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Personengesellschaften

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht
Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

Ab dem 1.1.2024 haben sich insbesondere für rechtsfähige Personenvereinigungen im gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren wesentliche Änderungen ergeben. Dies betrifft vor allem die Erklärungspflicht, die Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden sowie die Rechtsbehelfsbefugnis.


Wohnumfeld_moderne Wohnfassade
Wohnumfeld_moderne Wohnfassade
BFH

Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung

Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG wird durch die allein auf die Gesellschaftsanteile bezogene Treuhandvereinbarung nicht erfüllt.







Ausschnitt von Bundesrat Gebäude
Ausschnitt von Bundesrat Gebäude
Stand der Gesetzgebung

Aktuelle Entwicklung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Das Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts macht weitere Fortschritte. Der Entwurf des Gesetzes sieht eine Vielzahl von zentralen Änderungen für alle Formen der Personengesellschaften vor. Besonders hervorzuheben sind die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Regelungen über die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen.


Kollegen in Diskussion, Besprechung
Kollegen in Diskussion, Besprechung
Praxis-Tipp

Ergänzungsbilanzen und Sondervergütungen bei Personengesellschaften

Aufgrund des Transparenzprinzips und der fehlenden Steuersubjektqualität der Personengesellschaft ist die Frage der Besteuerung von Einkünften, die von einer Personengesellschaft erwirtschaftet werden, besonders interessant. Vor der Ermittlung der Einkünfte und deren konkreter Verteilung müssen verschiedene Begrifflichkeiten, wie der Begriff der Ergänzungsbilanz und der Sondervergütung, geklärt werden.






Bilanzzusammenfassung mit Taschenrechner und Kugelschreiber
Bilanzzusammenfassung mit Taschenrechner und Kugelschreiber
BFH Kommentierung

Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs

Befinden sich bei einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG die Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft und werden diesem infolge der Abspaltung Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger zugeteilt, bleiben diese Anteile bis zu ihrer Entnahme gleichfalls notwendiges Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters.






Mathematisches Denken: Das Huhn und das Ei
Mathematisches Denken: Das Huhn und das Ei
BFH Kommentierung

Gemeinschaftliche Tierhaltung bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Überträgt eine landwirtschaftlich tätige GbR die sich für sie ergebende Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tierhaltung in Vieheinheiten auf eine KG, die einen Betrieb zur Tierhaltung ohne ausreichende Nutzung eigener landwirtschaftlicher Flächen unterhält, und sind an beiden Gesellschaften jeweils dieselben Gesellschafter beteiligt, kann die Tierhaltung der KG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören, wenn alle Gesellschafter die Voraussetzungen des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG erfüllen.


























Bundesfinanzhof Schild
Bundesfinanzhof Schild
BFH Kommentierung

Verfahren zur Trennungstheorie vor dem Großen Senat eingestellt

Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27.10.2015 über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen.



Puzzle mit einem leuchtend hervorgehobenen Puzzleteil
Puzzle mit einem leuchtend hervorgehobenen Puzzleteil
Praxis-Tipp

Weiterveräußerung eines Teilgesellschaftsanteils zum selben Preis

Der Gewinn aus der Veräußerung des gesamten Anteils an einer Personengesellschaft ist steuerlich begünstigt. Ein Gewinn, der bei der Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils erzielt wird, ist dagegen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung mangels vollständiger Gewinnrealisierung ein laufender Gewinn. Ob der Verkauf eines Teilgesellschaftsanteils gewinnneutral ist, ist streitig.