Anwendung von DBA auf Personengesellschaften
Das Schreiben umfasst 49 Seiten und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Es ersetzt das Schreiben vom 16.4.2010 (BStBl 2010 I S. 354).
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die in dem Schreiben dargestellten Grundsätze für die Anwendung von DBA auf Personengesellschaften auf den in DBA üblicherweise enthaltenen Regelungen beruhen und zur Erläuterung auf das OECD-MA sowie den dazugehörigen OECD-MK verweisen. Da einzelne DBA davon abweichende Regelungen enthalten können, kann auf die Heranziehung des im Einzelfall anzuwendenden DBA nicht verzichtet werden.
In der Anlage zu dem Schreiben werden die Besonderheiten einzelner DBA zur Abkommensberechtigung von Personengesellschaften dargestellt und Hinweise zu einzelnen Gesellschaftsformen gegeben.
BMF, Schreiben v. 26.9.2014, IV B 5 - S 1300/09/10003
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7405
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.671
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.123
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0806
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.465
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.221
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.073
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
820
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
749
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7232
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Programmablaufpläne zur Lohnsteuer ab 2026
14.11.2025
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Aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere
14.11.2025
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Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
13.11.2025
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Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten
13.11.2025
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Vorsteuerabzug eines Kleinunternehmers
11.11.2025
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Anhörung im Bundestag zum Steueränderungsgesetz 2025
11.11.2025
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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
07.11.2025
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
07.11.2025
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Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter
05.11.2025
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Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
04.11.2025