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Personengesellschaften

BFH

Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG

Der nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt war.














BMF

Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft

Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sog. Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist auch dieser Vorgang als ein entgeltlicher Vorgang (und nicht als Einlage) anzusehen, der zur Gewährung von Gesellschaftsrechten führt, wenn nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen auf diesem Konto auch Verluste gebucht werden.


FG Kommentierung

Zurechnung der Mehrgewinne nach unberechtigten Entnahmen

Hat eine gewerblich tätige KG Bestechungsgelder zur Erlangung von Aufträgen gezahlt und wird dieser Sachverhalt nachträglich festgestellt, sind die Mehrgewinne wegen des Abzugsverbots für Bestechungsgelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG) sämtlichen Gesellschaftern nach Maßgabe des Gewinnverteilungsschlüssels zuzurechnen. Das soll auch für den Teil der Bestechungsgelder gültig bleiben, der an einen der Gesellschafter zurück geflossen ist, soweit die anderen bestehende Erstattungsansprüche nicht geltend machen.



BFH Kommentierung

Besteuerung der Gesellschafter einer US-LLP

Die Besteuerungszuweisung nach Art. 14 Abs. 1 DBA-USA ist auch bei einer Freiberufler-Personengesellschaft personenbezogen zu verstehen. Der Gesellschafter muss "seine" Tätigkeit im anderen Vertragsstaat persönlich ausüben und es muss ihm für die Ausübung "seiner" Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung stehen. Eine wechselseitige (Tätigkeits-)Zurechnung zwischen den Gesellschaftern kommt nicht in Betracht.




E-Bilanz: Besonderheiten bei Personengesellschaften der Taxonomie

Kapitalkontenentwicklung: Für jeden Mitunternehmer einzurichten

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen (also ab 2015), ist für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben wurde und die Informationen aus der Buchführung abgeleitet werden können, ist ein NIL-Wert nicht zulässig. Die Finanzverwaltung nutzt die Informationen aus der Kapitalkontenentwicklung zur Plausibilisierung verschiedener Angaben aus der Steuer- oder Feststellungserklärung, insbesondere im Hinblick auf Missbrauchsverhinderungsvorschriften.



















Anwendung der DBA auf Personengesellschaften

Die steuerliche Transparenz der Personengesellschaft verursacht schon bei innerstaatlichen Sachverhalten nicht unerhebliche Probleme. Diese werden noch gesteigert bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das BMF hat nun sein Schreiben zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften aktualisiert.


Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ausschließung eines Gesellschafters bei einer zweigliedrigen Personengesellschaft

Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft kann ein Gesellschafter den anderen durch einseitige Erklärung ausschließen, wenn der Gesellschaftsvertrag die Fortsetzung der Gesellschaft vorsieht und dem Kündigenden die weitere Zusammenarbeit mit seinem Mitgesellschafter unzumutbar ist. Haben beide Seiten Pflichtverletzungen begangen, ist die „überwiegende Verursachung des Zerwürfnisses“ maßgeblich.






Ländererlass Kommentierung

Änderungen des Gesellschafterbestands bei grundstücksbesitzenden Personengesellschaften

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit gleichlautenden Erlassen vom 18.2.2014 zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG Stellung genommen. Der Erlass tritt an die Stelle des Erlasses vom 25.2.2010 und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Durch diese Anweisung soll eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer durch die Finanzämter gewährleistet werden.





BMF Kommentierung

Übertragung von Mitunternehmeranteilen bzw. einzelnen Wirtschaftsgütern

Der BFH hat sich in 2012 in 3 Urteilen mit verschiedenen Fallgestaltungen einer teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern bzw. mit einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils auseinandergesetzt. Diese Urteile hat die Finanzverwaltung bisher nicht veröffentlicht. Dabei soll es zunächst auch bleiben, das BMF hat insoweit einen temporären Nichtanwendungserlass verfügt.