Anwendung von DBA auf Personengesellschaften
Das Schreiben umfasst 49 Seiten und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Es ersetzt das Schreiben vom 16.4.2010 (BStBl 2010 I S. 354).
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die in dem Schreiben dargestellten Grundsätze für die Anwendung von DBA auf Personengesellschaften auf den in DBA üblicherweise enthaltenen Regelungen beruhen und zur Erläuterung auf das OECD-MA sowie den dazugehörigen OECD-MK verweisen. Da einzelne DBA davon abweichende Regelungen enthalten können, kann auf die Heranziehung des im Einzelfall anzuwendenden DBA nicht verzichtet werden.
In der Anlage zu dem Schreiben werden die Besonderheiten einzelner DBA zur Abkommensberechtigung von Personengesellschaften dargestellt und Hinweise zu einzelnen Gesellschaftsformen gegeben.
BMF, Schreiben v. 26.9.2014, IV B 5 - S 1300/09/10003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
948
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6996
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
618
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
460
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
434
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
382
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
343
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
322
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
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Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
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Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
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Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026