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Betriebsausgaben

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und den Gewinn mindern. Demgemäß handelt es sich um Aufwendungen, die einem Betrieb zuzuordnen sind und nur im Zusammenhang mit betrieblichen Einkünften anfallen können.

Das Einkommensteuergesetz, EStG, rechnet zu den betrieblichen Einkünften die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit. Im Rahmen dieser Gewinneinkünfte mindern die Betriebsausgaben den Gewinn.

Betriebsausgaben: Definition

Betriebsausgaben sind insbesondere in § 4 Abs. 4 EStG definiert. Betriebsausgaben müssen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und können sowohl Geldabflüsse als auch Abgänge von Geldeswert umfassen, wie beispielsweise Verbindlichkeiten oder Abschreibungen.

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Nicht alle Betriebsausgaben sind gewinnmindernd zu berücksichtigen, da es auch nicht abzugsfähige Aufwendungen gibt. Bei gemischt veranlassten Aufwendungen, die sowohl betrieblich als auch privat veranlasst sind, ist in der Regel nur der betriebliche Teil abzugsfähig. Kosten der privaten Lebensführung führen im Gegensatz zu Betriebsausgaben nicht zu einer Ergebnisminderung.

Betriebsausgaben und Werbungskosten

Dem Begriff der Betriebsausgaben entspricht der Begriff Werbungskosten bei den Überschusseinkünften. Betriebsausgaben und Werbungskosten sind von den "Aufwendungen für die private Lebensführung" abzugrenzen.




FG Münster

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Kleinflugzeug

Aufwendungen für ein Kleinflugzeug können als Betriebsausgaben abziehbar sein. Sie fallen jedenfalls dann nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG als unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, wenn die Lebensführung nur in sehr eingeschränktem Maß berührt wird, die Höhe der Aufwendungen nicht weit über 10 % des Gewinns liegen, die Nutzung des Flugzeugs erhebliche Bedeutung für den Geschäftserfolg hat und die Höhe der Aufwendungen im Wesentlichen den Kosten von Charterflügen entspricht. So hat das FG Münster entschieden.











BFH

Betriebsausgabenabzug für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding

Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, deren Tätigkeit ausschließlich darin besteht, einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft zu halten, um daraus Dividendenerträge zu erzielen, die nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfrei sind, stehen laufende Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten mit zum Teil steuerbefreiten Einnahmen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang i. S. d. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG.








Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder

Grundsätzlich dürfen in Deutschland verhängte Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder steuerrechtlich nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Nach einem BFH-Urteil durfte ausnahmsweise der Arbeitgeber die von seinen angestellten Fahrern übernommenen Knöllchen als Betriebsausgabe abziehen. Voraussetzung: Für den Verkehrsverstoß liegt ein eigenbetriebliches Interesse vor. Doch der BFH änderte seine Rechtsprechung.















Häusliches Arbeitszimmer

Voraussetzungen und Nutzung für mehrere Tätigkeiten & Personen

Die gesetzliche Regelung zum Arbeitszimmer wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2294) in Teilbereichen neu gefasst. Das BMF hat sich hierzu und zu anderen Fragen der ertragsteuerlichen Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung (BMF-Schreiben v. 15.8.2023 IV C 6 – S 2145/19/10006:027) geäußert. Es fasst die gesetzlichen Entwicklungen und die Rechtsprechung der letzten Jahre zusammen und gibt einen Überblick, wann und welche Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.










Bewirtungsaufwendungen in der Praxis

Welche Fallstricke gibt es ab dem Zeitpunkt, ab dem der Restaurantbeleg in die Obhut der Buchhaltung gegeben wird? Welche Voraussetzungen sind bei Bewirtungsaufwendungen zu erfüllen und welche Hilfsmittel bieten die EDV-Systeme?