Anpassungen des AEAO
AEAO geändert
Die Änderungen betreffen insbesondere den AEAO zu
- § 14a (Personenvereinigungen),
- § 122 (Bekanntgabe des Verwaltungsakts),
- § 352 (Einspruchsbefugnis bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung)
So wird beispielsweise insbesondere erläutert, wie Verwaltungsakte an Personenvereinigungen in Liquidation wirksam bekannt gegeben werden.
Die Änderungen des AEAO erfolgen mit sofortiger Wirkung.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.8145
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.744
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0776
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.018
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
953
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
785
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6582
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
508
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
481
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
468
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026