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23.11.2023
Jahreswechsel
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1. Januar 2024 von monatlich 520,01 Euro auf 538,01 Euro. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht und der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bereits im Juli 2023 angehoben wurde. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist, lesen Sie hier.mehr