Sonder- und Ergänzungsbilanzen: Eigene Datensätze übermitteln

Ab dem Jahresabschluss 2015 darf die Sonder- und Ergänzungsbilanz nicht mehr formlos übermittelt werden. Es ist ein eigener Datensatz erforderlich.

Schon für die erste E-Bilanz-Periode (also für die Wirtschaftsjahre 2013 bzw. 2013/2014) mussten Sonder- und Ergänzungsbilanzen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Das konnte allerdings noch "formlos" geschehen, indem der hierfür vorgesehenen Taxonomieposition der "Inhalt der Sonder-/Ergänzungsbilanzen" (Berichtsbestandteil "Steuerliche Modifikationen") zugefügt wurden. In diesem Textfeld konnten sämtliche Daten für alle Mitunternehmer hinterlegt werden. In der Praxis wurde dies regelmäßig so gehandhabt, dass die Daten aus einem Vorsystem – z. B. nach vorherigem Export in ein Office-Programm – hineinkopiert wurden. Da für den Positionsinhalt keine Formatierung vorhanden war, hat die Finanzverwaltung empfohlen, eine der sog. XBRL-Fußnoten zur Hinterlegung zu nutzen. Eine XBRL-Fußnote kann grundsätzlich jeder Position angefügt werden und darf auch formatierten Text, z. B. Tabellen oder Listen, enthalten. Entscheidend ist allerdings, ob der jeweilige Softwareanbieter die Einbindung von XBRL-Fußnoten ermöglicht.

Alternativ konnte bereits in der Vergangenheit für jede Sonder- und Ergänzungsbilanz ein eigener Datensatz übermittelt werden, was jetzt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 enden, zwingend erforderlich ist. "Datensatz" ist die Gesamtheit aus Stammdaten und den eigentlichen Abschlussdaten. Die Stammdaten sind bei Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen unentbehrlich, da sie der Finanzverwaltung – als Gegenstück zu den Angaben zur Gesamthandsbilanz – eine entsprechende Zuordnung ermöglichen.

Stammdatenangaben bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Die Zuordnung zum Mitunternehmer geschieht über dessen eigene Stammdaten, die wie bei der Gesamthand im Bereich "Identifikationsmerkmale des Unternehmens" einzutragen sind – also insbesondere die 13-stellige Steuernummer und ggf. die steuerliche Identifikationsnummer. Als "Rechtsform" stehen bei Übermittlung einer Sonder- oder Ergänzungsbilanz die folgenden 3 Varianten zur Verfügung:

  • Mitunternehmer (natürliche Person),
  • Mitunternehmer (KapG) und
  • Mitunternehmer (PersG).

Eine der 3 Varianten ist zu wählen. Außerdem sind die Angaben "Name des Gesellschafters", "Gesellschafterschlüssel" und "Beteiligtennummer" zu übernehmen. Für die Zuordnung zur Mitunternehmerschaft sind aus dem Bereich "Bericht gehört zu" die folgenden Mussfelder korrespondierend zu den Angaben bei der Gesamthandsbilanz auszufüllen:

Angaben unter "Bericht gehört zu"

Angaben im Gesamthandsdatensatz

Name Gesamthand

Name des Unternehmens

13stellige Steuernummer

13stellige Steuernummer

4stellige Bundesfinanzamtsnummer

4stellige Bundesfinanzamtsnummer

Abschlussstichtag, Gesamthand

Bilanzstichtag

Tab.1: Zuordnung von Sonder-/Ergänzungsbilanzen über Stammdaten

Inhaltliche Anforderungen an Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Für den Sonder- und Ergänzungsbereich sind die Bilanz und die Berichtsbestandteile "GuV" und "Steuerliche Gewinnermittlung" zu übermitteln (Ausnahme: erstmalige Sonder- oder Ergänzungsbilanz; Eröffnungsbilanz). Da es sich bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen ohnehin um Steuerbilanzen handelt, ist keine steuerliche Überleitungsrechnung (Berichtsbestandteil "Steuerliche Modifikationen") erforderlich.

Das aus dem Sonder- bzw. Ergänzungsbereich resultierende Mehr- oder Minderkapital des Mitunternehmers ist zwingend nach dem bilanziellen Schema für Einzelunternehmen zu entwickeln. Alle übrigen Kapitalpositionen werden durch ERiC abgewiesen. Durch diese Vorgabe erübrigt sich auch eine gesonderte Eingabe zur Kapitalkontenentwicklung.

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