Berechnung der Beteiligungsquote bei Personengesellschaften
Beteiligungsquote für Anwendung des Teilabzugsverbots
Nachdem Urteil des FG Münster sind für die Anwendung des Teilabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG bei einer Personengesellschaft die dahinterstehenden natürlichen Personen maßgeblich. Im konkreten Fall hatte eine KG zwei Tochter-Kapitalgesellschaften Darlehen gewährt und darauf Teilwertabschreibungen vorgenommen. Das Finanzamt wendete das Teilabzugsverbot an, da die KG an den Darlehensnehmerinnen zu mehr als 25 % beteiligt sei. Die KG argumentierte jedoch, dass nicht sie selbst, sondern ihre Gesellschafter als Steuerpflichtige zu betrachten seien.
Auf natürliche Gesellschafter abstellen
Das FG Münster gab der Klägerin recht. Gemäß § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG greift das Teilabzugsverbot nur, wenn der Steuerpflichtige – hier die natürlichen Personen hinter der KG – mit mehr als 25 % an der darlehensnehmenden Körperschaft beteiligt ist. Da keiner der Gesellschafter diese Schwelle überschritt, durfte das Finanzamt das Abzugsverbot nicht anwenden. Anders als in § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG wird im Einkommensteuerrecht nicht auf den "Gesellschafter", sondern auf den "Steuerpflichtigen" abgestellt. Da bei einer Personengesellschaft nicht die Gesellschaft, sondern ihre Gesellschafter steuerpflichtig sind, ist deren individuelle Beteiligungshöhe entscheidend.
Auch eine Anwendung von § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG scheiterte, da die Abschreibungen nicht mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang standen. Die Revision beim BFH wurde zunächst zugelassen, jedoch später zurückgenommen.
FG Münster, Urteil v. 28.1.2025, 2 K 3123/21 F, veröffentlicht am 17.3.2025
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
121
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
97
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
88
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
84
-
5. Gewinnermittlung
84
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
82
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
-
Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
-
Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
-
Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
-
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
-
Rückforderung einer auf ein "Insolvenzanderkonto" eingegangenen Zahlung
22.06.2026