Kapitalkontenentwicklung: Für jeden Mitunternehmer einzurichten

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen (also ab 2015), ist für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben wurde und die Informationen aus der Buchführung abgeleitet werden können, ist ein NIL-Wert nicht zulässig. Die Finanzverwaltung nutzt die Informationen aus der Kapitalkontenentwicklung zur Plausibilisierung verschiedener Angaben aus der Steuer- oder Feststellungserklärung, insbesondere im Hinblick auf Missbrauchsverhinderungsvorschriften.

Die Kapitalkontenentwicklung ist technisch als mehrdimensionale Tabelle ausgestaltet, so dass jeder übermittelte Wert Informationen darüber enthält,

  • welchem Kapitalkonto er entstammt,
  • welchem Mitunternehmer dieses zuzurechnen ist,
  • ob es sich um eine Anfangsbestands-, Endbestands- oder Bewegungsgröße handelt und
  • ob der Wert handels- oder steuerrechtlicher Natur ist.

Alle Kapitalausweis-Varianten sollen erkennbar sein

Die zur Verfügung gestellten Arten der Kapitalkonten sollen möglichst alle praktizierten Formen des Kapitalausweises umfassen. So sollen auch steuerliche Varianten, wie z. B. das Dreikontenmodell, erkennbar sein, wobei das Gesellschafterdarlehenskonto aus Sicht der Gesamthand Fremdkapital ist und entsprechend nicht als Kapitalkonto in der Kapitalkontenentwicklung auftaucht. Zudem wurden alle Eigenkapitalpositionen aus der Bilanz wiedergegeben, so dass nicht nur das handelsrechtliche Schema des § 264c HGB, sondern auch besondere Kapitalposten wie z. B. "Genussrechtskapital mit Eigenkapital-Charakter" abbildbar sind. Die in den Stammdaten vorzunehmende Einordnung eines Mitunternehmers als "Vollhafter" oder "Teilhafter" wirkt sich in der Kapitalkontenentwicklung ausschließlich auf die verfügbaren Kapitalkontenarten und (teilweise) auf deren Benennung aus. So stehen bspw. die Kategorien "Kommanditkapital" und "Einlagen stiller Gesellschafter mit EK-Charakter" nur für Teilhafter zur Verfügung.

Als Wertentwicklung der Kapitalkonten ist die folgende Form vorgegeben:

+/-

Positionsbezeichnung

Feldtyp

 

Anfangsbestand Kapitalkonto

Mussfeld

+

Einlagen

Mussfeld

 

davon Einlagen Grundstücksertrag

 

 

davon Einlagen Privatsteuern

 

 

davon Sacheinlagen zum Buchwert

 

 

davon übrige Sacheinlagen

 

-

Entnahmen

Mussfeld

 

davon Privatsteuern

 

 

davon Sonderausgaben und AGB

 

 

davon Grundstücksaufwand

 

 

davon unentgeltliche Wertabgaben

 

 

davon Sachentnahmen zum Buchwert

 

 

davon übrige Sachentnahmen

 

+

Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6b EStG Rücklage

Mussfeld

+

Ergebnisanteil

Mussfeld

+

Umbuchungen auf andere Kapitalkonten

Mussfeld

+

andere Kapitalkontenanpassungen

Mussfeld

 

Endbestand Eigenkapitalkonto

∑ Mussfelder

Tab. 2: Vorgeschriebene Form der Kapitalkontenentwicklung

  • Das Ausfüllen der "Davon-Positionen" bleibt dem Unternehmen überlassen; weil es sich um kein Mussfelder handelt.
  • Die Wertänderungsposition "Umbuchungen auf andere Kapitalkonten" dient der Erfassung von Kapitalverschiebungen z. B. zwischen variablem und Festkapital, wohingegen die "anderen Kapitalkontenanpassungen" im Wesentlichen für die Berücksichtigung von Betriebsprüfungsergebnissen gedacht sind.

Bei Übermittlung der Handelsbilanz steuerliche Überleitungsrechnung zusätzlich übermitteln

Eine steuerliche Überleitung der Kapitalkontenentwicklung kommt nur in Frage, wenn für die Gesamthand eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung übermittelt wird (§ 5b Abs. 1 S. 2 EStG). Werden in die Kapitalkonten die handelsbilanziellen Werte übernommen, so sind diese mittels des in der Taxonomie vorgegebenen Schemas überzuleiten (Addition bzw. Subtraktion des Überleitungswerts zum bzw. vom Handelsbilanzwert).

Praxis-Tipp: In der Buchhaltung getrennte Kapitalkontenempfehlenswert

Nicht selten werden in der Finanzbuchhaltung die einzelnen Bestandteile des Kapitals aller Gesellschafter auf einem Konto zusammengefasst. Die Dokumentation, welcher Kapitalanteil auf welchen Gesellschafter entfällt, wird dann außerhalb der Finanzbuchhaltung (z. B. in einer Excel-Tabelle) festgehalten. Diese Vorgehensweise erschwert die Übermittlung der Kapitalkontenentwicklung für die jeweiligen Mitunternehmer.

Es sollten daher (spätestens durch Umbuchungen beim Jahresabschluss) die Bestandteile des Kapitals anteilmäßig auf Konten für die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt werden. Die Gesellschafter werden dann in der Finanzbuchhaltung jeweils mit eigenen Konten geführt.

Praxis-Beispiel: Kapitalkonten für jeden Gesellschafter

Bei der Hauser & Huber OHG entnehmen die Gesellschafter Beträge für ihren privaten Bedarf. Außerdem nutzen sie jeweils einen Firmenwagen. Um die Beträge von vornherein richtig zuordnen zu können, richten sie in der Buchführung u. a. die folgenden Konten ein:

Privatentnahmen allgemein (Huber)

1801 (SKR 03) bzw. 2101 (SKR 04)

Privatentnahmen allgemein (Hauser)

1802 (SKR 03) bzw. 2102 (SKR 04)

Unentgeltliche Wertabgaben (Huber)

1881 (SKR 03) bzw. 2131 (SKR 04)

Unentgeltliche Wertabgaben (Hauser)

1882 (SKR 03) bzw. 2132 (SKR 04)

Besondere Regelungen für Betriebsstätten ab 2015

Für die Veranlagungszeiträume ab 2015 sind erstmals für jede Betriebsstätte eigene E-Bilanzen abzugeben. Das gilt sowohl für inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen als auch für ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Datenbereitstellung wird davon auszugehen sein, dass zumindest in der Anfangsphase bei der Übermittlung einer E-Bilanz

  • für inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und
  • für ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen

Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:

>Top-Thema: Frühwarnindikatoren: Mit Kennzahlen Schieflagen erkennen