AEAO wegen Betreuungsrecht geändert
AEAO ab 1.1.2023 geändert
Die zentralen Regelungen des Betreuungsrechts zu den Voraussetzungen der Bestellung eines rechtlichen Betreuers, zu den Aufgaben und Pflichten des Betreuers im Verhältnis zum Betreuten und zu dessen Befugnissen im Außenverhältnis wurden mit Wirkung ab 1.1.2023 grundlegend überarbeitet. Die Finanzverwaltung hat deshalb den AEAO entsprechend angepasst - allerdings auch mit Wirkung ab 1.1.2023.
Die Änderungen betreffen
- AEAO zu § 79, Handlungsfähigkeit und
- AEAO zu § 122, Bekanntgabe
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.6045
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.009
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7566
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
622
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
489
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
445
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
373
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
340
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
334
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