:
o die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
o die Kommanditgesellschaft (KG),
o die GmbH & Co. KG (Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft)

Die GbR stellt dabei die Grundausprägung der Personengesellschaft dar und ist eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (z.B. Freiberufler, aber auch Bau- oder Wohngemeinschaften). Für Angehörige freier Berufe (z. B. Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Hebammen,…) besteht außerdem die Möglichkeit, sich in einer sogenannten Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen.

Verschiedene Personengesellschaften

Die OHG, die KG und die GmbH & Co. KG zählen zu den Personenhandelsgesellschaften.
Auch wenn eine Personengesellschaft selber keine juristische Person ist, ist sie Träger von Rechten und Pflichten. So kann sie z.B. Verbindlichkeiten eingehen oder Rechte erwerben. Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, d.h. mit dem Gesellschafts- und/oder Ihrem Privatvermögen. Eine Ausnahme stellt hier die Kommanditgesellschaft und die Mischform der GmbH & Co. KG dar: Bei der KG haftet der Kommanditist nur mit der im Handelsregister eingetragenen Haftungssumme. Bei der GmbH & Co. KG ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sondern eine Kapitalgesellschaft (GmbH).

Das Gegenstück zur Gesellschaftsform der Personengesellschaften sind die Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) als eigenständige juristische Personen.
Die Entscheidung einer Rechtsform bei Gründung oder Weiterentwicklung eines Unternehmens ist entscheidend für finanzielle, steuerliche und rechtliche Bereiche.

Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH

Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG

Der nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war.



Kräne Baustelle Hochbau Wohnungsbau
Kräne Baustelle Hochbau Wohnungsbau
BFH

Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks

Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird.


Finanzcharts mit Taschenrechner und Buntstift
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BFH

Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen

Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG ist – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen. Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen.


Paragraf neben Schreibtisch
Paragraf neben Schreibtisch
BFH

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist jedoch insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert.







Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
BFH

AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft

Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die AfA die im Zuge der Ermittlung des Gewinns aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte anzusetzen. Dies gilt für die AfA in den Folgejahren auch dann, wenn bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns ein der Höhe nach unzutreffender gemeiner Wert erfasst wurde.






Gewinn
Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung.







Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen
Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

Die Wahl der passenden Rechtsform ist für Unternehmer von entscheidender Bedeutung. Hierzu sind Kenntnisse der verschiedenen Gesellschaftsformen erforderlich. In unserem Beitrag stellen wir die grundlegenden Unterschiede und die Vor- und Nachteile verschiedener Gesellschaftsformen dar.


Geld Scheine und Münzen
Geld Scheine und Münzen
BFH

Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"

Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nicht. Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.




Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht
BVerfG

Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.1.2024 seinen bereits lange erwarteten Beschluss zur Buchwertfortführung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften veröffentlicht und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insofern für verfassungswidrig erklärt, als diese Norm den Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen diesen Gesellschaften vorsieht.




Paragraf neben Schreibtisch
Paragraf neben Schreibtisch

Übersicht Personengesellschaften

Wer in Deutschland für Unternehmen, die private Vermögensverwaltung oder zu anderen Zwecken eine Gesellschaft gründen will, hat dafür verschiedene Gesellschaftsformen zur Auswahl. Im Grundsatz wird dabei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden. Dieser Beitrag soll eine Übersicht zu Personengesellschaften geben und ihre wichtigsten Charakteristika und Arten darstellen.









Finanzcharts mit Taschenrechner und Buntstift
Finanzcharts mit Taschenrechner und Buntstift
BFH Kommentierung

Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekommen sind.



Tractor spreading fertilizer in field
Tractor spreading fertilizer in field
BFH Kommentierung

Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt.



Größer werdende Stapel von Münzen
Größer werdende Stapel von Münzen
Handelsgewerbe

Abgrenzung von GbR und OHG: Relevanz für Wettbewerbsverbot und Gesellschafterausschluss

Die Abgrenzung von GbR und OHG ist entscheidend für die Reichweite von Wettbewerbsverboten und den Weg zum Ausschluss von Gesellschaftern. Ob ein Handelsgewerbe und damit eine OHG vorliegt, ist im Wege einer Gesamtschau der den Betrieb kennzeichnenden Umstände zu beurteilen. Ein wesentlicher Anhaltspunkt ist der Jahresumsatz: Ab 250.000 EUR ist in der Regel von einer OHG auszugehen.


Finanzdiagramme hinter Buntstift und vor Taschenrechner
Finanzdiagramme hinter Buntstift und vor Taschenrechner
BFH Kommentierung

Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft

Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von einer rechtsfähigen Stiftung gehalten werden, der Gläubiger jedoch aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der Stiftung mittelbar in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen.




Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Kommentierung

Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an gewerblich tätiger Fonds-KG

Der Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer. Besteht die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst, führt die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Kommanditbeteiligung zu einem Veräußerungsgewinn. Besteht die Verpflichtung Zug um Zug gegen Abtretung von Ansprüchen, die nicht der Übertragung der Beteiligung selbst entsprechen, führt die Abtretung zu einem laufenden Sonderbetriebsgewinn.