Koalitionspläne zur Thesaurierungsbegünstigung und zum Optionsmodell

Weder die Thesaurierungsbegünstigung noch das Optionsmodell sind nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) auf kleine und mittlere Personengesellschaften (KMU) zugeschnitten. Bereits 2013 habe der Koalitionsvertrag die Prüfung der Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen vorgesehen. Auch 2021 hättten die Koalitionspartner geplant, das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung zu evaluieren und zu prüfen. Bedauerlicherweise habe sich aber nur wenig getan. Nun hätten die beiden Regelungen – zu Recht – den Weg auch in den aktuellen Koalitionsvertrag gefunden.
Probleme der Thesaurierungsbegünstigung ist der derzeitigen Ausgestaltung
Der DStV sieht folgende Probleme bei der Thesaurierungsbegünstigung:
- Starre Steuersätze sind nur für Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz vorteilhaft. Durch eine Anwendung des individuellen Steuersatzes würde das Instrument auch für Gesellschafter von KMU gewinnen.
- Durch die unflexible Verwendungsreihenfolge können Altrücklagen aus der Zeit vor der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nur nachrangig entnommen werden. Das Wachstumschancengesetz hatte ursprünglich hierzu bereits eine Lösung im Gepäck. Der DStV empfiehlt, die im Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes offerierte Möglichkeit zur vorrangigen Entnahme von Altrücklagen und steuerfreien Gewinnen zeitnah umzusetzen (vgl. DStV-Stellungnahme S 05/23).
- Zudem wirkt die Thesaurierungsrücklage als steuerliches Umstrukturierungshindernis. Dies könnte beseitigt werden, indem der nachversteuerungspflichtige Betrag dem ausschüttbaren Gewinn bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft zugeordnet wird.
Optionsmodell für KMU nicht attraktiv genug
Auch das Optionsmodell tut sich schwer, für KMU attraktiv zu werden, so der DStV. Zwar seien mit dem Wachstumschancengesetz punktuelle Anpassungen vorgenommen worden (z. B. Erweiterung des antragsberechtigten Personenkreises, rückwirkende Antragstellung, Möglichkeit der unschädlichen Zurückbehaltung von GmbH-Anteilen).
Um die Eintrittshürden für Steuerpflichtige weiter zu reduzieren und die Attraktivität und Inanspruchnahme des Optionsmodells zu verbessern, sei eine weitere Fortentwicklung des Optionsmodells – wie das Ausmerzen grunderwerbsteuerlicher Fallstricke bzw. der Nachteile beim Zusammentreffen von Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung – unerlässlich. Um die Attraktivität des Optionsmodells für KMU nachhaltig zu steigern, brauche es weitere beherzte Schritte des Gesetzgebers.
Lesen Sie auch:
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
2.526455
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
2.34413
-
Anhebung der Gebühren für Steuerberatungskanzleien
2.092
-
Degressive Abschreibung im Koalitionsvertrag 2025
1.244
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.240
-
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
1.215
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
9689
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7693
-
Wachstumschancengesetz verkündet
7324
-
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag
653
-
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
11.07.2025
-
Steuerfreistellung von Zuschlägen für Überstunden
10.07.2025
-
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
09.07.2025
-
Jahresbericht 2025 zur Steuerpolitik in der EU
08.07.2025
-
Gesetz zur Umsetzung der DAC 8
04.07.2025
-
Vorerst keine Senkung der Stromsteuer für alle
03.07.2025
-
Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform der EU-Zollunion
01.07.2025
-
Anhörung zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
24.06.2025
-
Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Registrierkassenpflicht
16.06.2025
-
Investitionsbooster: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle
13.06.2025