Anschaffungsnaher Aufwand bei vermögensverwaltender Personengesellschaft
Bedeutung und Ablauf der 3-Jahresfrist
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG umfasst eine starre, taggenau zu berechnende Zeitgrenze. In den 3-Jahreszeitraum sind sämtliche, innerhalb dieses Zeitraums durchgeführten Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen einzubeziehen, soweit sie nicht zu originären Herstellungskosten für Erweiterungen i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen oder jährlich üblicherweise anfallenden Erhaltungsaufwand darstellen.
Problematisch ist, ob bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die 3-Jahresfrist abgelaufen ist, wenn die Immobilie schon länger als 3 Jahre zum Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehört, die Instandsetzungsmaßnahmen aber innerhalb von 3 Jahren durchgeführt werden, nachdem ein Gesellschafter der Gesellschaft beigetreten ist. Ein zum Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gehörendes Wirtschaftsgut ist den Gesellschaftern nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 EStG anteilig zuzurechnen
Beispiel: An einer Grundstücks-GbR sind A, B und C zu je 1/3 beteiligt. Die GbR hat 2014 ein bebautes Grundstück erworben. 2018 ist D der GbR beigetreten. Im Jahr 2019 wurden an dem erworbenen Gebäude Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, welche die 15 %-Grenze übersteigen.
Praxis-Tipp: Beginn der 3-Jahresfrist ist der Anschaffungszeitpunkt durch die Gesellschaft
Als Beginn des 3-Jahreszeitraums gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich der Zeitpunkt der Anschaffung der Immobilie (Beginn mit Übergang von Besitz, Nutzung und Lasten) durch die Gesellschaft, nicht der spätere Beitritt eines neuen Gesellschafters, solange die Gesellschaftsidentität gewahrt bleibt (FinMin Berlin, Erlass v. 20.11.2012 - III B – S 2211 – 2/2005 – 2, Tz. 9; ebenso Ronig, HdB, 153. Aktualisierung, Okt. 2019, 1019 S. 40).
Nach Verwaltungsauffassung wird im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG von einer gesellschaftsbezogenen Regelung ausgegangen. Der Umstand, dass der später beitretende Gesellschafter mit seinem Beitritt die ihm anteilig zuzurechnenden Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft "anschafft", tritt in dieser Frage hinter diesem Gedanken zurück. Das bedeutet, dass die Aufwendungen für die im Jahr 2019 durchgeführten Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der 3-Jahresfrist angefallen sind.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.882
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.2812
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
552
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
541
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
516
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
508
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
489
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
46514
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
424
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
360
-
Nachträgliche Berücksichtigung des Pflegegrads
11.06.2026
-
Gut 7 % der Steuerpflichtigen zahlten 2022 den Spitzensteuersatz
10.06.2026
-
Neustarthilfe: Rückforderung bei verletzter Mitwirkungspflicht
10.06.2026
-
Corona-Soforthilfe Hessen: Moratorium beendet, Verfahren läuft wieder
03.06.2026
-
Bewertung der Anschaffungskosten von Wertpapieren nach der Durchschnittsmethode
02.06.2026
-
VGH Mannheim verschärft Linie für Überbrückungshilfe bei neu gegründeten GmbHs
27.05.2026
-
Handels- und steuerrechtliche Grundlagen der Wertpapierbuchhaltung
26.05.2026
-
Kürzung von Corona-Überbrückungshilfen wegen "unternehmensverbundähnlichem Sachverhalt"
20.05.2026
-
Insolvenzplan als rückwirkendes Ereignis
19.05.2026
-
Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022
13.05.2026