Anwendung von DBA auf Personengesellschaften
Das Schreiben umfasst 49 Seiten und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Es ersetzt das Schreiben vom 16.4.2010 (BStBl 2010 I S. 354).
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die in dem Schreiben dargestellten Grundsätze für die Anwendung von DBA auf Personengesellschaften auf den in DBA üblicherweise enthaltenen Regelungen beruhen und zur Erläuterung auf das OECD-MA sowie den dazugehörigen OECD-MK verweisen. Da einzelne DBA davon abweichende Regelungen enthalten können, kann auf die Heranziehung des im Einzelfall anzuwendenden DBA nicht verzichtet werden.
In der Anlage zu dem Schreiben werden die Besonderheiten einzelner DBA zur Abkommensberechtigung von Personengesellschaften dargestellt und Hinweise zu einzelnen Gesellschaftsformen gegeben.
BMF, Schreiben v. 26.9.2014, IV B 5 - S 1300/09/10003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8385
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.045
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
886
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
804
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6796
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
595
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
337
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
317
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026