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Betriebsausgaben

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den Gewinn mindern. Demgemäß handelt es sich um Aufwendungen, die einem Betrieb zuzuordnen sind und nur im Zusammenhang mit betrieblichen Einkünften anfallen können.

Das Einkommensteuergesetz, EStG, rechnet zu den betrieblichen Einkünften die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit. Im Rahmen dieser Gewinneinkünfte mindern die Betriebsausgaben den Gewinn.





Betriebsausgaben: Definition

Betriebsausgaben sind insbesondere in § 4 Abs. 4 EStG definiert. Betriebsausgaben müssen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und können sowohl Geldabflüsse als auch Abgänge von Geldeswert umfassen, wie beispielsweise Verbindlichkeiten oder Abschreibungen.

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Nicht alle Betriebsausgaben sind gewinnmindernd zu berücksichtigen, da es auch nicht abzugsfähige Aufwendungen gibt. Bei gemischt veranlassten Aufwendungen, die sowohl betrieblich als auch privat veranlasst sind, ist in der Regel nur der betriebliche Teil abzugsfähig. Kosten der privaten Lebensführung führen im Gegensatz zu Betriebsausgaben nicht zu einer Ergebnisminderung.

Betriebsausgaben und Werbungskosten

Dem Begriff der Betriebsausgaben entspricht der Begriff Werbungskosten bei den Überschusseinkünften. Betriebsausgaben und Werbungskosten sind von den "Aufwendungen für die private Lebensführung" abzugrenzen.