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29.04.2020
EuGH-Urteil
Äußerungen von Arbeitgebern, die potenzielle Bewerber diskriminieren, können auch ohne konkretes Einstellungsverfahren gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäischen Gerichtshof im Fall eines italienischen Anwalts entschieden, der in einer Radiosendung ausgeschlossen hatte, homosexuelle Bewerber einzustellen.
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